Coronavirus und Versicherungsschutz bei Betriebsunterbrechung, die zu Ertragsausfall führt

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Versicherungsschutz kann die Ertragsausfälle von Unternehmen im Zusammenhang mit Infektionsschutzmaßnahmen kompensieren. Deswegen sollten betroffene Unternehmen ihre Deckungskonzepte für den Fall von Betriebsunterbrechungen aufgrund von Covid-19-Infektionen prüfen. Dies wird nach meiner bisherigen Erfahrung oft übersehen.  

Versicherungsschutz kommt insbesondere in Betracht, wenn Seuchen und/oder Infektionskrankheiten ausdrücklich als versichertes Risiko benannt werden oder Allgefahrendeckung besteht. Immer kommt es auf die konkreten Vereinbarungen im Versicherungsschein und in den dazugehörigen Bedingungen an.

Der Einschluss sogenannter Rückwirkungsschäden dehnt den Versicherungsschutz sogar auf Betriebsunterbrechungen wegen Ereignissen im Sinne der Risikobeschreibung bei Zulieferern und/oder Abnehmern aus. Unternehmen, deren Geschäft von Schlüsselpersonen oder bestimmten Veranstaltungen abhängt, haben deren Ausfall möglicherweise in besonderen Ausfallversicherungen beziehungsweise dread disease-Versicherungen gedeckt. Covid-19 Infektionen sind im Grundsatz geeignet, den Versicherungsfall dieser Verträge auszulösen.

Für die Deckung unter allen vorstehend besprochenen Versicherungsprodukten ist relevant, ob das Bedingungswerk einen Pandemie-Risikoausschluss enthält. Die Grenzen des Pandemie-Begriffs sind jedoch unscharf.

Empfehlung: Sie sollten in jedem Fall Kontakt mit Ihrem Versicherungsvermittler aufnehmen und abklären, ob ein für Sie relevanter Versicherungsschutz in Betracht kommt!


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