Chartpeak Trade – angeschmierte Anleger berichten über negative Erfahrungen: Anlagebetrug?

  • 4 Minuten Lesezeit

Von Chartpeak Trade betrogene Anleger hatten nur böse Erfahrungen mit dem betrügerischen Broker Chartpeak Trade. Dreist abgezockte Anleger vermuten gar, es sei strafbarer Anlagebetrug. Wie ist das möglich? Die Betrugsopfer fielen allesamt auf die hehren Zusagen auf der Website der Chartpeak Trade herein. Hiernach zahlten sie hohe Geldbeträge an die Betrüger. Die Auszahlung der erhofften Gewinne blieben die betrügerischen Broker Anlegern bislang schuldig. Es scheint sich wirklich um Anlagebetrug zu handeln! Geschädigte Anleger wollen das Geld zurück! Es gibt gute Chancen. Wie bekommen Opfer ihr Geld zurück? Wieso hilft die Polizei Anlegern nicht. Wer hilft?


Heuchlerische Verheißungen auf Homepage

Anleger verstehen inzwischen, dass sie Opfer von Anlagebetrug wurden! Wie war das aber möglich? Der Betrug beginnt schon auf der Homepage. Anleger konnten dort mitunter lesen:

„Bei Chartpeak Trade haben wir uns verpflichtet, ein einzigartiges Handelserlebnis auf der Grundlage fairer und transparenter Preise, eines hervorragenden und jederzeit verfügbaren Kundenservices mit speziellen Lern- und Schulungstools zu bieten. Wir sind ein preisgekrönter und schnell wachsender Multi-Asset-Broker mit dem Hauptziel, alle Handelsbedürfnisse unserer Kunden zu erfüllen.“

Welcher Anleger mag dabei an Anlagebetrug gedacht haben? Vielmehr musste die Onlinepräsenz derart seriös auf Anleger gewirkt haben, dass jene die Komplexität des raffinierten Analgebetruges, den selbst ausgewiesene Experten nicht immer sofort entlarven, nicht erkennen konnten. Was nun?


Wer sind die verantwortlichen Täter hinter Chartpeak Trade?

Da die Täter hinter Chartpeak Trade sehr darauf achten, Anlegern die eigene Identität und die wahren Umstände zu verbergen, können Anleger hierauf oft nicht antworten. Verständlich, zumal die Betrüger etliche gleichartige Webseiten mit exakt demselben Betrugsmodell betreiben, diese aktuell halten und im Bedarfsfall online oder offline stellen, was übrigens leicht und schnell geht. Doch damit nicht genug: Ihre Top-Level-Domain passen die Täter ebenfalls immer wieder an, um die staatlichen Aufsichtsbehörden maximal zu täuschen und deren Ermittlungen zu behindern – mit Erfolg!

Doch wer ist der Betreiber der Chartpeak Trade? Auf der Webseite von Chartpeak Trade ist dazu kaum Verwertbares zu finden. Gewiss wird die Chartpeak Trade, allerdings ohne Rechtsform, mit der Adresse Trust Company Complex, Ajeltake Road, Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands, MH96960 angegeben. Dort, auf den Marshall-Inseln, sind die Macher von Chartpeak Trade allerdings nicht auffindbar, handelt es sich doch lediglich um eine Briefkastenfirma auf einem kleinen Pazifikatoll. Die Domain dieses Unternehmens wurde übrigens erst am 07.02.2022 bei Internet Domain Service BS Corp registriert. Außerdem findet sich auf chartpeaktrade.com noch die britische Telefonnummer +448709543667.


Anleger „pennen“, bis der Betrug vorbei ist!

Unglücklicherweise verhält es sich eher so, dass Anleger den Anlagebetrug geradezu „verpennen“. Sie bekommen meist erst Bedenken, sobald der betrügerische Broker die Auszahlung verweigert. Schlimmer noch: Die Gauner stellen sogar noch Bedingungen an die Auszahlung und verlangen von gutgläubigen Anlegern zum Beispiel Steuern, Gebühren oder sonst was. Doch all das ist nur Lüge. Viele Anleger bezahlen dennoch das Geld und werden von Neuem um ihr Geld gebracht! Selbstredend erfolgt auch diesmal keine Auszahlung. Und wieso nicht? Weil es betrügerische Broker sind! Niemals wollten die falschen Broker, Anlegern ihr Geld zurückzahlen. Es gab auch nie ein „Investment“. Anleger überwiesen ihr Geld auf direktem Wege an die Betrüger, machten diese zwar wohlhabend, verloren selbst jedoch alles. Können betrogene Anleger ihr Geld zurückerhalten?


Warnlisten der Aufsichtsbehörden zu betrügerischen Trading-Plattformen bringen Opfern nix!

Betrogene Anleger fragen sich, weshalb sie betrogen wurden. Denn die Anleger haben oft auf Suchmaschinen wie Google nichts Bedenkliches recherchiert und hielten die Chartpeak Trade so für seriös. Ein Trugschluss mit Folgen! Doch die Anleger trifft keine Schuld, denn die Gauner agieren oft noch lange nach dem Betrug unterm Radar der Aufsichtsbehörden. Die Behörden geben Warnlisten nämlich erst heraus, wenn der Anlagebetrug von anderen betrogenen Anlegern bereits öffentlich verlautbart worden ist. Trifft dies also noch nicht zu, gibt es auch noch keine Warnungen. Mit anderen Worten: Die Behörden reagieren immer nur, sind aber nie proaktiv tätig. Wenn aber bereits geprellte Anleger bei Auszahlungsproblemen im Netz ihre negativen Erfahrungen veröffentlichen und sich hilfesuchend an Anwälte oder Bewertungsplattformen wenden, dann erst publizieren die Behörden erste Warnungen auf schwarzen Listen für Broker. Dies bringt bereits geschädigten wenig bis gar „nix“, denn sie haben ihr Geld schon verloren. Doch stimmt das wirklich? Was tun die Opfer?


Was tun die Betrugsopfer?

Etliche Betrugsopfer gehen sofort zur Polizei. Dort erstatten sie eine Strafanzeige. Sie glauben irrig, dass sie so ihr verlorenes Geld zurückkriegen. Doch das wird nicht passieren, dient eine Strafanzeige doch nur der Strafverfolgung und bestenfalls der Bestrafung der Täter. Das abgeluxte Geld muss sich das Opfer anders zurückholen. Hierzu sind komplexeste Sachkenntnisse und Fähigkeiten nötig. Es kann zudem viel Zeit vergehen, bis die Opfer ihr Geld wiedersehen. Allzu verständlich, dass staatliche Ermittlungsbehörden hier überfordert wären. Nun aber kommen die RESCH Rechtsanwälte zum Zug: Wir stellen forensische Ermittlungen an. Unsere mannigfaltigen internationalen Netzwerke helfen uns hierbei, denn fast nie ist ein Fall ohne internationalen Bezug. Wir nehmen die Spur des Geldes auf. Hieß es einst, Geld sei nicht weg, sondern nur woanders, können wir nunmehr ergänzen: Geld ist digital verfolgbar, auch noch wenn es über einen Kryptoexchanger in Bitcoin eingezahlt und in der Blockchain „verschwunden“ ist.


Resch Rechtsanwälte – Erfahrung im Anlegerschutz seit1986

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jochen Resch

Beiträge zum Thema