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Corona-Krise: BRAK und DAV bitten um Unterstützung für Rechtsanwälte

  • 3 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Auch Rechtsanwälte bundesweit sind aufgrund des Coronavirus in ihrer Arbeit eingeschränkt.

  • BRAK und DAV bitten Gerichte um ein Entgegenkommen, damit die Anwälte ihre Tätigkeit weiter ausüben können. 
  • Nicht eilbedürftige Termine sollen aufgehoben und verschoben werden.
  • Mit einem Brief an Angela Merkel hat der BRAK-Präsident für Solidarität mit der Anwaltschaft geworben.
  • Notbetreuung und Steueraufschübe sollen auch für Rechtsanwälte gelten.

Nunmehr sind auch Rechtsanwälte bundesweit aufgrund des Coronavirus in ihrer Arbeit eingeschränkt. Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Ulrich Wessels, bat die deutschen Gerichte, den Rechtsanwälten entgegenzukommen. 

So wird unter anderem darum gebeten, dass nicht eilbedürftige Termine aufgehoben und auf einen späteren Zeitpunkt verlegt werden. 

Auch der Deutsche Anwaltverein (DAV) meldete sich zu Wort. Gerade im Zusammenhang mit der Corona-Krise sollten die Arbeit der Rechtsanwälte und der Zugang zum Recht aufrechterhalten und unterstützt werden. Sie leisten einen zentralen Beitrag dafür, dass der Rechtstaat funktionieren kann und sichern so den Bürgern ihren Zugang zum Recht.

Rechtsanwälte stehen vor großen Herausforderungen – organisatorisch und wirtschaftlich

Die BRAK gab bekannt, dass sich vermehrt Rechtsanwälte an diese wandten, um Unterstützung einzufordern. Nicht nur die Organisation im Büro ist eine Herausforderung, die die Schaffung eines möglichst sicheren Umfelds verlangt, um die Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen. Daneben müssen auch Rechtsanwälte sich darum bemühen, eine Kinderbetreuung zu finden. Es kann zu wirtschaftlichen Engpässen kommen, beispielsweise dann, wenn nicht gearbeitet werden kann, weil Kitas und Schule schließen müssen.

Nicht eilbedürftige Termine sollen verschoben werden

Insbesondere können nun die Gerichte und ihre Richter der Rechtsanwaltschaft helfen, indem sie beispielsweise bereits anberaumte Termine, die nicht eilbedürftig sind, aufheben und auf einen späteren Zeitpunkt verlegen. All dies wird auch weiterhin in Absprache mit den Parteien bzw. Parteivertretern vorgenommen. 

Auch entgegenkommend ist es, wenn Fristen großzügig gesetzt und Fristverlängerungen ohne Umschweife gewährt werden. Gerade im Hinblick auf die Wahrnehmung der Mandanteninteressen sei dies eine Vorgehensweise, die dem Ziel gerecht werden und die zur Flexibilität und Unterstützung führen kann. 

Ebenfalls gewünscht ist es, dass Fristversäumnisse weniger streng bewerten werden. Dies kann durch Lockerung der Voraussetzung für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder bei technischen Schwierigkeiten eine gewichtige Rolle spielen.

DAV setzt sich ebenfalls für Rechtsanwälte ein

Auch der DAV ist in seinem Standpunkt klar und deutlich. Rechtsberatung muss weiterhin möglich sein, auch in Zeiten einer Krise. Gerade in diesen Zeiten entstehen Fragen auf Seiten unsicherer Mandanten. Dabei handelt es sich vor allem um Fragen aus dem Arbeitsrecht und aus dem Sorge- und Unterhaltsrecht. 

Um den Ratsuchenden weiterhin die gebotene Unterstützung bieten zu können und diese in ihren Sorgen nicht allein zu lassen, sei die Aufrechterhaltung des Rechtsstaats enorm wichtig, so die Präsidentin des DAV Edith Kindermann. 

Notbetreuung und wirtschaftlich Unterstützung

Weiter auch durch den DAV gefordert wird die Unterstützung der Rechtsanwälte sowie die Sicherstellung der Bürgerrechte durch Notbetreuung der Kinder. Auch sie gehören zu den systemrelevanten Berufen, so der DAV.

Auch die BRAK sprach sich dafür aus, die Anwaltschaft anderen, der Rechtsordnung verpflichteten Berufe wie etwa der Justiz und anderen öffentlichen Einrichtungen etc. gleichzustellen und ihre Systemrelevanz anzuerkennen.

Hinzukommen begehrte Liquiditätshilfen und Steueraufschübe sowie die Vereinfachung der Beantragung von Kurzarbeitergeld. 

Soforthilfe für Anwälte 

Soforthilfe müsse an die Bedürfnisse der Anwälte angepasst werden, um eine Benachteiligung zu vermeiden. Der darzulegende Liquiditätsengpass wird sich zeitverzögert einstellen. Die Maßnahmenpakete seien jedoch hierauf nicht hinreichend ausgerichtet.

Es wird daher eine Anpassung an die Voraussetzungen der Hilfspakete gefordert. 

Foto(s): ©Shutterstock.com

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