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Corona, Schule & Schulrecht – Corona-Abitur, Homeschooling, Nichtversetzung, Maskenpflicht

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Corona wird in Schulen und im Schulrecht in den nächsten Monaten das beherrschende Thema bleiben. Ich aktualisiere den erstmals am 13.03. veröffentlichen Artikel jeweils möglichst zeitnahe.

Corona & Schulschließungen:

Auf Basis der Beschlüsse der Kultusminister vom 04.01.2021 sowie der Bundeskanzlerin sowie der Ministerpräsidenten vom 05.01.2021 sind die Schulen aktuell weiter bis zum 31.01.2021 geschlossen. Inwiefern dies auch für Abschlussjahrgänge gilt  (die hiervon durch den Beschluss vom 13.12.2020 ja ausgenommen werden sollten) wird man die nächsten Tage sehen.

Ich halte dies zumindest bei den Grundschulen und Abschlussklassen für rechtswidrig, da es mehrere Studien gibt, dass Grundschüler keine Infektionstreiber sind und bei Abschlussklassen das Recht auf Bildung höher gewichtet werden sollte. Aber auch bei anderen Schülern ist zu berücksichtigen, dass es bisher keine Masseninfektionen in Schulen durch Schüler gab, so dass eher mit Nichtwissen über Inektionsursachen als mit Wissen argumentiert wird.

Nähere Informationen hierzu und zum Distanzunterricht finden Sie auf meinem Beitrag auf Anwalt.de unter dem Link https://www.anwalt.de/rechtstipps/distanzunterricht-schule-kmk-beschluss-zur-wiederaufnahme-des-schulbetriebs-vom_183769.html?fbclid=IwAR3HACR-tENbIVGYeR9qCkrMCqyQK8ClWXm3ZpS5n3CELT4wyoyN-oGIYoA

Nachfolgende Ausführungen betreffen die Situation bei geöffneten Schulen und allgemeinen rechtlichen Fragen wegen Corona.

Corona und Versorgung durch Lehrkräfte bei Öffnung der Schulen:

Anlass zur Sorge bereitet weiterhin die Versorgung mit Lehrkräften.

Zwar wurden im Vergleich zum letzten Schuljahr die Risikogruppen  zusammengestrichen, so dass deutlich mehr Lehrkräfte wieder am Unterricht teilnehmen. Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen ist der Ausfall im Bereich Schule aber nach wie vor sehr hoch, so dass an einen ordnungsgemäßen Unterricht nicht zu denken ist.

Es steht zu erwarten, dass dieses Schuljahr kein ordnungsgemäßer Unterricht geleistet werden kann, da bereits 10% Ausfall von Lehrkräften riesige Lücken reißt. 


Corona & Homeschooling bei Präsenzunterricht

Das Homeschooling bleibt demnach weiter aktuell, da nach wie vor meist nur  eingeschränkt Präsenzunterricht stattfinden wird und es aktuell auch immer wieder zu Schulschließungen/ Klassenquarantäne wegen Infektionen kommt.

An der Qualität des Homeschooling hat sich seit 03/2020 nichts gebessert:

Manche Lehrer versuchen sich dennoch den neuen Herausforderungen zu stellen und kreative Lösungen zu schaffen, die an einen regulären Unterricht heranreichen. Überwiegend scheint es aber dabei zu bleiben, dass per Mail Aufgabenstellungen mitgeteilt werden (Bücher/Arbeitsblätter lesen und dazu Aufgaben bearbeiten).

Es ist demnach festzuhalten,

  • dass das Homeschooling nicht einmal im Ansatz mit dem regulären Unterricht vergleichbar ist, 
  • und dass die Spanne was Schüler an Homeschooling erhalten, gleichsam sehr groß ist, was zu einer weiteren massiven Ungleichbehandlung führt!

Nach wie vor fehlen Mindeststandards und Arbeitshilfen seitens der Kultusminister - was der eigentliche Skandal ist. 


Corona & Maskenpflicht:

Inzwischen gibt es in ganz Deutschland in weiterführenden Schulen und meist auch in Grundschulen eine Maskenpflicht.

Die Gerichte tragen diese bisher mit. Nachdem Schulen nach wie vor nicht als Infektionstreiber gelten, haben die Gerichte einen Schwenk vollzogen und stellen sich auf den Standpunkt, dass man es bei 75% der Fälle nicht wisse, wo die Infektionen stattfinden, so dass dies auch Schulen sein könnten (und natürlich alles andere auch, da auf diese Weise ja auch Friseure, Restaurants etc. geschlossen wurden). Das "Nichtwissen" wird also quasi in Wissen umgedeutet...

Als besonders problematisch erachte ich die Regelung in Hessen, da Gesundheitsämter (und damit nicht einmal Juristen) hierdurch eine Verordnung der Regierung partiell außer Kraft setzen. Das Verwaltungsgericht hat aber selbst dies mitgetragen.

Befreiung von der Maskenpflicht:

Bei der Befreiung von der Maskenpflicht gibt es in Bayern, NRW und RLP Gerichtsentscheidungen, wonach die Gründe angegeben werden müssen. Dies steht auch in anderen Ländern zu erwarten.

Corona und Schulpflicht:

Die Schulpflicht bleibt durch Corona bestehen. Man kann sich allerdings  als Risikogruppe vom Präsenzunterricht befreien lassen. Auch hier wird zusehends die konkrete Benennung von Gründen verlangt.

Die Teilnahme am Homeschooling bleibt davon unberührt.


Corona und Abitur, Hauptschulabschluss, Realschulabschluss

In den Medien wird meist nur vom Corona-Abitur gesprochen, aber andere Schüler sind ja nicht weniger wert. Nachfolgend wird ungeachtet dessen vom Corona-Abitur gesprochen, weil hierzu die meisten Informationen vorliegen:

Die Abiturergebnisses des Schuljahres 2019/2020 zeigen, dass die Prüfungsergebnisse von Zufall und Wohlwollen abhängig waren: Während manche Schulen und Regionen die beste Abiturprüfung seit des zweiten Weltkrieges hatten, war es andernorts die schlechteste Abiturprüfung seit dem zweiten Weltkrieg. Mit Chancengleichheit hat all dies nichts zu tun!

Getrieben wurde dies durch (unter juristischen Gesichtspunkten sehr befremdliche) Aussagen von Kultusministern, man solle großzügig bewerten - was teils dazu führte, 

  • dass Lehrer sehr großzügig bewerteten, so dass manche Schüler plötzlich bessere Noten erhielten,
  • andere Lehrer aber nach wie vor bewerteten wie zuvor, was in Kummulation mit dem verpassten Präsenzunterricht vor der Prüfung zu schlechten Noten führte.

Nimmt man die Hypothese hinzu, dass engagierte Lehrer möglicherweise diejenigen waren, die großzügigiger bewerteten, während weniger engagierte Lehrer wie immer bewerteten, kann man sich vorstellen, wie weit die Schere dann auseinandergehen konnte.

Verstärkt wurde diese Willkür in Bundesländern, wo die Zweitkorrektur in der Schule stattfand, was mit einem Augenzwinkern so gedeutet werden darf, dass man dadurch wohlwollende Bewertungen nicht durch externe Korrektoren gefährden wollte. Hat man allerdings als Erstkorrektor eine ungerechte Bewertung erhalten, fehlte hier umgekehrt das Regulativ eines externen Lehrers!

Ich trete demnach auch für das Schuljahr 2020/2021 für das Durchschnittsabitur als gerechteste Lösung ein, da aktuell weder eine gerechte Prüfungsvorbereitung noch Bewertung denkbar erscheint.


Corona und Nichtversetzung:

Es steht zu erwarten, dass es im Schuljahr 2020/2021 wieder Versetzungsentscheidungen geben wird, obwohl angesichts temoprärer Schulschließungen über das Schuljahr verteilt möglicherweise nicht mehr Präsenzunterricht stattfinden wird als im Schuljahr 2019/2020.

Wichtig ist deshalb, die Noten transparent zu machen, d. h., Einzelnoten und die Notengewichtung zu erfahren, um sich später zu wehren! Nur, wer seine Noten kennt, kann auch Noten anfechten! Stellt sich die Schule quer, kann ich diese natürlich auch für Sie anfordern.


Corona & Zurückstellung von der Schule, vorzeitige Einschulung

Auf die anstehende Anträge auf Zurückstellung von der Schule bzw. auf vorzeitige Einschulung wird Corona voraussichtlich keinen Einfluss haben. Auch im Kindergarten findet ja wieder eine Präsenzbetreuung statt. Kann ein Kind aus gesundheitlichen Gründen aktuell aber nicht in den Kindergarten gehen, könnte dies natürlich Auswirkungen auf die Schulreife haben.

Aufgrund der Überlastung der Gesundheitsämter wird abzuwarten sein, inwiefern dieses Jahr schulärztliche Untersuchungen stattfinden.  Näheres zum Theme Zurückstellung von der Schule und vorzeitige Einschulung finden Sie auf meiner Website www. zurueckstellung-schule.de.


Corona und sonderpädagogischer Förderbedarf

Nachdem im Schuljahr 2019/2020 bereits laufende Verwaltungsverfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs duch Corona mitunter nicht abgeschlossen wurden und Schulen durch fehlender Möglichkeiten Nichtversetzungen auszusprechen, Frustrationen aufbauten, ist im Schuljahr 2020/2021 mit einer Inflation seitens der Schulen zu rechnen.

Sollte sonderpädagogischer Förderbedarf im Raum stehen, sollten Sie sich demnach so schnell als möglich mit mir in Verbindung setzen, damit man ungewollte Verfahren möglichst im Keim ersticken kann.

Viele Eltern bemerkten im Homeschooling zudem, dass ihre Kinder zu Unrecht sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Dann sollte man einen Antrag auf Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Erwägung ziehen. Sehen Sie hierzu auch meinen Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/corona-homeschooling-legt-missbrauch-bei-sonderpaedagogischem-foerderbedarf-und-inklusion-offen_166462.html

Näheres erfahren Sie auf www.sonderpädagogischer-förderbedarf-inklusion.de. 


Corona und Ordnungsmaßnahmen - Unterrichtsausschluss, Sculausschluss

Hier ist eine Tendenz zu erkennen, dass Schulen versuchen, durch den Vorwurf von Hygieneverstößen, missliebige Schüler loszuwerden. Teils sind die Vorwürfe völlig absurd, da Schulen die Hygienekonzepte ja selbst nur unzureichend befolgen können bzw. sich selbst nicht an Laufwege etc. halten. Missliebige Schüler werden umgekehrt bei Bagatellverstößen mitunter als Gefahr für die öffentliche Sicherheit (!) dargestellt, weil Schulen annehmen, auf diese Weise gewünschte Sanktionen einfacher zu ereichen.

Als Eltern müssen Sie hier sehr aufpassen, weil die Schiene "Ausschluss wegen Gefahr für die öffentliche Sicherheit" wesentlich gefährlicher ist als "Ausschluss wegen pädagogischer Verstöße".

Oftmals haben Schulen auch keine Hemmungen, Vorwürfe abzuändern und statt eines pädagogischen Verstoßes heißt es plötzlich, in Wahrheit habe man den Schüler wegen Hygieneverstößen ausgeschlossen.

Wie dargestellt sind die Vorwürfe meist absurd und die Strafen unverhältnismäßig, so dass man sich gut dagegen wehren kann. Näheres erfahren Sie unter www.ordnungsmassnahmen-schule.de bzw. Sie können mich natürlich gerne kontaktieren.

Weitergehende Informationen zu den Themenbereichen erhalten Sie über meine Website.

Rechtsanwalt Andreas Zoller

Anwaltskanzlei Zoller – Anwalt für Schulrecht seit 2007


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