Confida Invest - Achtung unseriös, Anwalt hilft

  • 3 Minuten Lesezeit

Über die Internetseite confidainvest.com werden u. a. Anlagen als Festgelder oder Tagesgelder angeboten.

Je nach Laufzeit von 9 Monaten bis 24 Monaten werden z. B. Festgeldanlagen mit dem Versprechen von Zinsen von 1,50 % bis 3,85 % offeriert.

Auf der Webseite wird dargestellt, dass man direkten Zugang zu gut verzinsten Tages- und Festgeldkonten aus der EU erhalten würde.

Geworben wird auch mit einer 100 % Absicherung durch eine EU-Einlagensicherung.

Auch wird ausgeführt, dass wenn man sich für ein Festgeldangebot von Confida Invest entscheidet, man von einem sehr hohen Maß an Sicherheit profitieren könne und wenn man sich für ein entsprechendes Festgeldkonto entschieden habe, das man bei Confida Invest gefunden habe, dann diese Sicherheit immer gewährleistet ist und man daraus schließen könne, dass es sich bei einem Festgeldkonto immer um eine sichere Geldanlage handelt.

Wie sieht allerdings die Wirklichkeit aus?

Ermittlungen der BaFin 

Gegen die Betreiber der Internetseite confidainvest.com führt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach einer aktuellen Veröffentlichung Ermittlungen. Die BaFin warnt auch vor der Homepage der Confida Invest und verweist darauf, dass gemäß den der BaFin vorliegenden Informationen ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen offeriert werden.

Weiterhin würde behauptet, dass Confida Invest eine Tochtergesellschaft einer schweizer Firma Confida Consulting AG sei. Dies sei aber nicht der Fall und es würde ein Identitätsdiebstahl zu Lasten der Firma Confida Consulting AG vorliegen, so die BaFin.

Möglicher Betrug bei Fest- und Tagesgelder der Confida Invest

Soweit es sich laut BaFin um einen Identitätsmissbrauch der Daten einer anderen Gesellschaft handelt und auch die Betreiber von Confida Invest über keine Erlaubnis der BaFin verfügen, sind dies auch Anhaltspunkte dafür, dass Anleger unter Umständen betrügerisch geschädigt werden.

Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unseren Beitrag „Betrug bei Tages- und Festgeldanlagen“, in dem darüber berichtet wird, dass Anleger auch durch einige Angebote anderer Anbieter von Festgelder und Tagesgeldern betrügerisch geschädigt werden und auch andere Gesellschaften ohne Erlaubnis der BaFin derartige Anlagen anbieten.

Unerlaubtes Betreiben Confida Invest ohne nötige Erlaubnis der BaFin für Festgelder und Tagesgelder

Wenn Festgeld- oder Tagesgeldanlagen in Deutschland an Anleger offeriert wurden und dabei eine unbedingte Rückzahlung versprochen wird, handelt es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Um ein derartiges Bank- bzw. Einlagengeschäft rechtmäßig betreiben zu können, ist aber eine Erlaubnis der BaFin erforderlich. Eine Genehmigung für Finanz- und Wertpapierdienstleistungen haben die Verantwortlichen der Confida Invest aber nicht.

Für den Fall einer Vermittlung von Fest- oder Tagesgeldern ist auch das unerlaubte Betreiben einer Drittstaateneinlagenvermittlung gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 2 WpIG (Wertpapierinstitutsgesetz) denkbar.

Optionen für Anleger der Confida Invest 

Soweit durch das Angebot von Festgeldern und Tagesgeldern an Anlegern in Deutschland ein Einlagengeschäft oder eine unerlaubte Wertpapierdienstleistung begründet wäre und dafür keine Erlaubnis der BaFin vorhanden ist, kann einem Anleger gegen die anbietende Gesellschaft und auch gegen deren verantwortliche Personen ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG zustehen.

Es kommt auch in Betracht, dass sich andere Ansprüche begründen lassen, insbesondere, wenn bei Fälligkeit keine Rückzahlung des von für Fest- oder Tagesgelder eingezahlten Kapitals erfolgt oder auch versprochene Zinsen bei Fälligkeit nicht gezahlt werden.

Anleger müsse nach unserer Meinung auch unbedingt aktiv werden, wenn sie versprochene Rückzahlungen nicht erfolgen oder auch versprochene Zinszahlungen nicht getätigt werden.

Lassen Sie sich zeitnah von einem im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt beraten und sichern Sie geführte Korrespondenz und Belege über Einzahlungen und halten Sie Namen von Gesprächspartnern und den Inhalt geführter Gespräche fest.

Anleger, die bei Confida Invest Gelder eingezahlt haben und die ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner kontaktieren, die Geschädigte berät.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Kapitalanlagebetrugsfällen.

Stand: 28.11.2023

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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