Corona-Klage: LG gibt Klage gegen Versicherung statt! Betroffene sollten handeln! Anwaltsinfo

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Im Rahmen der Corona-Virus-Krise sind inzwischen viele Betriebe und Unternehmen durch z.B. angeordnete Schließungen in ernsthafte wirtschaftliche Bedrängnis geraten und vertrauten darauf, dass eine abgeschlossene Betriebsschließungsversicherung ihre Schäden durch die Schließungen bezahlen muss.

Doch zahlreiche Versicherer verweigerten die Auszahlung.

Der 1. landgerichtlich verhandelte Fall wurde nun mit einem "Paukenschlag" beendet, das LG München gab der Klage eines Gastwirtes statt und verurteilte die beklagte Versicherungskammer, die die Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie nicht zahlen wollte,  in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung dazu, die Kosten der coronabedingten Betriebsschließung an den Kläger und Pächter zu zahlen, insgesamt einen Betrag in Höhe von 1,014 Mio. €. 

Das Urteil des LG München mit mit Az 12 O 5895/20 ist zwar noch nicht rechtskräftig, trotzdem gibt es nach Ansicht der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg (diese hatte das Urteil nicht erstritten), Grund zum Optimismus für betroffene Betriebe, denn: 

Wie sich im weiteren Verlauf der Corona-Krise heraus gestellt hatte, verweigerten diverse Versicherungen die Leistung, unter anderem mit der Begründung, dass das Coronavirus nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen als Bedingungseintritt, der den Versicherungsfall auslösen würde, genannt war. Andere berufen sich darauf, dass die Krankheiten abschließend aufgezählt worden seien und andere Krankheiten nicht Versicherungsschutz berechtigen würden.

Auch die beklagte Versicherung argumentierte damit, dass in den Versicherungsbedingungen zwar behördlich angeordnete Schließungen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zwar gedeckt seien, der Covid-19-Erreger jedoch nicht genannt werde.

Dem erteilte das LG München nun eine Absage und die Vorsitzende Richterin war der Meinung, dass die Versicherung ihre Allgemeinen Versicherungsbedingungen teilweise intransparent formuliert habe, weshalb sie unwirksam seien.

Betroffenen Unternehmen, deren Betriebsschließungsversicherung die durch die Corona-Krise entstandenen Schäden nicht zahlen will, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten spätestens nach der Entscheidung des LG München ihre Versicherungsbedingungen prüfen lassen und sehen, ob sie Chancen zur Durchsetzung haben.  Wie das LG-München-Urteil zeigt, sind betroffene Betriebe hierbei oftmals nicht chancenlos, auch sollten sich betroffene Unternehmen nach Ansicht von Dr. Späth & Partner nicht vorschnell auf von Versicherungen angebotene Vergleiche einlassen, die sich im Nachhinein als zu niedrig heraus stellen könnten.

Auch eventuelle Ausschlussklauseln der Versicherer z. B. in Allgemeinen Versicherungsbedingungen, in denen z. B. aufgeführt ist, dass Schäden durch neue Pandemien nicht versichert sind, sollten überprüft werden.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit dem Jahr 2002, und somit seit über 15 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-/Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht tätig und beraten betroffene Betriebe und Unternehmen gerne.



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