CBD-Cannabis strafbar?

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Seit einigen Jahren überschwemmt sogenanntes CBD-Cannabis - also Nutzhanf mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 % - die vermeintlich legalenstraf Märkte in Deutschland. Nicht nur kann man es problemlos aus vielen Quellen im Internet bestellen, auch haben die nicht berauschenden Cannabis-Blüten mittlerweile Einzug in viele Tankstellen und Kioske erhalten. Auch gibt es in den meisten Städten Shops, die sich ausschließlich auf den Verkauf von CBD-Produkten spezialisiert haben.

Viele dieser Shops geben selbst auf ihren Websites an, dass der Erwerb und Besitz von CBD-Produkten legal, oder aber eine "Grauzone" sei. Das ist jedoch schlichtweg falsch.

Der Bundesgerichtshof hat bereits vor mehreren Jahren entschieden, dass es sich bei CBD-Blüten um Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) handelt, weshalb sie ohne entsprechende Erlaubnis weder besessen, noch vertrieben oder erworben werden dürfen. Viele CBD-Shops und aber auch Konsumenten wurden bereits wegen Besitzes von oder Handeltreiben mit Betäubungsmitteln verurteilt.

Das Argument hierfür ist die angebliche Möglichkeit des Missbrauchs zu Rauschzwecken. Ein Argument, das schon bei oberflächlicher Betrachtung völlig unsinnig erscheint. Der Wirkstoff CBD als solcher ist in keiner Menge geeignet, Rauschzustände hervorzurufen. Dies kann allein über den Wirkstoff THC erfolgen, wofür man allerdings ja schon den Grenzwert von 0,2 % geschaffen hat.

Die Menge an CBD-Blüten mit einem THC-Gehalt von unter 0,2 %, die man zur Erreichung einer "normalen" Konsummenge an THC rauchen müsste, ist enorm. Es ist schlichtweg nicht möglich, die für die Erreichung auch nur eines geringen Rauschzustandes erforderliche Menge an CBD-Blüten zu rauchen. Damit haben sich die Gerichte nicht, oder jedenfalls nicht konsequent auseinandergesetzt.

So urteilte etwa das AG Freiburg: "Für diese Einordnung ist es unerheblich, ob es sich um eine THC-arme Cannabiszüchtung handelt oder, ob die Menge eines Stoffes auch geeignet ist, einen Rauschzustand herbeizuführen."

Mit den von der Prohibition von Cannabis verfolgten (und nicht erreichten, ja nicht einmal auf dem Wege erreichbaren) Zwecken hat diese Rechtsprechung nichts mehr zu tun. Es geht ausschließlich um die Kriminalisierung von Konsumenten einer bestimmten Pflanze. 

Die Gerichte halten die Möglichkeit des "Missbrauchs zu Rauschzwecken" nur dann für ausgeschlossen, wenn das Produkt nicht in für THC-haltiges Marihuana typischen Konsumformen konsumiert werden kann. Das ist etwa das Rauchen, aber auch das Backen in Keksen, Brownie oder ähnlichem. Legal bleiben daher etwa Öle oder Kapseln mit dem Wirkstoff CBD, oder auch alle Produkte aus Hanfsamen.

Was passiert nun, wenn CBD-Blüten oder CBD-Harz bei mir gefunden wurden?

Der Besitz von CBD-Blüten (oder CBD-Harz) ist also nach wie vor strafbar. Wenn z.B. vom Zoll oder der Polizei Bestellungen abgefangen werden oder diese Produkte im Rahmen von Kontrollen gefunden werden, wird in aller Regel ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Betroffene werden daher erst einmal so behandelt, als hätten sie THC-haltiges Cannabis verkauft oder erworben. 

Bei einer Vorladung, einem Strafbefehl oder einer Anklage gilt daher das Übliche: Keine Aussagen machen und anwaltlichen Rat einholen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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