Corona und die Regulierung von Verkehrsunfällen

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Was hat das Coronavirus mit der Regulierung von Verkehrsunfällen zu tun? Diese Frage darf man wohl zu Recht stellen. Tatsächlich ist es aber so, dass Versicherer bei der Regulierung von Unfallschäden in letzter Zeit häufig die Corona-Pandemie als Argument heranziehen, um Abstriche von Schadensersatzforderungen durchzusetzen oder verzögert zu zahlen.

Wie kann dies funktionieren? Zum einen wurde, man mag es kaum glauben, von den Versicherern die sogenannte überholende Kausalität in Form eines erhöhten Versterbensrisikos vorgebracht. Es wird in den Raum gestellt, ob ein Corona-bedingtes Vorversterben möglicherweise die Kausalität zwischen Unfallereignis und Eintritt des Todes beeinflussen könnte. Dies ist selbstverständlich in Anbetracht der extrem niedrigen Infektionsquoten und noch niedrigeren Todesfallquoten von vornherein zum Scheitern verurteilt. Gleichwohl kann man hieran sehen, wie die Versicherer dankbar Möglichkeiten für die Kürzung von Unfallschäden (in diesem Falle: Personenschäden) annehmen.

Weiter haben fast alle Versicherer auch bei den Schadenabteilungen auf Homeoffice umgestellt. Hiermit wird oftmals die verzögerte Bearbeitung begründet. Es liegt aber auf der Hand, dass sich durch die Umstellung der Logistik keine negativen Folgen für die Schadenbearbeitung ergeben darf. Problematisch kann es allerdings werden, wenn sich die Erstellung notwendiger, insbesondere medizinischer Gutachten infolge der Gesamtsituation verzögert. Begutachtungstermine und Behandlungstermine könnten schwieriger zu erlangen sein. Hier kann durchaus ein Bearbeitungsstau entstehen, sodass es dann zu einer möglicherweise sogar erheblich verzögerten Übungsdauer kommen kann.

Urteile hierzu gibt es selbstverständlich noch nicht, es wird dann immer die Frage gehen, wer in die Kosten verurteilt wird, wenn der Geschädigte Klage erhebt (möglicherweise aufgrund der Corona-Pandemie verfrüht), so Kosten ausgelöst werden. Im Rahmen von § 93 ZPO wird also an dieser Stelle in naher Zukunft zu entscheiden sein, ob die Versicherer gerechtfertigter Weise verzögert die Schadensfälle bearbeitet haben.

Weitere Infos:

https://www.ra-hartmann.de/corona-und-die-regulierung-von-unfallschaeden-dr.-hartmann-partner.html

Foto(s): Henning Hartmann


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