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„Containment“-Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten? Wir helfen!

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Die amerikanische Serie „Containment“ ist auch bei deutschen Zuschauern beliebt. Die Folge sind teure Abmahnungen für die Anschlussinhaber. Wenn Sie eine „Containment“-Waldorf-Frommer-Abmahnung erhalten haben, sollten Sie die folgenden Zeilen aufmerksam lesen.

Sie haben – als Anschlussinhaber – die Serie selber heruntergeladen?

Wenn Sie die Serie selber heruntergeladen haben, sind sie für die „Containment“-Waldorf-Frommer-Abmahnung verantwortlich. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie geben eine Unterlassungserklärung ab und hoffen auf Verjährung. Immer noch sehr häufig wird auf eine Unterlassungserklärung mit einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung geantwortet und dann gehofft, dass die Forderung verjährt. Bei Waldorf Frommer ist das aber vergleichsweise selten der Fall.
  2. Sie geben eine Unterlassungserklärung wegen der Serie „Containment“ ab und versuchen, über einen Anwalt eine Reduzierung der geforderten Summe zu erreichen. Das ist aktuell wohl die wirtschaftlich sinnvollere Lösung

Nicht der Anschlussinhaber sondern Familienmitglieder haben die „Containment“-Folge heruntergeladen

Wenn volljährige Familienmitglieder die Folge heruntergeladen haben, sind sie für die „Containment“-Waldorf-Frommer-Abmahnung nicht verantwortlich. In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie geben keine Unterlassungserklärung ab und zahlen nichts, müssen aber damit rechnen, dass im Fall einer Klage ihr Familienmitglied alles zahlen muss. Das kann ein teurer Spaß werden.
  2. Sie – oder das Familienmitglied – geben eine Unterlassungserklärung wegen der Serie Containment ab und lassen die Forderung massiv reduzieren. Die Details sollten mit einem Anwalt besprochen werden.

Gefahr der Unterlassungserklärung

Eine Unterlassungserklärung auf eine „Containment“-Waldorf-Frommer-Abmahnung sollte immer mit Bedacht abgegeben werden. Denn sie bindet ein Leben lang. Sprechen Sie mit ihren Nutzern in jedem Fall detailliert über den Fall, um zu verhindern, dass die „Containment“-Waldorf-Frommer-Abmahnung nicht ernst genommen wird und vielleicht doch ein Verstoß vorliegt.

Die Reichweite der Unterlassungserklärung sollte möglichst eng gefasst werden, um Vertragsstrafen zu minimieren.

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