CapitalPartners24 – Vorsicht gemäß BaFin

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Über die Webseite capitalpartners24.com wird damit geworben, dass die Plattform ein internationaler Online-Broker mit Zugang zu mehr als 500 Handelsinstrumenten in 6 Assetkategprien für Kleinanleger und institutionelle Investoren sei und man weltweit aktiv und der Fokus ein professioneller und zuverlässiger Service für alle Kunden sei.

Es wird weiterhin beschrieben, dass der Erfolg auf Diversität, Flexibilität, Transparenz und einer offenen und angemessenen Preisgestaltung liegen würde.

Offeriert werden u. a. Anlagen in Differenzkontrakten (CFD´s) auf verschiedene Basiswerte, wie z. B. Indizes, Forex-Anlagen und ein Handel in Kryptowährungen.

Aber Warnhinweis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Allerdings warnt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor Anlagen bei CapitalPartners24. Es würde der Verdacht bestehen, dass die Verantwortlichen der Plattform ohne Genehmigung der Behörde Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offerieren.

Weitere Bedenken gegen die Seriosität 

Es wird auch darauf verwiesen, dass die Webseite von CAPITAL PARTNERS ADVISERS LTD betrieben würde, einer niederländischen Investmentfirma, die auch vom „United Kingdom Government“ reguliert sei. Allerdings findet eine Regulierung bzw. Aufsicht in Großbritannien nicht durch ein „United Kingdom Government“ statt, sondern durch die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA.

Auch sucht man auf der Homepage vergeblich ein Impressum, das den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland entspricht. Insbesondere ist auch nicht ersichtlich, wer die Verantwortlichen der Betreibergesellschaft sind.

Fehlende Erlaubnis der BaFin

Bei dem Angebot von Differenzkontrakten und Forex-Anlagen in Deutschland handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen nach dem Wertpapierinstitutsgesetzes (WplG). Dafür benötigt ein Anbieter aber eine Erlaubnis der BaFin, die gemäß der Behörde nicht gegeben ist.

Möglichkeiten für Anleger von CapitalPartners24

Das unerlaubte Betreiben von Wertpapierdienstleistungen, z. B. in Form eines Eigenhandels gemäß 5 2 Abs. 2 Nr. 10 WplG, kann für einen Anleger Schadensersatzansprüche nach 5 823 Abs. 2 i. V. m. 5 15 WplG auslösen.

Seien Sie auch vorsichtig, wenn Ihnen hohe Gewinnversprechen gemacht werden, ohne auf die hohen Risiken derartiger Anlagen hinzuweisen oder wenn Sie aufgefordert werden, für Auszahlungen von Guthaben vom Handelskonto weitere Einzahlungen zu leisten. Dies wären typische Betrugsanzeichen.

In einem derartigen Fall sind auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung denkbar.

Falls Sie Kapital bei CapitalPartners24 investiert haben und sich Probleme ergeben, wenden Sie sich gerne für Fragen an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die betroffene Anleger unterstützt. Wir prüfen z. B., ob und welche Ansprüche durchgesetzt werden können, um das Kapital wieder zu erhalten und unterstützen Sie bei der Beweissicherung sowie bei entsprechenden Recherchen zu Verantwortlichen der Plattform.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 19.03.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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