Continental Invest Ltd – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Unter der Domain continental-invest.ltd wirbt die Firma Continental Invest Ltd auf ihrer Homepage im Internet damit, dass Anleger über die Handelsplattform das sog. Kryptotrading und das CFD-Trading durchführen könnten, wobei darauf verwiesen wird, dass die Firma Continental Invest Ltd seitens der European Financial Authority (FINA EU) unter der Registrierungsnummer: 263723 registriert und reguliert sei.

Bereits die Behauptung der Firma Continental Invest Ltd, dass sie seitens der FINA EU reguliert sei, ist falsch.

Die zuständige deutsche Finanzmarktaufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnte bereits am 29.08.2024 vor der entsprechenden Behörde und wies darauf hin, dass die „FINA EU“ keine europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ist. Die „FINA EU“ beaufsichtigt keine Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind.

Die BaFin bat im Zusammenhang mit dieser Warnmitteilung aller Verbraucherinnen und Verbraucher, Angebote oder Aufforderungen abzulehnen, die auf die „FINA EU“ als Aufsichtsbehörde verweisen.

Unabhängig davon fehlen auf der Homepage auch sämtliche Angaben der Firma Continental Invest Ltd dazu, wo sie einen Sitz oder eine Niederlassung betreiben will. Auch die vertretungsberechtigten Organe der Firma Continental Invest Ltd werden nicht benannt.

Ein rechtsverbindliches Impressum ist nicht vorhanden.

Soweit die Firma Continental Invest Ltd mit deutschen Anlegern Handelsgeschäfte durchführt, handelt sie ungenehmigt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Sämtliche vorgenannte Punkte sprechen dafür, dass die Firma Continental Invest Ltd betrügerisch agiert.

Anleger, die bei der Plattform Continental Invest Ltd investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

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Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/die-kanzlei/rechtsanwalt-alexander-engelhard


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