Geschwindigkeitsüberschreitung – Checkliste

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Ein gutes Ergebnis einer Fallbearbeitung ist oft eine Teamleistung von Mandantin/Mandant und dem Anwalt und seinem eigenen Team.

Das bedeutet, dass man als Mandantin/Mandant schon vor dem ersten Besprechungstermin selbst schon einiges dazu beitragen kann, dass man als Anwalt optimale Arbeitsbedingungen hat, die der Mandantin/Mandant dann am Ende zu Gute kommen.

Diese Checkliste ist also dafür gedacht, dem Anwalt die bestmögliche Ausgangsposition zu verschaffen, um das für die Mandantin/Mandant für sie bzw. ihn bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Dabei sollte die Mandantin/Mandant auch nicht abwarten bis sie bzw. er den Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommt, mit dem das Mandat herkömmlich beginnt, sondern direkt, nach dem vermuteten Geschwindigkeitsverstoß, natürlich erst wenn die Messstelle bei mobiler Messung wieder geräumt wurde, Beweismittel sammeln, also Fotos bzw. Videos und ggf. Notizen von der Messstelle machen.

Dies sollte natürlich nur dann gemacht werden, wenn die Beweismittelsicherung ohne eigene Gefährdung und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist. Also wenn die Messstelle im Nachhinein z. B. zu Fuß gefahrlos und erlaubt nochmal besichtigt werden kann oder ein z. B. Beifahrer die Messstelle gefahrlos und ohne andere zu gefährden, dokumentieren kann.

Selbstverständlich gehört es auch zum anwaltlichen Aufgabenbereich, solche Beweise zu recherchieren und zu sichern, was natürlich auch gemacht wird. Aber zwischen Tattag und Zustellung des Anhörungsbogens vergehen manchmal Monate, sodass sich die Gegebenheiten an der Messstelle geändert haben können oder einfach nicht mehr alle Umstände in Erinnerung sind und der Bußgeldstelle dann möglicherweise keine oder weniger entlastende Umstände vorgetragen und belegt werden können. 

Dabei sollten folgende Fragen als Orientierung dienen:

  • Wo und wann erfolgte die Messung? (auswärts oder innerorts?)
  • Wurde mobil oder stationär gemessen?
  • Wie waren die Witterungsverhältnisse zur Tatzeit?
  • Weist die Straßenführung Besonderheiten auf?
  • Handelt es sich um einen Gefahrenschwerpunkt (z. B. Baustelle, Schule, Kindergarten, Seniorenheim etc.)?
  • Wie war die Umgebungsbebauung an der Messstelle unmittelbar davor? 
  • Waren Zeugen im Fahrzeug?
  • Um welches Verkehrsschild geht es?
  • Wie oft ist das Verkehrsschild aufgestellt? 
  • Ist das Schild in Kombination mit anderen Schildern aufgebaut?
  • Welche Verkehrsschilder waren vorher in welcher Entfernung aufgestellt?
  • Wurde ein sogenannter „Geschwindigkeitstrichter“ aufgebaut, also eine Beschilderung, die eine stufenweise Reduzierung der Geschwindigkeit vorsieht?
  • War das Verkehrsschild oder waren die Verkehrsschilder verdeckt (z. B. durch Bäume oder am Fahrbahnrand abgeparkte Fahrzeuge)?
  • Wurde es übersehen?
  • Wenn ja, wie erklären Sie sich selbst das Übersehen der Geschwindigkeitsbegrenzung?
  • Waren Sie aus irgendwelchen Gründen abgelenkt?
  • Waren Sie ortskundig?
  • Wie ist ihr aktueller Punktstand? (Können Sie erfragen unter: www.kba.de)
  • Hatten Sie in den letzten zwei Jahren bereits ein Fahrverbot?
  • Hatten Sie vorher bereits einen Geschwindigkeitsverstoß von mindestens 26 km/h zu schnell?
  • Wenn ja, wann genau ist Rechtskraft eingetreten?
  • Sind Sie Berufskraftfahrerin/Berufskraftfahrer?

Jeder Verkehrsrechtler wird anhand einer solchen Checkliste eine Beratung bzw. komplette Verteidigung, nach genommener Akteneinsicht, aufbauen können.


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