Concept I: Weitere Vollstreckungstitel für geschädigte Kunden ergangen

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Wie schon mehrfach berichtet bangen Kunden der Firma Concept I, Lauf, aktuell um die von ihnen angelegten Gelder. Die Firma Concept I hat durch ihren Inhaber sowie durch Vermittler mehreren hundert Anlegern sichere Renditen im zweistelligen Prozentbereich zugesichert und ihnen u.a. Mitarbeiteraktien diverser Großkonzerne zum Kauf, oftmals verbunden mit sog. Kursabsicherungen, angeboten. Daneben wurden weitere Anlagemöglichkeiten angeboten.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt aktuell gegen den Inhaber der Firma Concept I wegen des Verdachts der Vornahme verbotener Geschäfte und des Handelns ohne Erlaubnis.

Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Nürnberg, der bereits für mehrere Kunden der Firma Concept I erfolgreich Vollstreckungstitel bewirkt hat, rät Betroffenen dringend zur schnellstmöglichen gerichtlichen Geltendmachung zur Sicherung ihrer Ansprüche. Denn es steht zu befürchten, dass Geschädigte leer ausgehen könnten, die zu lange mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche zuwarten.

Ungeachtet der Möglichkeit der Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Firma Concept I bestehen nach Einschätzung von Rechtsanwalt Reulein für die geschädigten Kunden, die durch Vermittler zur Geldanlage bei der Firma Concept I veranlasst worden sind, in vielen Fällen gute Aussichten, auch Schadensersatzansprüche erfolgreich gegen ihre Vermittler geltend zu machen, da diesen häufig mehrere Versäumnisse bei der Vermittlung bzw. Beratung von Concept I-Kunden vorgehalten werden können.

Artikellink: www.ksr-law.de/aktuelles/191-concept-1-4-weitere-vollstreckungstitel-ergangen.html

Rechtsanwalt Siegfried Reulein ist Inhaber der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Pirckheimerstraße 33, 90408 Nürnberg,

Telefon: 0911/760 731 10,

E-Mail: s.reulein@ksr-law.de,

Internet: www.ksr-law.de

Rechtsanwalt Reulein ist auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und seit Jahren auf dem Rechtsgebiet des Kapitalanlagerechts und des Bankrechts tätig. Er vertritt ausschließlich Bankkunden und geschädigte Kapitalanleger.

Im Bereich des Kapitalanlagerechts ist Rechtsanwalt Reulein hauptsächlich mit der Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Vermittlung von Zertifikaten, der Rückabwicklung von Fondsanlagen aller Art, insbesondere Immobilienfonds, atypisch stiller Beteiligungen sowie mit der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Banken, Anlagevermittlern, Anlageberatern und Prospektverantwortlichen, auch im Zusammenhang mit dem Kauf einer Schrottimmobilie und der Eingehung von Swap-Geschäften befasst.

Im Bereich des Bankrechts berät und vertritt Rechtsanwalt Reulein in allen Fragen des Bankrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Beendigung von Darlehensverträgen. Daneben ist Rechtsanwalt Reulein in den Bereichen des Versicherungs- und des Erbrechts tätig.


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