Condor Lebensversicherung – Ersparnis sichern mit Widerspruch

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Condor Lebensversicherung in finanziell angespannter Lage

Die Condor Lebensversicherung wird offenbar Opfer eines Trends, der die gesamte Finanzbranche seit Jahren strapaziert. Es geht um die historisch niedrigen Zinsen, die den Finanzmarkt, primär den europäischen, bestimmen. Für Versicherer und Finanzdienstleister wie die Condor Lebensversicherung sind die Niedrigzinsen ein Fluch. Es ist immer schwieriger, Überschüsse zu erwirtschaften, das Kapital der Kunden effizient zu verwalten und den Verbraucherinteressen gerecht zu werden. Berichten zufolge schrieb die Condor Lebensversicherung bereits negative Bilanzen. Diese Entwicklung wird sich aller Voraussicht nach fortsetzen, ein nahes Ende des Zinstiefs ist nicht in Sicht. Die Condor Lebensversicherung steht vor großen Herausforderungen. 

Welche Möglichkeiten haben Kunden der Condor Lebensversicherung?

Doch wie können die Versicherten ihr Kapital retten? Jahrelanges Beitragszahlen soll nicht in ein Verlustgeschäft münden. Eine Option ist die Kündigung des Versicherungsvertrags. Infolge der Kündigung zahlt die Lebensversicherung den sogenannten Rückkaufswert an den Versicherten aus. Das ist ein (meist geringer) Teil der eigentlichen Ersparnis. Da auch das zu Verlusten seitens des Kunden führt, ist davon abzuraten. 

Die wesentlich bessere Option ist der Widerspruch. Beim Widerspruch wird der Versicherungsvertrag rückabgewickelt, der Kunde erhält alle je gezahlten Beiträge verzinst zurück. Lediglich ein kleiner Risikoanteil kann von der Versicherung einbehalten werden. Durch Widerspruch kann über die gesamte reale Ersparnis verfügt werden – so kann man das Kapital aus der Condor Lebensversicherung abziehen und anders anlegen oder investieren. 

Ist der Widerspruch gegenüber der Condor Lebensversicherung noch möglich?

Eigentlich ist das Widerspruchsrecht eines Kunden auf 14 Tage nach Vertragsschluss befristet. Viele Lebensversicherungen müssen ihren Kunden jedoch noch länger – bis heute – ein Widerspruchsrecht zugestehen. Das liegt daran, dass die Versicherer fehlerhafte Vertragsdokumente genutzt haben. Konkret geht es um die Widerspruchsbelehrungen, die im Zeitraum zwischen 1994 und 2007 den gesetzlichen Maßstäben nicht gerecht werden. Wie der BGH urteilte, setzte in diesen Fällen die Frist des Widerspruchsrechts gar nicht ein. Der Widerspruch ist de facto „ewig“ möglich. 

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Ob der Widerspruch möglich ist und ob er sich lohnt, ist von Fall zu Fall unterschiedlich zu beurteilen. Angesichts der angespannten Lage für Lebensversicherungen sollte aber jeder Versicherte seine Möglichkeiten überprüfen. Wir von Werdermann | von Rüden bieten allen potentiell Betroffenen eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Experten überprüfen Ihren Versicherungsvertrag und analysieren, welche Chancen und Risiken für Sie bestehen!


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