centennial-enterprise – Vorsicht

  • 2 Minuten Lesezeit

Eine weitere Internethandelsplattform, nämlich centennial-enterprise.com, wirbt mit Anlagen bzw. Handelsmöglichkeiten für Anleger u. a. in Form von Forex-Geschäften oder auch dem Handel von Kryptowährungen.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass die Berater die Finanzen von einem mit dem verknüpfen, was man sich vom Leben wünsche und einen Plan erstellen würden, der darauf ausgelegt sei, dies zu verwirklichen, der Möglichkeiten aufzeigt und einem gleichzeitig vor dem Unerwarteten schützt – heute und jeden Tag danach.

Auch wird darauf verwiesen, dass centennial-enterprise.com fortschrittliche Anlagestrategien und Vermögensverwaltungslösungen für zukunftsorientierte Anleger auf der ganzen Welt bietet und über die einzigartigen Investmentmärkten „centennial-enterprise.com Management“ man ein Vielzahl von Anlageansätzen anbietet, darunter attraktives Button-Up-Fundamentalmanagement, verantwortungsbewusstes Investieren, systematisches Investieren und die maßgenschneiderte Umsetzung kundenspezifizierter Portfoliomanagements.

Keine Erlaubnis der BaFin

Bei der Offerte von Forex-Geschäften und auch bei einem Handel in Kryptowährungen handelt es sich um Wertpapierdienstleistungen im Sinne des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG).

Für das Betreiben von Wertpapierdienstleistungen gegenüber deutschen Anlegern müssen die Betreiber einer Plattform aber eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben, über die centennial-enterprise nach unserer Kenntnis nicht verfügt.

Weitere Warnsignale 

Aus dem Inhalt der Homepage ergibt sich auch nicht, wer die Betreibergesellschaft von centennial-enterprise sein soll. Genannt wird nur centennial-enterprise.com

Außerdem fehlt auf der Webseite ein Impressum gemäß den deutschen gesetzlichen Vorschriften, aus dem sich etwa verantwortliche Personen der Betreibergesellschaft ergeben würden.

Forex-Anlagen und ein Handel in Kryptowährungen sind auch mit sehr hohen Verlustrisiken, bis hin zu einem Totalverlust verbunden.

Optionen für Anleger von centennial-enterprise 

Falls Sie Anlagen über centennial-enterprise.com getätigt haben und es sich um eine unerlaubte Wertpapierdienstleistung handelt, kann Ihnen ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG zustehen.

Dieser Schadensersatzanspruch kann zum einen gegen die Betreibergesellschaft und zum anderen nach der Rechtsprechung in Deutschland auch gegen verantwortliche Personen der Betreibergesellschaft begründet werden.

Seien Sie auch äußerst vorsichtig, wenn Sie eine Auszahlung wünschen und von Ihnen weitere Einzahlungen, etwa als Steuern, Liquidationsreserve etc., gefordert werden. Dies ist unseriös und auch betrügerisch.

Auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung kommen nach Prüfung des Falles in Betracht.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 08.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch

Beiträge zum Thema