Corona und Betriebsprüfung - eine unglückliche Verbindung

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Nachdem das ganze Land seit Ende März mehr oder weniger stillstand, beginnen nun alle Bereiche wieder zu arbeiten. Dazu zählt auch die Finanzverwaltung und dort insbesondere auch die bei Unternehmern wenig geliebte Betriebsprüfung bzw. Umsatzsteuer-Sonderprüfung.

Dabei hat sich die Betriebsprüfung, wie die Praxis aktuell zeigt, darauf verlegt, die Prüfung vorwiegend im Finanzamt und nicht wie vorgesehen im Betrieb durchzuführen. Auch Besprechungen und Besichtigungen finden nur im seltenen Ausnahmefall statt. Die Betriebsprüfung wird so zu einem verlängerten Veranlagungsverfahren, ohne dass dies gesetzlich vorgesehen wäre. Trotzdem wird von den Steuerpflichtigen erwartet, dass sie mitwirken. Dabei bestehen durch die neue Prüfungsform auch besondere Gefahren.


Ablauf der Betriebsprüfung

In der Vergangenheit begann eine Prüfung regelmäßig damit, dass der Prüfer/die Prüferin die Buchführungsunterlagen abholte oder bringen ließ. Denn auch in der Vergangenheit wurde von der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung im Betrieb selten Gebrauch gemacht. Der Vorteil für den Steuerpflichtigen liegt auf der Hand. Der Betriebsprüfer kann nicht mal eben zwischendurch Mitarbeiter befragen oder Unterlagen anfordern.

Die sonst regelmäßig durchgeführte Betriebsbesichtigung fällt nun weg. Das bedeutet aber auch, dass der Betriebsprüfer die Abläufe des Betriebes nicht aus eigener Anschauung oder einem Gespräch mit dem Steuerpflichtigen kennt. Stattdessen werden nun Fragebögen rausgeschickt. Die dort gestellten Fragen sind teilweise dermaßen pauschal, dass sie zu einer Antwort aus Trotz verleiten und im Grunde einsilbig beantwortet werden müssten. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass der Prüfer mit einer Schätzung wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten droht.

Gefahren bei Prüfungen im Amt

Auf der anderen Seite verleiten schriftliche Antworten die Finanzverwaltung dazu, missverstandene Formulierungen zum Nachteil des Steuerpflichtigen zu nutzen und gegebenenfalls nachteilige Schlussfolgerungen daraus zu ziehen. Die Nachfragen, die sonst im Gespräch gestellt werden können, werden wohl in den wenigsten Fällen schriftlich gestellt werden. Stattdessen werden voreilige Schlüsse gezogen, in der regel zum Nachteil des Steuerpflichtigen.

Gerade in Zeiten von Corona sollte also darauf geachtet werden, die Betriebsprüfung frühzeitig professionell zu begleiten. Denn Fehler am Anfang können sich später in hohen Steuernachzahlungen rächen. Gerade die Ermittlung der für die Besteuerung erheblichen Sachverhalte allein auf schriftliche Stellungnahmen zu beschränken dürfte fehlerhaft und nicht ausreichend sein.




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