Corona-Soforthilfe in Sachsen: Rückmeldeverfahren der SAB – So wehren Sie sich gegen Rückzahlungsforderungen

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70.000 Unternehmer unter Druck – Rückmeldepflicht und drohende Rückzahlung

Rund 70.000 Unternehmen in Sachsen stehen aktuell vor einer unangenehmen Herausforderung: Die Sächsische Aufbaubank (SAB) fordert sie auf, eine sogenannte Rückmeldung zur Corona-Soforthilfe abzugeben. Es geht dabei um den Soforthilfe-Zuschuss des Bundes, der im Frühjahr 2020 schnell und unbürokratisch ausgezahlt wurde – in vielen Fällen bis zu 15.000 Euro. Die Leipziger Internetzeitung berichtet. (Quelle)

Was damals für viele kleine Betriebe und Selbstständige ein Rettungsanker war, entwickelt sich nun zur rechtlichen Belastung. Wer auf die Rückmeldeaufforderung nicht reagiert oder Angaben macht, die die SAB für unzureichend hält, muss mit einem Rückforderungsbescheid rechnen – und zwar mit Frist zur Zahlung.

Viele fragen sich nun, was Sie tun sollen, wenn Sie mittels Bescheid zur Rückzahlung aufgefordert wurden.


Was jetzt zählt: Fristen, Widerspruch und rechtlicher Beistand

Wird ein Rückforderungsbescheid zugestellt, bleibt nur ein Monat Zeit für einen formgerechten Widerspruch. Danach wird der Bescheid bestandskräftig – das bedeutet: Die Rückzahlung ist fällig, selbst wenn die Forderung inhaltlich falsch ist.


Viele Mandantinnen und Mandanten haben die Soforthilfe in gutem Glauben beantragt und verwendet. Es ist jetzt entscheidend, die Rückmeldeaufforderung und etwaige Rückforderungsbescheide ernst zu nehmen – aber nicht vorschnell zu zahlen. In vielen Fällen bestehen gute Chancen, sich erfolgreich zur Wehr zu setzen.

Rechtsanwalt Julian Tietze, Partner bei tes rechtsanwälte steuerberater – tietze enders & partner mbB, warnt vor überhastetem Handeln:

Die häufigsten Fehler passieren beim Rückmeldeformular selbst – und genau hier setzen wir als Kanzlei an. Wir beraten Sie bei der Prüfung von Bescheiden und legen bei Bedarf für Sie Widerspruch ein. Wird der Widerspruch abgelehnt, vertreten wir Sie auch im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht.

Was passiert, wenn ich nichts unternehme?

Viele Unternehmer wissen nicht: Wenn kein fristgerechter Widerspruch erfolgt, wird der Bescheid rechtskräftig. Damit ist die Rückforderung durchsetzbar – inklusive Verzugszinsen und möglicher Vollstreckung. Deshalb: Nicht ignorieren, sondern handeln.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Rückzahlung der Corona-Soforthilfe in Sachsen


1. Muss ich überhaupt mit einer Rückzahlung rechnen?

Ja, sofern die SAB bei der Rückmeldung zu dem Schluss kommt, dass die Soforthilfe nicht (vollständig) im Sinne der Förderbedingungen verwendet wurde – etwa bei Überschüssen oder fehlerhafter Prognose.

2. Was passiert, wenn ich den Rückforderungsbescheid einfach ignoriere?

Dann wird er bestandskräftig, und die Zahlungspflicht ist bindend. Eine spätere Klage ist in der Regel nicht mehr möglich. Es drohen Mahnbescheide, Vollstreckung und Zinsen.

3. Welche Frist gilt für den Widerspruch?

Ein Monat ab Zustellung des Rückforderungsbescheids. Der Widerspruch muss schriftlich eingelegt und begründet werden – am besten mit anwaltlicher Hilfe. Manchmal gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit. Es muss direkt Klage erhoben werden.

4. Was kann ich tun, wenn mein Widerspruch abgelehnt wird?

Dann besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen. Auch dabei stehen wir Ihnen als erfahrene Prozessvertreter zur Seite.

5. Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

In vielen Fällen leider nein – Voraussetzung ist eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung ohne Ausschluss von Subventionen. Gerne übernehmen wir kostenlose die Deckungsanfrage.

Unser Angebot: Rechtsberatung

Die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe betrifft tausende Unternehmen – aber nicht jede Rückforderung ist rechtmäßig. Wir unterstützen Sie bei:

  • der Prüfung der Rückmeldeaufforderung

  • der Erstellung einer rechtssicheren Rückmeldung

  • dem fristgerechten Widerspruch gegen Bescheide - deutschlandweit

  • einer Klage vor dem Verwaltungsgericht -deutschlandweit

  • der Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

📞 Jetzt Kontakt aufnehmen und Fristen wahren!tes rechtsanwälte steuerberater – tietze enders & partner mbB, Frankfurt am Main

Foto(s): Shutterstock

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