Cannabis aus dem Urlaub mitbringen - darf ich das?

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Sie planen einen Urlaub und fragen sich, ob es erlaubt ist, Marihuana aus dem Ausland mit nach Deutschland zu bringen? In diesem Blogbeitrag finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema von Ihrem Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht in München.

1. Überblick über Cannabis, Marihuana, THC - Was ist in Deutschland erlaubt?

Cannabis ist ein viel diskutiertes Thema. Auch politisch steht die Debatte über die Legalisierung immer wieder auf dem Plan, daher ist der rechtliche Stand meist undurchsichtig. Um Klarheit zu schaffen, werfen wir einen Überblick auf die verschiedenen Begriffe und gesetzlichen Bestimmungen.

  • Cannabis/Hanf
     = der (lateinische) Begriff für die Bezeichnung der Pflanze
     = enthalten THC und CBD

  • Gras (Marihuana)
     = getrocknete Blüten (und Blätter) der Hanfpflanze
     = enthalten THC und CBD

  • THC
     = psychoaktiver Wirkstoff im Hanf, der einen Rauschzustand auslöst

  • CBD
     = Wirkstoff im Hanf, der nicht berauschend, sondern beruhigend wirkt

In Deutschland ist der Besitz und Konsum von (Produkten aus) Cannabis zum jetzigen Zeitpunkt illegal. Das betrifft sowohl Marihuana als auch Haschisch, da beide Substanzen das psychoaktive Cannabinoid THC enthalten. Der Handel mit Cannabisprodukten sowie der Anbau von Cannabis sind ebenfalls verboten. Hierzu sind die Regelungen des BtMG (Betäubungsmittelgesetzes) einschlägig. Bei Verstoß dagegen können unter anderem Geld- und Haftstrafen bis zu mehreren Jahren verhängt werden.

CBD-Produkte dürfen dagegen in Deutschland verkauft und konsumiert werden – Vorgabe hierfür ist, dass sie einen THC-Gehalt von 0,2 % nicht überschreiten. Beim Kauf solcher Produkte sollten Sie also immer auf Analysezertifikate achten, in denen der Wirkstoffgehalt benannt ist.

Allerdings gibt es eine Ausnahme: Medizinisches Cannabis kann unter bestimmten Bedingungen verschrieben werden. Dazu erfahrt ihr in Abschnitt 5 mehr.

2. Cannabis & Co aus dem Ausland - Einfuhr nach Deutschland legal?

Sie planen einen Urlaub in einem Land, in dem der Konsum von Marihuana legal ist und fragen sich, ob Sie etwas davon mit nach Hause bringen dürfen? Wenn Sie im Ausland Marihuana oder andere cannabisbasierte Produkte erworben haben, sollten Sie vor der Einreise nach Deutschland genau prüfen, ob diese auch hier den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Relevant hierfür ist z.B. der THC-Wirkstoffgehalt, der 0,2 % nicht überschreiten darf. Bei Joints oder Gebäck mit Haschisch, die man beispielsweise in den Niederlanden in Coffeeshops erwerben kann, ist dieser Gehalt üblicherweise überschritten. Solche Produkte dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden; andernfalls droht eine Geld- oder Haftstrafe nach dem BtMG.

3. Flughafen, Zoll und Bundespolizei - Kontrollen bei der Einreise

Wenn Sie trotzdem Cannabisprodukte aus dem Ausland nach Deutschland mitbringen, müssen Sie regelmäßig damit rechnen, erwischt zu werden. Denn die Sicherheitskontrollen an Flughäfen zielen darauf ab, verbotene Gegenstände wie Drogen aufzuspüren. Sowohl Handgepäck als auch aufgegebenes Gepäck können durchsucht werden. Auch in Bahnhofsgegenden oder an Busbahnhöfen wird häufig durch Beamte der Bundespolizei kontrolliert. Der Zoll hat außerdem das Recht, Personen stichprobenartig zu kontrollieren. Den zuständigen Stellen sind selbstverständlich die gesetzlichen Bestimmungen im Herkunfts- und Zielland bekannt und oftmals wird mithilfe von speziell ausgebildeten Spürhunden gezielt nach Drogen gesucht. Sie sollten daher vor Abreise Ihr Gepäck genau auf verbotene Substanzen überprüfen, um nicht in eine rechtliche Schieflage zu geraten.

Wenn bei Ihnen Cannabis gefunden wird, wird dies beschlagnahmt und gegen Sie ermittelt. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um kleine Mengen handelt, es für den Eigenbedarf oder zum Weiterverkauf gedacht war. Einzig der Wirkstoffgehalt des THC ist ausschlaggebend dafür, ob die Substanz in Deutschland illegal ist. In einer solchen Situation sollten Sie bereits tätig werden und einen Strafverteidiger kontaktieren – je früher dieser in das Ermittlungsverfahren miteinbezogen wird, desto mehr kann er ausrichten. Zögern Sie daher nicht, noch heute ein kostenloses telefonisches Erstgespräch mit unseren Fachanwälten für Strafrecht in München zu vereinbaren:

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4. Strafrechtliche Konsequenzen

Die Strafen, die bei der unerlaubten Einfuhr von Cannabisprodukten drohen, schwanken zwischen kleineren Geld- und Bewährungsstrafen und langjährigen Haftstrafen. Die konkrete Strafe hängt jedoch auch von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Menge der Drogen, den genauen Tatumständen und Ihrer Vorstrafenakte.
 In einigen Fällen kann es unter bestimmten Voraussetzungen zu Verfahrenseinstellungen kommen, hier ist es hilfreich, die entsprechenden Tatsachen durch Ihren Strafverteidiger der Staatsanwaltschaft darzulegen.

5. Sonderfall: Medizinisches Cannabis

Wenn es um den Gebrauch von Cannabis geht, gibt es einen Sonderfall zu beachten: medizinisches Cannabis. In Deutschland ist der Einsatz von medizinischem Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt und wird als Therapieoption für verschiedene Krankheiten eingesetzt. Die Wirkstoffe THC und andere Cannabinoide können Schmerzen lindern, Entzündungen reduzieren und die Lebensqualität von Patienten verbessern. Um medizinisches Cannabis zu erhalten, müssen Patienten eine Ausnahmeerlaubnis beantragen und ein Rezept von einem zugelassenen Arzt vorlegen.

Es ist wichtig zu beachten, dass medizinisches Cannabis nicht dasselbe ist wie das „normale“ Cannabis. Es wird unter strengen Qualitätsstandards angebaut und kontrolliert dosiert, um die gewünschten therapeutischen Effekte zu erzielen. Für den Besitz und Konsum von medizinischem Cannabis gelten spezielle Regeln und Grenzwerte. In der Regel dürfen Patienten nur eine begrenzte Menge an cannabisbasierten Arzneimitteln mit sich führen – das sind teilweise bis zu 100 Gramm pro Monat.

Im Ergebnis gilt daher auch für Personen, die medizinisches Cannabis beziehen, dass sie keine Cannabisprodukte aus dem Urlaub im Ausland mitbringen dürfen, denn diese entsprechen nicht den strengen Anforderungen, die in Deutschland für das Medizinprodukt gelten.

6. Fazit

Insgesamt lässt sich festhalten, dass das Mitbringen von Cannabis aus dem Urlaub zum jetzigen Zeitpunkt nicht erlaubt ist. Deutschland hat klare Regelungen zum Besitz und Konsum von Marihuana und anderen cannabisbezogenen Produkten festgelegt. Die einzige Ausnahme besteht für in Deutschland legale CBD-Produkte, die einen THC-Wirkstoffgehalt von unter 0,2 % aufweisen. Hierzu sollten Sie die Inhaltsangaben auf den Produkten streng kontrollieren. Falls Sie doch bei der Einfuhr von illegalem Cannabis erwischt wurden, suchen Sie schnellstmöglich Rat bei einem auf Strafrecht spezialisierten Anwalt. Gerne können Sie bei uns ein kostenloses Telefonat vereinbaren, um Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer Angelegenheit zu bieten: https://termin.rechtsanwalt-erhard.de 



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