Co.Net: Umwandlung der co.Net in eine Aktiengesellschaft – Meine Meinung: Humbug und Hinhaltetaktik.

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Seit einiger Zeit wird scheinbar erstaunlich ernsthaft über die Möglichkeit der Umwandlung der CoNet Verbrauchergenossenschaft in eine „Genossenschaftliche AG“ spekuliert. Kann dies ein vielversprechender wirtschaftlicher Schachzug sein oder lediglich eine geschickte Taktik, um das System noch eine Weile am Laufen zu halten und Anleger um ihre Rechte zu bringen?


Zu diesem Sachverhalt habe ich ein Video gemacht, dass Sie sich HIER ANSCHAUEN können.


Hinhaltetaktik oder der Stein der Weisen?


Die Diskussion um die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft (AG) bei CoNet wirft Fragen auf: Handelt es sich dabei um einen intelligenten Schachzug mit wirtschaftlichen Perspektiven oder lediglich um eine Hinhaltetaktik, um das System zu prolongieren? Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht werfe ich einen kritischen Blick auf diese Überlegungen.


Wirtschaftlicher Erfolg oder eine Falle für Anleger?


Meine Analyse der Bilanz zeigt, dass es keinen klaren Grund gibt anzunehmen, dass das System als AG bessere wirtschaftliche Aussichten hätte im Vergleich zur bestehenden Genossenschaft. Es stellt sich die Frage, ob diese Umwandlung lediglich dazu dient, Anlegern die Option zu entziehen, ihr Geld durch die Kündigung ihrer Beteiligung zurückzuerlangen.


Luftschloss oder Lösung?


Zudem gibt es, meiner Meinung nach, einen juristischen Grund, der die ganze Diskussion um die Umwandlung in eine AG von vornherein als Luftschloss entlarven könnte. Meiner Meinung nach braucht es auch dazu einen von der BaFin gestatteten Verkaufsprospekt. Wo ist der? Wenn es keinen gibt, ist meine Meinung: Es ist wohl alles nur hohles Gerede ohne Basis in der Realität, Dummenfang für verunsicherte Anleger.


Zeitgewinn für die Hintermänner durch die Diskussion einer Umwandlung?


Die Diskussion um die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft könnte auch ein Ablenkungsmanöver sein, um weiterhin Zeit zu gewinnen. Sollten Sie zur Zustimmung gedrängt werden, empfehle ich dringend, rechtlichen Rat einzuholen.


Ausweg für Anleger:


In vielen Fällen könnten Sie nicht nur ohne Schaden aus dieser Anlage herauskommen, sondern auch 100% Ihrer bisher eingezahlten Gelder erfolgreich zurückfordern – sofort und ohne den komplizierten Prozess mit AGO und Auseinandersetzungs-Guthaben.


Wenn die Kosten einer Durchsetzung Sie noch zögern lassen, gibt es eine erfreuliche Nachricht: Wir arbeiten mit einem Prozesskosten-Finanzierer zusammen, der Ihr Kostenrisiko erheblich minimieren kann.


Wenn Sie mehr erfahren möchten, dann melden Sie sich gerne unverbindlich und kostenlos bei uns.


Mit freundlichen Grüßen,


Ihr Helge Petersen

Fachanwalt für Kapitalanlagerecht


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