CG-Markets – anwaltliche Unterstützung

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Die Firma CG-Markets bietet unter der Domain cg-markets.com den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) für alle Asset-Kategorien (Aktien, Forex, Rohstoffe, Indizes und Kryptowährungen) sowie angeblich innovative Bundles, die aus sorgfältig ausgewählten Assets bestehen sollen und den Anlegern einen einfachen Zugang zu ganzen Marktsegmenten ermöglichen sollen, an.

Anlegern kann man im vorliegenden Fall nur empfehlen, den Versprechungen der Firma CG-Markets keinen Glauben zu schenken und kein Kapital über die entsprechende Handelsplattform anzulegen. Falls bereits eine Kapitalanlage erfolgt ist und beispielsweise Guthaben nicht ausbezahlt werden, empfiehlt es sich dringend, schnellstmöglich anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Unsere Anwälte stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Erstberatungsgespräch unter unserer Telefonnummer zur Verfügung.

Im vorliegenden Fall sprechen mehrere Gesichtspunkte dafür, dass die Firma CG-Markets unseriös ist bzw. betrügerisch agiert.

Zum einen findet sich im Rahmen des Internetauftritts nur ein Hinweis auf die englische Telefonnummer: 0044 2080 97387. Eine Niederlassung, von wo aus die Firma CG-Markets ihr Handelsgeschäft betreiben soll, wird nicht genannt.

Zum anderen fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum mit einem Hinweis auf die Betreibergesellschaft und auf die verantwortlichen Personen der Firma CG-Markets bzw. einer entsprechenden Betreibergesellschaft.

Gegen eine Anlage über die Firma CG-Markets spricht auch, dass die Firma CG-Markets über keine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – verfügt, über die Handelsplattform in Deutschland Finanzprodukte anzubieten und für deutsche Anleger Handelsgeschäfte abzuwickeln. Jeder Anbieter, der in Deutschland entsprechende Handelsgeschäfte durchführen will, benötigt – dies ist im Übrigen auch in anderen Ländern so – eine Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde.

Die Firma CG-Markets hat eine entsprechende Genehmigung nie beantragt und handelt deshalb unerlaubt bzw. unlizenziert. Dies stellt einen Verstoß gegen das Kreditwesengesetz (KWG) dar und spricht naturgemäß gegen die Seriosität der Firma CG-Markets, zumal ein entsprechendes Handeln ohne Genehmigung seitens der deutschen Strafverfolgungsbehörden auch strafrechtlich verfolgt werden kann (§ 54 KWG).

Verantwortliche von Handelsplattformen, die ungenehmigt Handelsgeschäfte durchführen, können sogar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden.

Unabhängig davon lassen sich auch Schadensersatzansprüche für geschädigte Anleger gemäß § 823 II BGB i. V. m. § 32 KWG darstellen.

Weitere Vorgehensweise 

Anleger, die bei der Plattform CG-Markets investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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