Commerzbank: Verbraucher benachteiligt – eine Widerrufsbelehrung für mehrere Kreditverträge

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Das momentan spannendste Thema des deutschen Bankenrechts: Widerruf von Darlehensverträgen auf Grund fehlerhafter Widerrufsbelehrung. Für Darlehensnehmer ist dies eine attraktive Möglichkeit, durch Umschuldung ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigung von den aktuell niedrigen Zinsen zu profitieren. Auch die bislang überprüften Widerrufsbelehrungen der Commerzbank waren häufig fehlerhaft. Besonders auffällig ist, dass die Commerzbank regelmäßig mehrere Kreditverträge eines Kunden in einem Schriftstück zusammenfasst und mit lediglich einer Widerrufsbelehrung versieht.

Typisches Vorgehen der Commerzbank: Mehrere Kreditverträge – eine Widerrufsbelehrung

Eine typische Vorgehensweise der Commerzbank: schließt ein Verbraucher mehrere Kreditverträge, so werden diese schriftlich zusammengefasst. In der Praxis kommt es vor allem im Rahmen von Baufinanzierungen häufig vor, dass mehrere Kredite geschlossen werden, unter Umständen sogar mit verschiedenen Kreditgebern. Generell ist dies möglich, allerdings könnte problematisch sein, dass das Schriftstück mit mehreren Darlehensverträgen nur eine Widerrufsbelehrung enthält.

Allgemeine Anforderungen an Widerrufsbelehrungen der Commerzbank

Allgemein muss eine Widerrufsbelehrung der Commerzbank in formeller Hinsicht bestimmten Anforderungen gerecht werden und inhaltlich muss der Kreditnehmer über seine wesentlichen Rechte und Pflichten deutlich belehrt werden. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so stellt dies eine Benachteiligung des Verbrauchers dar und diesem steht die Möglichkeit offen, den Kreditvertrag ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigung zu widerrufen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen der Commerzbank? Kommt Widerruf ohne Vorfälligkeitsentschädigung in Betracht?

Das Vorgehen der Commerzbank, mehreren Darlehensverträgen nur eine Widerrufsbelehrung zu widmen, könnte in Widerspruch zu den allgemeinen Anforderungen stehen. Zunächst fällt auf, dass die Commerzbank die Widerrufsbelehrung stets im Singular formuliert. Der Verbraucher kann somit nicht erkennen, ob die Widerrufsbelehrung für alle im Schriftstück aufgeführten Verträge gelten soll oder nur für einen speziellen Vertrag. Eine explizite Nennung im Belehrungstext erfolgt nicht. Des Weiteren gehen aus der Widerrufsbelehrung auch nicht die Folgen eines ordnungsgemäßen Widerrufs hervor. Dem Verbraucher bleibt also verborgen, ob infolge des Widerrufs alle Verträge rückabgewickelt werden oder nur ein bestimmter Kreditvertrag betroffen ist.

Der Verbraucher weiß somit gar nicht, welchen Vertrag er eigentlich widerrufen kann und welche Folgen ein Widerruf mit sich bringt. Er kann der Widerrufsbelehrung seine Rechte und Pflichten also nicht eindeutig entnehmen und ist daher im Vergleich zur Commerzbank benachteiligt.

Um dem Verbraucherschutz gerecht zu werden erscheint es daher angebracht, wenn grundsätzlich jeder Kreditvertrag mit einer gesonderten Widerrufsbelehrung versehen wird und der Verbraucher auch eindeutig erkennen kann, auf welchen Vertrag sich die jeweilige Widerrufsbelehrung bezieht. Dann ergeben sich hinsichtlich der Rückabwicklung auch keinerlei Missverständnisse mehr (so auch Palandt, 73. Auflage, § 360 Rn. 3 und OLG Nürnberg Az. 14 U 1314/11).

Was sollten Kreditnehmer der Commerzbank mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung tun?

Sind Sie Kreditnehmer bei der Commerzbank und zweifeln daran, ob Ihre Widerrufsbelehrung den formellen und inhaltlichen Anforderungen gerecht wird? Wollen Sie von den historisch niedrigen Zinsen profitieren und ohne Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigung Ihren Kreditvertrag widerrufen?

Wir von der Kanzlei Werdermann | von Rüden überprüfen Ihre Widerrufsbelehrung auf Fehler und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegen die Commerzbank. Weitere Informationen erhalten Sie zudem telefonisch unter 030 200 590 770 oder auf unserer Website www.wvr-law.de.


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