Cannabis-Legalisierung: Start-ups bereiten sich vor! Anwaltsinfo!

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Während die geplante Cannabis-Legalisierung zunächst noch auf sich warten ließ, scheint nun langsam Bewegung in den Markt zu kommen. Ein erster Gesetzesentwurf soll wohl noch bis zum Jahresende 2022 oder Anfang 2023 vorgelegt werden, während eine Legalisierung für 2024 angedeutet wurde, sprach nun der Bundesfinanzminister sogar wohl vor kurzem auf einer Veranstaltung davon, dass es bereits 2023 so weit sein könnte. Ob nun 2023 oder 2024, nach der Legalisierung für medizinische Zwecke scheint nun auch die komplette regulierte Legalisierung für den Freizeitmarkt in "Reichweite" und diverse Unternehmen wie Start-ups bereiten sich bereits jetzt auf den Eintritt in diesen "Neuen Markt" vor, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin, die scherpunktmäßig im Bank-Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht tätig ist, hinweist.

Die  geplante "kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften", kann neben Nachteilen wie z.B. eventuell höherer Konsum, ev. mehr Unfälle im Straßenverkehr auch Vorteile haben wie z.B. langsame "Austrocknung" des Schwarzmarktes, keine strafrechtliche Verfolgung von Konsumenten mehr, Einsparungen bei Polizei und ggf. hohe Steuereinnahmen und es stellt sich die Frage, wie die Legalisierung umgesetzt wird?

Ebenso wie im Bereich medizinisches Cannabis ist auch bei der kompletten Legalisierung von Cannabis mit hohen Anforderungen an die Erlaubniserteilung zu rechnen, worauf auch schon der "Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes" (CannKG) aus dem Jahr 2018 hindeutete, wobei zwar nicht sicher ist, ob sich der aktuelle Gesetzesentwurf die Vorgaben übernimmt, aber eventuell könnte er sich hieran orientieren.

Zahlreiche Fragen sind bei der Legalisierung hier noch zu klären, wie z.B., wie einem eventuellen Verstoß der Legalisierung z.B. gegen EU-Recht begegnet werden kann, wo die lizensierten Fachgeschäfte eingerichtet werden sollen, nur z.B. bei Apotheken oder ob auch andere Gewerbetreibende sich als "lizensiertes Fachgeschäft" bewerben können, welche Anforderungen an die Erlaubniserteilung und Lizensierung gestellt werden. Interessierte Unternehmen und Startups seien hier auf aktuelle gewerberechtliche Vorgaben hingewiesen, die sich z.B. aus § 38 Gewerbeordnung (GewO) ergeben könnten, aber auch z.B. aus dem Führungszeugnis gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), und bei denen wahrscheinlich ist, dass sie auch bei der Beantragung einer Lizenz Beachtung finden müssen.

Weitere Fragen ergeben sich auch z.B. hinsichtlich der Sicherheitsausrüstung, wie hoch der THC-Gehalt und Verkaufspreis von legalem Cannabis ausgestaltet sein sollen, um effektiv den Schwarzmarkt bekämpfen zu können und auch z.B., ob es zunächst nur zu einem Import von (Freizeit-) Cannabis kommen soll oder ob das legale Cannabis auch von Anfang an in Deutschland angebaut werden können soll und somit auch z.B. deutsche Landwirte die Möglichkeit haben werden, im Bereich Anbau tätig zu werden?

Der Gesetzesentwurf, der in den nächsten Monaten vorgelegt werden dürfte, dürfte hier für deutlich mehr Klarheit sorgen, diverse Unternehmen und Start-ups treffen bereits erste Vorbereitungen, um sich auf die zu erwartenden hohen Anforderungen vorbereiten, um hier einen eventuellen "First-mover"-Vorteil ausspielen zu können, unter anderem auch diverse Unternehmen, die bisher im Bereich med. Cannabis tätig sind, aber ihr Produktsortiment auch aufgrund der geplanten Legalisierung erweitern wollen.

Fazit: Die geplante Cannabis-Legalisierung für den Freizeitmarkt könnte diverse Nachteile, aber auch Vorteile, haben, und scheint nun Fahrt aufzunehmen, Start-ups und Unternehmen bereiten sich jetzt bereits auf die geplante Legalisierung vor.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin sind seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht und Wirtschaftsrecht tätig.



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