Coronavirus und Einreiseverbot – Bekomme ich mein Geld für den Flug zurück?

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Welche Länder verbieten zurzeit die Einreise?

Aufgrund des Coronavirus haben u. a. die USA ein Einreiseverbot für europäische Fluggäste verhängt. Inzwischen gibt es eine Vielzahl von Ländern, welche die Einreise für europäische Bürger sehr stark eingeschränkt oder aber verboten haben. Beispielhaft sei verwiesen auf die Länder Angola, Argentinien, Australien, Bahamas, Bulgarien, Chile, Dänemark, Dominikanische Republik, Ecuador, Indien, Indonesien, Israel, Jamaika, Japan, Kamerun, Kanada, Kolumbien, Malaysia, Malediven, Mauritius, Namibia, Neuseeland, Oman, Peru, Russland, Saudi-Arabien, Seychellen, Singapur, Südafrika, Tunesien, Ukraine, Vietnam und Zypern.

Erstattet die Fluggesellschaft mir mein Flugtickert?

Bei Einreiseverboten ist es den Fluggesellschaften grundsätzlich nicht erlaubt, die Fluggäste in Deutschland überhaupt an Bord zu lassen. Vor diesem Hintergrund haben die Fluggesellschaften zunächst die betroffenen Flüge annulliert und die Flugpreise ausgezahlt. Allerdings hat sich diese Praxis recht schnell geändert, vermutlich aufgrund der Vielzahl der Flugannullierungen.

In der Folge wurden dann Gutscheine angeboten und als Alternative beworben.

Nunmehr ist es so, dass die Fluggesellschaften die Flüge häufig nicht mehr annullieren und behaupten, dass bei Stornierung durch den Fluggast Stornogebühren zu zahlen sind, regelmäßig in voller Höhe. Es werden Gutscheine angeboten, allerdings wird die Rückzahlung verweigert. Inzwischen ist dies sogar dann Praxis, wenn die Fluggesellschaft die Flüge selbst annulliert hat. Rückzahlungen werden verweigert.

Ist das rechtens, was die Fluggesellschaften machen?

Unseres Erachtens verstößt es gegen das deutsche bzw. das europäische Recht, wenn die Fluggesellschaften bei Einreiseverboten die Flugpreise nicht zurückzahlen. Nach unserer Auffassung ist es so, dass die Fluggesellschaften die Fluggäste gar nicht befördern dürfen, dies ist ihnen verboten. Es ist also nicht so, dass die Fluggäste theoretisch befördert werden könnten und dann zurückreisen müssten.

Vielmehr ist es so, dass die Airlines die Gäste nicht an Bord lassen dürfen. Wenn aber die Beförderung von den Fluggesellschaften nicht durchgeführt wird bzw. nicht durchgeführt werden kann, steht den Fluggästen nach unserer Auffassung nach deutschem und nach europäischem Recht ein Anspruch auf Rückzahlung des Flugpreises zu. Unseres Erachtens hat die jetzige Praxis der Fluggesellschaften allein den Hintergrund, dass rechtswidrig Zahlungen eingespart werden sollen.

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