Checkliste Unfallfolgen – rechtssicher unterwegs

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Nur wenige kennen die vielfältigen Rechte nach einem Unfall. Vor allem, wenn Sie nicht die Verursacherin bzw. der Verursacher waren, existieren eine Fülle an rechtlichen Möglichkeiten, deren Ausschöpfen für Sie mit Vorteilen verbunden ist. 

Neben unserer praktischen Checkliste für das unmittelbare Verhalten nach einem Verkehrsunfall haben wir für Sie eine Übersicht zu den wichtigsten Punkten im Nachgang bzw. für eine Reparatur erstellt. 

1. Sichern Sie sich den Beistand eines Fachanwalts für Verkehrsrecht. 

Der erste Schritt sollte der zu einem erfahrenen Verkehrsjuristen bzw. Fachanwalt für Verkehrsrecht sein. Fachanwälte für Verkehrsrecht erledigen Tag für Tag schnell und effizient zu Ihren Gunsten und zu Ihrem Vorteil die Schadensregulierung nach Unfällen. Hat der Unfallgegner den Unfall verschuldet, hat er auch für die Kosten einzustehen. Und zwar, ohne die Notwendigkeit eines Antrags oder einer vorherigen Absprache. 

2. Reparatur oder nicht?

Überlegen Sie, ob Sie überhaupt eine Reparatur wünschen – diese Entscheidung liegt zu 100 % bei Ihnen. Alternativ besteht die Möglichkeit der Auszahlung der für eine Reparatur erforderlichen Kosten. Dieser Geldbetrag steht zu Ihrer freien Verfügung. Lassen Sie sich daher zu einer „fiktive Schadensabrechnung“ beraten und die Vor- und Nachteile im konkreten Fall erläutern.

3. Welche Werkstatt?

Sie haben die freie Wahl einer Werkstatt. Sie sind nicht grundsätzlich verpflichtet, Ihr Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt des gegnerischen Versicherungsunternehmens reparieren zu lassen oder dessen Vorschlägen zu folgen. Sie haben vielmehr grundsätzlich das Recht, die Kfz-Werkstatt Ihres Vertrauens zu wählen. Allerdings gilt es mögliche Ausnahmen im konkreten Fall zu beachten, die sich auf den Umfang der Erstattung der erforderlichen Kosten erstrecken können.

4. Reparatur bei Totalschaden?

Es gilt auch hier, dass Sie das Zepter in der Hand tragen und selbst entscheiden dürfen, ob repariert, ein neues Fahrzeug beschafft wird oder schlichtweg Geld fließt. Auch hier empfiehlt sich dringend das Hinzuziehen eines Fachanwalts, da die Kreativität der Versicherer vielfach kaum Grenzen kennt.

5. Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung? 

Sie haben die Wahl zwischen dem Ersatz der Kosten für einen adäquaten Mietwagen oder der Erstattung des Ihnen zustehenden Geldbetrags für den Zeitraum des Nutzungsausfalls. Auch hier sollten Sie nicht blindlings den Angeboten der Versicherung folgen, sondern zuvor genau nachfragen und sich beraten lassen.

6. Selber einen Sachverständigen beauftragen?

Sie brauchen sich keineswegs auf die Schadensschätzung der Versicherer zu verlassen, sondern können zur Wahrung Ihrer Interessen ein eigenes Schadensgutachten in Auftrag geben. Die Schadensdokumentation muss vollumfänglich sein und sowohl der Schadensumfang als auch die Schadenssumme sollen klar formuliert werden. Besonderes Augenmerk sollte dabei dem Ausschluss von Altschäden gelten, die vielfach von den Versicherungen unterstellt werden. Neben der allfälligen Reparatur verliert ein jedes Fahrzeug nach einem Unfall an Wert. Dieser Verlust wird in einem, Ihren Interessen entsprechenden  Sachverständigengutachten berücksichtigt und ist Ihnen vom Unfallgegner zu erstatten.

7. Schadensersatz für physische oder psychische Schäden?

Auch für den Fall, dass Sie als Fahrer oder Mitfahrer bei einem Unfall Schaden erlitten haben, stehen Ihnen Ansprüche zu. Selbiges gilt für Gegenstände, die im Auto waren und beim Unfall beschädigt wurden sowie Kosten für Telefonat, Porto oder Fotokopien. 

Setzen Sie nach einem Unfall auf professionelle Hilfe – wir setzen Ihr Recht durch.



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