Corona Soforthilfe des Bundes - nun auch über Ihren Rechtsanwalt

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Die erste Soforthilfe konnte jeder Unternehmer selbst beantragen. Dabei kam es zum einen zu zahlreichen Betrugsversuchen, zum anderen zu einem erheblichen Arbeitsaufwand für die Öffentliche Verwaltung.

Die zweite Soforthilfe (Überbrückungshilfe) enthält also eine wichtige Änderung:

Es wurde eine vertrauenswürdige Person zwischengeschaltet. Das ist in der Regel der Steuerberater. Zunächst nicht mit eingeschlossen waren die Rechtsanwälte. Gründe für die Unterscheidung sind nicht ersichtlich. Auch Rechtsanwälte sind steuerberatend tätig und die Aufgabenstellung hier ist allenfalls am Rande steuerberatend.

Dieser Webfehler wurde nun beseitigt. Dadurch werden die Steuerberater entlastet, die seit dem Anfang der Pandemie mit Kurzarbeitergeld, BWA, Anträgen beim Finanzamt, Soforthilfe 1,... wesentlich zum Überleben zahlreicher Unternehmen beigetragen haben.

Ab 10.08.2020 können also die Anträge auf Überbrückungshilfe auch über einen Rechtsanwalt gestellt werden.

In der Regel werden sich dafür Rechtsanwälte anbieten, die auch sonst mit Unternehmen zu tun haben und zahlenaffin arbeiten - Steuerrechtler und Insolvenzrechtler.

Für wen lohnt sich der Antrag auf Überbrückungshilfe?

Der Antrag auf Überbrückungshilfe lohnt sich nur für sehr wenige Unternehmen:

- Letztes Jahr hatte das Unternehmen gute Umsätze,

- seit Corona gibt es keine oder nur wenige Umsätze und

- es laufen hohe Fixkosten weiter.

Spätestens bei den hohen Fixkosten fallen viele Soloselbständige aus der Förderung heraus.

Die typischen Antragsteller stammen aus veranstaltungsbezogenen Branchen.



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