DR Deutsche Rücklagen GmbH: Anleihegläubiger sollen Änderungen der Anleihebedingungen zustimmen

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Am 21.03.2024 ordnete die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) die Abwicklung des Kreditgeschäfts an in der Veröffentlichung der BaFin heißt es:

„Das Unternehmen vergibt Gelddarlehen, indem es Projektgesellschaften der Baubranche und Bauträgern als „partiarische Darlehen" bezeichnete Gelder anbietet. Es betreibt damit das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die DR Deutsche Rücklagen GmbH ist verpflichtet, das Angebot unverzüglich einzustellen und bestehende Vereinbarungen gemäß der vertraglichen Kündigungsmöglichkeit zu kündigen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig“



I. Anleihegläubigerversammlungen am 13.02.2025

Zwischenzeitlich hat die DR Deutsche Rücklagen GmbH für die nachfolgenden Anleihen Gläubigerversammlung nach § 9 SchVG einberufen:


  • WKN: A3H3H7,
  • WKN: A352EQ,
  • WKN: A3MQWH


Die Anleihegläubiger sollen am 13.02.2025 in Frankfurt über die Änderung der Anleihebedingungen abstimmen. Im Wesentlichen schlägt die Gesellschaft die Verlängerung der Laufzeiten sowie die Kapitalisierung der Zinsen vor. Darüber hinaus soll auch das außerordentliche Kündigungsrecht angepasst werden.


Zum derzeitigen Zeitpunkt ist nicht erkennbar, ob eine dahingehende Anpassung der Anleihebedingungen erforderlich ist. Aktuelle Zahlen, Auskünfte zur Liquidität, zur Überschuldung etc. veröffentlicht das Unternehmen bislang nicht. Jedoch heißt es in der Einladung zur Gläubigerversammlung:


„Bei der DR Deutsche Rücklagen GmbH kam es zu nicht zu erwartenden und übermäßigen hohen Kündigungen vom gezeichneten Anteilsschein. Zudem kam es bei bereits fälligen ausgegebenen Darlehen zu Zahlungsverzögerung von Gläubigern der Emittentin. Dies führte zu Verzögerungen bei der Zinszahlung. Daher droht –sofern nicht eine entsprechende Veränderung der Anleihebedingungen vorgenommen wird – die Insolvenz der Gesellschaft.“


Fakt ist: Die bisherige Kommunikation der Gesellschaft ist intransparent, da aktuelle belastbare Zahlen zur aktuellen finanziellen Lage der Gesellschaft nicht offenlegt werden. Die Erforderlichkeit der Anpassung der Anleihebedingungen hängt jedoch maßgeblich von eben der aktuellen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft ab. Daher ist es aus meiner Sicht zwingend erforderlich, dass die Geschäftsleitung die erforderliche Transparenz Bezug auf die Zahlen herstellt.


II. Was können Anleihegläubiger tun?

Anleihegläubiger der Emittentin sollten ihre Rechte wahrnehmen.

Erforderlich ist „wohl“ eine Anmeldung zum Versammlungstermin (bis zum 10.02.2025). Zudem ist die Beantragung eines Sperrvermerks bei der depotführenden Bank erforderlich. An der Anleihegläubigerversammlung und der Abstimmung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können nur diejenigen Gläubiger teilnehmen und abstimmen, die mithilfe eines Sperrvermerks die Inhaberschaft der Anleihe nachweisen können.


Darüber hinaus sollten Anleihegläubiger eine Ergänzung der Tagesordnung dahingehend beantragen, dass vor der Änderung der Anleihebedingung ein gemeinsamer Vertreter gewählt wird. Diesem gemeinsamen Vertreter sollte aufgegeben werden, eine etwaig erforderliche Änderung der Anleihebedingungen zu prüfen und im Bedarfsfall die Änderung der Anleihebedingungen zu verhandeln.

Auf der derzeitigen Faktenlage ist eine Anpassung der Anleihebedingungen nicht zu empfehlen, da bislang ein Überschuldungsstatus und einen Zahlungsunfähigkeitsstatus bzw. entsprechende Prognose hierzu nicht vorliegen.


Die Tätigkeit des gemeinsamen Vertreters ist – dies ist gesetzlich festgelegt – nicht von den einzelnen Anleihegläubigern zu zahlen, sondern von der Emittentin. Mit der Wahl eines gemeinsamen Vertreters gehen die Anleihegläubiger mithin kein Kostenrisiko ein, da sie den gemeinsamen Vertreter nicht selbst zahlen müssen, er aber allein ihre Interessen wahrzunehmen hat.


III. Bündelung der Anleiheinteressen

Von zahlreichen Anleihegläubigern wurden wir gebeten die Interessen der Anleihegläubiger zu bündeln. Die Registrierung bei uns ist kostenlos.

Darüber hinaus stehen wir für die Wahl des gemeinsamen Vertreters zur Verfügung, um sodann die Rechte der Anleihegläubiger geltend zu machen.


IV. Kostenlose Erstberatung 

Unsere Erstberatung ist kostenlos und wir übernehmen gerne auch die Deckungsanfrage bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung. Wir gewährleisten allen Investoren eine volle Kostentransparenz. Die Bündelung von Anlegerinteressen erfolgt durch uns kostenlos.


V. Zur Person

Seit über 15 Jahren vertrete ich, Rechtsanwalt Sascha Borowski, als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie geprüfter ESUG-Berater (DIAI) und geschäftsführender Gesellschafter der Wirtschaftskanzlei BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte, erfolgreich Investoren sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen innerhalb und außerhalb des Insolvenzverfahrens.

In zahlreichen Verfahren wurde ich zum gemeinsamen Vertreter gewählt, so. u. a. im Fall der mybet SE. Dort konnten wir – auch in der Insolvenz – eine Befriedigung der Anleihegläubiger von über 80 Prozent erreichen.

Zudem vertrete ich regelmäßig die Interessen von Gläubigern in Gläubigerausschüssen (bspw. in den Verfahren German Pellets GmbH, KGT Agrar SE, ADCADA GmbH sowie in einer Vielzahl von Industrieinsolvenzen).

Wir wurden mehrfach zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Darüber hinaus habe ich vermehrt Fachvorträge zum Schuldverschreibungsgesetz, zu den Rechten von Anleihegläubigern sowie zur Durchsetzung ihrer Rechte gehalten und publiziere laufend zu diesen Themen u. a. in Fachzeitschriften. Seit Ende 2022 gehöre ich der Schriftleitung der im dfv erscheinenden Fachzeitschrift „Der SanierungsBerater“ an.

BBR Buchalik Brömmekamp Rechtsanwälte zählt zu den führenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde mehrfach ausgezeichnet, u. a. vom Handelsblatt mit den Qualitätssiegeln „Deutschlands Beste Anwälte im Kapitalmarktrecht“ und „Deutschlands Beste Anwälte im Bank- und Finanzrecht“ sowie vom FOCUS als TOP-Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung.


Setzen Sie sich gerne mit mir in Verbindung:

per E‑Mail: borowski@bbr-law.de

per Telefon: +49 (0)211- 828977 200

oder postalisch: Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Prinzenallee 15, 40549 Düsseldorf,

Besuchen Sie uns unter: https://www.buchalik-broemmekamp.de





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