sichersparen.com – Vorsicht

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Über die Webseite sichersparen.com werden Anlegern Festgeldanlagen angeboten.

Auf der Homepage wird dargestellt, dass man einem kostenlos und unabhängig eine Vielzahl von Investitionsmöglichkeiten und einen exklusiven Zugang zu über 300 Angeboten aus ganz Europa, die höchsten Standards entsprechen, präsentieren würde.

Des Weiteren wird ausgeführt, dass statt Zeit mit der Suche nach sicheren Geldanlagen zu verschwenden, man hier ganz einfach in 2 Minuten eine Anfrage stellen kann und man als Experten für sichere und nachhaltige Geldanlagen einem maßgeschneiderte Angebote, die den Anforderungen entsprechen, vermitteln würde.

Geworben wird auch mit einer Einlagensicherung.

Festgelder ohne Erlaubnis der BaFin

Sofern Anlegern in Deutschland eine Anlage in Form eines Festgeldes angeboten wird, kann dies ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) bedeuten.

Um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft legitim in Deutschland betreiben zu können, ist eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig. Über eine derartige Genehmigung verfügen die Betreiber von sichersparen.com, soweit uns bekannt, nicht.

Gründe für Vorsicht 

Als Betreibergesellschaft wird auf der Webseite eine Kapitalpartner GmbH mit einer angeblichen Adresse in Frankfurt am Main angegeben. Allerdings gibt es auf der Internetseite zwar ein Impressum. Dies entspricht aber nicht den gesetzlichen Anforderungen in Deutschland. Insbesondere ist dem Impressum nicht zu entnehmen, wer die Verantwortlichen der Betreibergesellschaft sind.

Der Umstand, dass die Anbieter über keine Erlaubnis der BaFin verfügen und auch eine Kapitalpartner GmbH nicht unter der Aufsicht der BaFin steht, sollten Anleger zur Vorsicht mahnen.

Schließlich wird auch von der BaFin und Polizeibehörden davor gewarnt, äußerst vorsichtig beim Abschluss von Geldanlagen über das Internet zu sein, um einen Betrug zu vermeiden.

Möglichkeiten für Anleger von sichersparen.com

Soweit Festgeldanlagen in Form eines Bank- bzw. Einlagengeschäfts angeboten werden, kann sich für einen Anleger in Deutschland ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 KWG begründen lassen.

Wenn bei Fälligkeit von Anlagen keine Rückzahlung erfolgt, sind auch andere Ansprüche aus unerlaubter Handlung denkbar.

Falls Sie Probleme bei einer Anlage bei sichersparen.com haben, sollten Sie auch zeitnah einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt konsultieren, auch insbesondere dann, wenn versprochen Rückzahlungen oder Zinszahlungen nicht erfolgen.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 08.02.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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