ChatGPT & Midjourney: Urheberrecht an generierten Inhalten

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KI-Software wie Chat GPT und Midjourney sind in aller Munde. Die User-Zahlen explodierten geradezu seit Dezember 2022.

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein schnell wachsender Bereich der Technologie, der auch rechtliche Fragen aufwirft. Da KI-Systeme in der Lage sind, Entscheidungen auf der Grundlage von Daten zu treffen, müssen Regulierungsbehörden und Gerichte sicherstellen, dass die Verwendung von KI-Systemen den geltenden Rechtsnormen entspricht. In diesem Artikel werden die wichtigsten rechtlichen Aspekte von KI behandelt.

Rechtliche Grundlagen

Eine der wichtigsten rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit KI betrifft die Verantwortung für Schäden, die durch KI-Systeme verursacht werden können. In der EU wurde im April 2021 die Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung) vorgestellt, die den Schutz von Grundrechten und Sicherheitsanforderungen in Bezug auf KI regeln soll. Hierin wird u.a. auch die Haftung von Anbietern von KI-Systemen geregelt, die bei einer Verletzung der KI-Verordnung für Schäden haften.

Algorithmic Accountability Act vorgeschlagen, der die Verantwortlichkeit von Unternehmen für diskriminierende Auswirkungen von KI-Systemen auf Verbraucher regelt. Das Gesetz soll sicherstellen, dass Unternehmen KI-Systeme einsetzen, die ethisch und fair sind und keine Diskriminierung von Minderheiten oder anderen Gruppen verursachen.

Darüber hinaus hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2021 entschieden, dass automatisierte Entscheidungen, die von KI-Systemen getroffen werden, nicht ohne menschliches Eingreifen erfolgen dürfen. Das Urteil stellt sicher, dass Entscheidungen von KI-Systemen überwacht werden und dass menschliche Überprüfung und Kontrolle stattfinden, um Diskriminierung und andere negative Auswirkungen zu vermeiden.

Urheberrecht an generierten Inhalten

Eine weitere rechtliche Frage im Zusammenhang mit KI betrifft das Urheberrecht. KI-Systeme können in der Lage sein, kreative Werke wie Musik, Texte, Bilder und Videos zu erstellen. Die Frage, wem das Urheberrecht an diesen Werken gehört, ist jedoch komplex.

In der Regel gilt das Urheberrecht demjenigen, der das Werk erstellt hat. Wenn ein KI-System jedoch ein kreatives Werk erstellt, wer ist dann der Urheber? Es gibt derzeit keine einheitliche Antwort auf diese Frage, und es besteht die Gefahr, dass es zu Rechtsstreitigkeiten kommt, um das Urheberrecht an durch KI erstellten Inhalten zu klären.

Einige argumentieren, dass das Urheberrecht an durch KI erstellten Inhalten dem Eigentümer des KI-Systems gehört. Andere schlagen vor, dass das Urheberrecht an durch KI erstellten Inhalten niemandem gehört und dass diese Inhalte als Gemeingut betrachtet werden sollten.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wer haftet, wenn durch KI erstellte Inhalte zu Schäden führen oder gegen das Urheberrecht verstoßen. In der Regel ist der Urheber für die Einhaltung des Urheberrechts verantwortlich. Wenn jedoch ein KI-System ein Werk erstellt hat, wer haftet dann, wenn das Werk gegen das Urheberrecht verstößt oder Schäden verursacht?

In der EU-KI-Verordnung ist die Haftung von Anbietern von KI-Systemen geregelt, die bei einer Verletzung der KI-Verordnung für Schäden haften. Es ist jedoch noch unklar, wie diese Haftung im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen durch KI-Systeme geregelt wird.

Insgesamt müssen Regulierungsbehörden und Gerichte sicherstellen, dass das Urheberrecht an durch KI erstellten Inhalten klar definiert ist und dass die Haftung im Zusammenhang mit solchen Inhalten angemessen geregelt ist. Unternehmen, die KI-Systeme verwenden, müssen sicherstellen, dass sie im Einklang mit den geltenden Urheberrechts- und Ethikstandards stehen und dass sie Verantwortung für Schäden übernehmen, die durch ihre KI-Systeme verursacht werden können. Eine klare und effektive Regulierung von KI im Zusammenhang mit dem Urheberrecht wird dazu beitragen, das Vertrauen der Verbraucher in diese Technologie zu stärken und ihre positive Wirkung auf die Gesellschaft zu maximieren.

Was denkt ChatGPT selbst dazu?

Auf die Frage danach, wem das Urheberrecht an den generierten Inhalten zustehen sollte, antwortet ChatGPT wie folgt:

Als KI-basiertes Sprachmodell habe ich kein Bewusstsein oder eine Person, die für das Verfassen der Texte verantwortlich ist. Die Texte, die ich erzeuge, sind das Ergebnis eines algorithmischen Prozesses, der auf einer großen Menge von Daten und Programmcodes basiert. Infolgedessen kann ich nicht behaupten, dass ich ein Urheberrecht auf die Texte habe, die ich erzeuge. Vielmehr liegt das Urheberrecht auf den Texten bei demjenigen, der die Verwendung des Sprachmodells steuert und den generierten Text besitzt.

Persönliche Rechtsauffassung

Nach meiner Einschätzung ist die Frage des Urheberrechtes an von KI generierten Inhalten anhand der Komplexität des eingegebenen Befehls (Prompt) zu bewerten. Ein simpler Prompt wie "Schreibe einen Artikel über xy" dürfte kaum urheberrechtliche Ansprüche hervorrufen, zumal die Ausgabe immer sehr ähnlich sein wird, wenn diese von verschiedenen Personen eingegeben wird und die eigene Schöpfungsleistung gegen 0 tendiert. Anders kann dies aber etwa aussehen, wenn die Eingabe komplex ist. So kann man durchaus ein Urheberrecht erlangen, wenn der Prompt lautet: "Schreibe einen Artikel über XY aus Sicht eines 80-jährigen traumatisierten Augenzeugen, der seinen Enkeln von seiner persönlichen Erfahrungen berichtet". Je komplexer der Input, desto eher wird man ein Urheberrecht beanspruchen können. Die Zukunft wird jedenfalls spannend, denn gesetzliche Grundlage sind dringend nötig.

Wenn Sie sich zum Thema Künstliche Intelligenz und zu gewerblichen Schutzrechten beraten möchten oder Verträge in diesem Bereich benötigen, wenden Sie sich gerne an mich unter: info@dietrich-legal.com

Foto(s): Alexander Dietrich

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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