Checkliste bei Wohnsitzaufnahme in Portugal

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Auswandern ist kein Selbstgänger. Neben einigen rechtlichen Hürden – die dank einheitlicher Regelungen der EU teils stark vereinfacht wurden – liegen einige Tücken im Alltag. Rechtsanwalt und Advogado Dr. Alexander Rathenau hilft in Portugal Angekommenen mit rechtlichen und praktischen Tipps zur Wohnsitzaufnahme.

1. Aufenthalt und Anmeldung

Grundsätzlich haben alle Bürger der Europäischen Union und ihre Familienangehörigen das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, sofern der Lebensunterhalt finanziell abgesichert und ein Krankenversicherungsschutz nachgewiesen ist. Für Kurzaufenthalte bis zu drei Monaten in Portugal ist für deutsche Staatsangehörige keine Anmeldung erforderlich.

Unionsbürger (auch Schweizer), die in Portugal einen dauerhaften Wohnsitz begründen möchten, müssen sich jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der drei Monate bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Câmara municipal) ihres Wohnortes anmelden. Dort wird anschließend eine Anmeldebescheinigung (Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia) mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren ausgestellt.

Nach Ablauf der fünf Jahre kann eine Bescheinigung des Daueraufenthaltes (Certificado de Residência permanente) bei der zuständigen Ausländerbehörde (Serviço de Estrangeiros e Fronteiras) beantragt werden. Abzugrenzen ist die Anmeldebescheinigung von einer bloßen Wohnsitzbescheinigung (Atestado), die vom Gemeinderat (Junta de Freguesia) ausgestellt wird.

Abzugrenzen von der aufenthaltsrechtlichen Anmeldung ist zudem die steuerliche Anmeldung. In Portugal ist bei jeder steuerrelevanten Handlung (Kauf einer Immobilie, Abschluss eines Mietvertrages, etc.) die Angabe der Steuernummer (Número Identificação Fiscal) der beteiligten Personen notwendig. Natürliche Personen stellen den Antrag auf Erteilung einer Steuernummer vor dem Finanzamt (Serviços de Finanças).

2. Kraftfahrzeuge, Führerschein und Maut

Kraftfahrzeuge mit deutscher Zulassung dürfen sich in einem Zeitraum von zwölf Monaten maximal sechs Monate in Portugal befinden, sofern der Halter seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in Portugal hat und das Fahrzeug für rein private Zwecke genutzt wird. Sofern ein längerer Aufenthalt angestrebt wird, gilt es bei der Anmeldung des Fahrzeugs in Portugal einiges zu beachten. Ebenso kann es notwendig werden, seinen Führerschein umzutauschen und ein festes Mautsystem im Fahrzeug zu installieren.

3. Einfuhr von Kraftfahrzeugen

Soll das in Deutschland zugelassene Fahrzeug nach Portugal eingeführt werden, sollte es nicht vor der Ausreise in Deutschland bei der Zulassungsbehörde abgemeldet werden. Wir empfehlen, die Abmeldung in Portugal vor der deutschen Botschaft in Lissabon oder vor den Honorarkonsuln in Porto oder Lagos vorzunehmen, wenn die Formalitäten zur Einfuhr erledigt sind. Sowohl bei der steuerpflichtigen als auch bei der steuerbefreiten Einfuhr als Umzugsgut sind allerhand Unterlagen zu besorgen und teilweise auch zwingend im Original vorzulegen.

4. Steuern für Kraftfahrzeuge

Mit der steuerpflichtigen Anmeldung geht die Pflicht einher, die Kraftfahrzeugzulassungsteuer zu entrichten. Unter bestimmten Umständen kann das Fahrzeug auch steuerfrei als Umzugsgut eingeführt werden. Die Kraftfahrzeugzulassungsteuer wird auch für in Portugal gekaufte Neuwagen fällig. Für in Portugal erworbene Gebrauchtfahrzeuge wird keine Kraftfahrzeugzulassungsteuer erhoben, da die Steuer bereits entrichtet wurde.

Von der Zulassungssteuer zu unterscheiden ist die einmal im Jahr fällige Kraftfahrzeugsteuer, die sogenannte IUC (Imposto Unico de Circulação), die beim Finanzamt zu entrichten ist. Ihre Höhe bestimmt sich unter anderem nach dem Jahr des Kennzeichens (also der ersten Zulassung) und dem CO²-Ausstoß. Bei eingeführten Kraftfahrzeugen ist der Monat der Zuteilung des portugiesischen Kennzeichens, und nicht das Datum der Erstzulassung, maßgeblich.

Die IUC muss jährlich zum Zeitpunkt der Erstzulassung gezahlt werden. Es wird empfohlen, eine Quittung als Zahlungsnachweis aufzubewahren, da kein Steuerbescheid zugestellt wird. 

5. Umtausch und Registrierung des Führerscheins

Deutsche Führerscheine werden in Portugal anerkannt und berechtigen grundsätzlich zum Führen eines Kraftfahrzeuges. Unbefristete EU-Führerscheine müssen jedoch innerhalb von zwei Jahren, nachdem der Wohnsitz fest in Portugal begründet wurde, in portugiesische Führerscheine umgetauscht werden. Wer mindestens 185 Tage im Jahr in Portugal lebt, hat dort im Sinne des Gesetzes seinen festen Wohnsitz aufgenommen. 

Zudem sieht die portugiesische Straßenverkehrsordnung vor, dass Inhaber von ausländischen Führerscheinen, die ihren regelmäßigen Wohnsitz in Portugal begründet haben, verpflichtet sind, sich innerhalb von 60 Tagen in der Führerscheindatei der zuständigen Führerscheinstelle (IMT) zu registrieren.

6. Maut

Beim Befahren portugiesischer Autobahnen fallen grundsätzlich Mautgebühren an. Fahrer mit deutschem Kennzeichen haben diverse Möglichkeiten, im Vorfeld die Zahlungsmodalitäten festzulegen. Für kurze Nutzungszeiträume kann zwischen EASYtoll, TOLLcard und TOLLservice gewählt werden. Für längere Zeiträume ist die elektronische Erfassung auf der Autobahn durch elektronische Mautgeräte, die im Fahrzeug hinter dem Rückspiegel installiert werden, zu empfehlen. 

7. Kontoeröffnung und Bargeldzahlung

Um in Portugal ein Bankkonto zu eröffnen, benötigt man folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Wohnsitznachweis (im Falle des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland: Z. B. Wasser- oder Stromrechnung mit der deutschen Wohnanschrift; im Falle des gewöhnlichen Aufenthalts in Portugal: Anmeldebescheinigung (Certificado de Registo de Cidadão da União Europeia),
  • Nachweis über die portugiesische Steuernummer,
  • Nachweis über die deutsche Steuernummer (wenn man noch in Deutschland gewöhnlich ansässig ist)
  • Einkommensnachweis, etwa in Form des letzten Einkommensteuerbescheides oder Gehaltsquittungen.

Für die Eröffnung des Bankkontos ist die persönliche Anwesenheit bei der Bank erforderlich, da Unterschriften geleistet werden müssen. Für die meisten Angelegenheiten ist eine Zahlung über ein deutsches Konto jedoch ohne Probleme dank des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) möglich.

Der portugiesische Staat verabschiedete zum Zweck der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verschiedene, seit November 2017 geltende, Vorschriften, die unter anderem den Bargeldzahlungsverkehr einschränken. Nunmehr ist bei allen Geschäften die Bargeldzahlung, sofern sie 3000,- € überschreitet, verboten. Bei natürlichen Personen, die nicht in Portugal gewöhnlich ansässig sind und auch kein Gewerbe betreiben, liegt die Grenze bei 10.000,- €. 

Für Gesellschaften, die der Körperschafsteuer und sowie für Gewerbetreibende, welche der geordneten Buchführung unterliegen, gilt, dass Rechnungen in Höhe von über 1.000,- € nur gezahlt werden dürfen, wenn die Zahlungsart den Empfänger erkennen lässt. 

Rechnungen, die 1.000,- € überschreiten, dürfen daher nur noch per Banküberweisung, Bankscheck oder Einzugsermächtigung beglichen werden. Eine Bargeldzahlung ist untersagt.

8. Mietverträge

Mietverträge müssen in Portugal zwingend schriftlich abgeschlossen werden und gewisse notwendige Angaben enthalten. Zudem darf das vermietete Gebäude nur im Einklang mit der baulichen Nutzungserlaubnis genutzt werden. Liegt keine Nutzungserlaubnis vor und ist dies vom Vermieter zu vertreten, kann die zuständige Gemeinde die Zahlung einer Geldbuße in Höhe von einer Jahresmiete verlangen. Der Mieter kann in einem solchen Fall vom Mietvertrag zurücktreten und unter Umständen einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

9. Sozialversicherung

Zugang zum portugiesischen Sozialversicherungssystem haben alle Einwohner Portugals, die einer abhängigen oder selbstständigen Beschäftigung nachgehen sowie deren Ehepartner und Kinder. Alle Arbeitnehmer und Selbstständige sowie Arbeitgeber leisten entsprechende Beiträge zur Finanzierung des Systems. 

Bei Angestellten belaufen sich diese Beiträge auf insgesamt 34,25 % des Einkommens. Davon übernehmen 11 % die Arbeitnehmer und 23,25 % die Arbeitgeber. Selbstständig tätige zahlen Beiträge in Höhe von derzeit ca. 30 % ihres Einkommens. Diese Beiträge umfassen sämtliche Zweige der sozialen Sicherung, außer der Unfallversicherung.

10. Krankenversicherung und medizinische Versorgung

In Portugal gibt es eine gesetzliche Krankenversicherung, die dem deutschen System grundsätzlich ähnelt. Die Gesundheitsversorgung wird durch den allgemeinen, meist kostenlosen Nationalen Gesundheitsdienst (Serviço Nacional de Saúde (SNS)) sichergestellt. Die Leistungen der portugiesischen Krankenversicherung umfassen u. a. die Zahlung von Krankengeld, die kostenfreie Behandlung bei Ärzten und Zahnärzten, die für den SNS tätig sind sowie in Krankenhäusern und Gesundheitszentren des SNS. Zudem erfolgt eine teilweise Kostenübernahme für Arzneimittel. Da jedoch häufig mit langen Wartezeiten gerechnet werden muss, sind viele Portugiesen zusätzlich privat krankenversichert. 

11. Arbeitslosenversicherung

In Portugal gibt es zudem eine Arbeitslosenversicherung, welche unter bestimmten Umständen bei Lohnausfällen aufgrund von Arbeitslosigkeit einspringt. Die Dauer der Arbeitslosengeldzahlung hängt vom Alter und der bisher geleisteten Beiträge ab. 

Maßgeblich für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist der durchschnittliche Bruttotageslohn der vorangegangenen zwölf Monate ausgehend von zwei Monaten vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Grundsätzlich beträgt das Arbeitslosengeld 65 % des Bezugslohns. Nach einem Bezug von 180 Tagen wird es um 10 % gesenkt.

12. Rentenversicherung

Die portugiesische Rentenversicherung wird im Wege des Umlageverfahrens durch die entsprechenden Beiträge und teilweise vom Staat finanziert. Die Regelaltersrente wird derzeit ab einem grundsätzlichen Renteneintrittsalter von 66 Jahren und drei Monaten gezahlt. Voraussetzung für die Gewährung der Altersrente ist eine Wartezeit von 15 Beitragsjahren. Für den Bezug einer vollen Rente müssen insgesamt 40 Beitragsjahre nachgewiesen werden.

Die Rentenhöhe ist unter anderem abhängig von der Anzahl der Versicherungsjahre und des durchschnittlichen Monatsverdienstes im Beitragszeitraum. Es gibt eine Mindestrente (pensão mínima), welche 30 % des durchschnittlichen Monatseinkommens beträgt und die gesetzlichen Mindestwerte nicht unterschreiten darf. 

13. Pflegeversicherung

Menschen, die dauerhaft Hilfe von Dritten für die Verrichtung des alltäglichen Lebens sowie spezialisierte ärztliche oder vollstationäre Pflege benötigen, können von der portugiesischen Pflegeversicherung unterstützt werden. Die Leistungen sind vollständig vom Staat finanziert und werden anhand der individuellen Bedürftigkeit erbracht. 

Eine Vergleichbarkeit mit dem deutschen System der Pflegeversicherung besteht nicht. Leistungen der portugiesischen Pflegeversicherung kommen nur für Personen in Betracht, die bereits am Existenzminimum leben. Unter bestimmten Umständen ist es möglich, das Pflegegeld der deutschen Pflegeversicherung auch in Anspruch zu nehmen, wenn man in Portugal ansässig ist. 

14. Unfallversicherung

Arbeitsunfälle (auch Wegeunfälle) und Berufskrankheiten werden in Portugal durch die Unfallversicherung abgedeckt. Die Beiträge hierfür trägt zu 100 % der Arbeitgeber. Neben den Kosten für die notwendige ärztliche Behandlung, zahlt die Unfallversicherung auch ein Kranken- bzw. Verletztengeld. 

Zudem zahlt die Unfallversicherung bei einer andauernden Erwerbsunfähigkeit eine Rente. Verstirbt ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, erhalten die Hinterbliebenen einen prozentualen Anteil der Rentenleistung zur Hinterbliebenenversorgung. 

15. Sozialhilfe

Einwohner, die sich in schwierigen sozial-wirtschaftlichen Lagen befinden, erhalten das soziale Eingliederungseinkommen (rendimento social de inserção). Es besteht ein subjektives Recht auf die Leistung, bestimmte Beiträge mussten zuvor nicht erbracht worden sein. Der Antragsteller muss jedoch den Verpflichtungen eines Eingliederungsvertrags zustimmen. 

Dieser beinhaltet beispielsweise die Verpflichtung, Jobangebote anzunehmen oder an berufsfördernden Programmen teilzunehmen. Grundgedanke hinter der Leistung ist, den Leistungsempfängern und ihren Familien die lebensnotwendigen Mittel zu garantieren, während gleichzeitig schrittweise die soziale und berufliche Integration gefördert wird. 

Die Höhe der Sozialhilfe ist an den Indexwert für soziale Unterstützungen (indexante dos apoios sociais) gekoppelt, der derzeit 183,84 € beträgt. Jeder Erwachsene erhält 70 %, jeder Minderjährige 50 % dieses Betrags.

16. Schule und Kindergeld

Das portugiesische Schulsystem gliedert sich in eine Vorschule, die grundlegende Basisausbildung und die weiterführende Ausbildung. Die grundlegende Ausbildung findet vom siebten bis zum 16. Lebensjahr statt. Die weiterführende Ausbildung endet mit der Volljährigkeit. Die Schulpflicht beginnt im Alter von sechs Jahren und endet mit der Volljährigkeit oder Beendigung der weiterführenden Ausbildung.

Portugal und Deutschland erkennen gegenseitig ihr Schulsystem an. Schüler aus beiden Ländern können daher in das jeweils andere Land unter Anerkennung ihrer bereits absolvierten Schuljahre wechseln. Auch die Abiturnoten werden gegenseitig anerkannt.

Das Kindergeld in Portugal wird in der Regel bis zu einem Alter von 16 Jahren gezahlt. Je nach Ausbildungssituation ist eine Zahlung bis zu einem Alter von 18, 21 oder 24 Jahren möglich. Die Zahlung von Kindergeld hängt jedoch von der Einkommens- und Vermögenssituation der Familie ab. Maximal erhält man 146,42 €, minimal 9,46 € Kindergeld pro Kind. Deutsche, die in Portugal wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind oder so behandelt werden, können weiterhin das deutsche Kindergeld erhalten.

17. Vorsorge

1. Patientenverfügung

Die Unterschiede der Patientenverfügung nach portugiesischem Recht zu der nach deutschem Recht sind erheblich. Bei dem in Portugal üblichen sog. Testamento Vital handelt es sich um ein einseitiges frei widerrufliches Dokument, in dem der Patient in noch nicht unmittelbar bevorstehende konkrete ärztliche Maßnahmen, für den Fall der späteren Einwilligungsunfähigkeit, einwilligt oder diesen widerspricht. Die Patientenverfügung bedarf nach portugiesischem Recht der notariellen Intervention und muss in portugiesischer Sprache verfasst sein. Das Testamento Vital ist fünf Jahre lang gültig, wobei die Frist nach Ablauf der fünf Jahre verlängert werden kann, indem dies in gleicher Form bekundet wird. 

2. Vollmachten im medizinischen und vermögensrechtlichen Bereich

In medizinischen Angelegenheiten ist es wichtig zu wissen, dass Familienangehörige und Ehepartner nicht automatisch berechtigt sind, sich in Gesundheitsfragen gegenseitig zu vertreten. Vielmehr fungiert nur der in der Vorsorgevollmacht genannte Bevollmächtigte in Portugal als Vertreter in medizinischen Angelegenheiten (procurador de cuidados de saúde). 

Der Vollmachtgeber kann eine beliebige Person einsetzen, die dann über medizinische Behandlungen, die er entweder erhalten oder nicht erhalten möchte, entscheidet, sofern sich der Vollmachtgeber in einer Lage befindet, in der er nicht mehr seinen Willen eigenständig bekunden kann. 

Bei Generalvollmachten für vermögensrechtliche Handlungen ist von Bedeutung, dass unter Umständen bestimmte Formerfordernisse einzuhalten sind. Vollmachten für Grundstücksgeschäfte bedürfen in Portugal beispielsweise der notariellen oder anwaltlichen Beurkundung. Üblich und empfehlenswert ist eine genaue Auflistung der zulässigen Befugnisse in der Vollmacht.



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