Credicore Pfandhaus – Anleihegläubiger drohen Verluste

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Die Credicore Pfandhaus GmbH hatte in 2021 eine Anleihe mit einer Laufzeit von fünf Jahren gegen das Versprechen von 8 % p. a. offeriert.

Endgültige Insolvenz der Credicore Pfandhaus GmbH

Nach einem vorläufigen Insolvenzverfahren ist nun über das Vermögen der Credicore Pfandhaus GmbH vom Amtsgericht Hamburg ein endgültiges Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Dieses Insolvenzverfahren hat naturgemäß auch Auswirkungen für die Gläubiger der Anleihe, denen nun Verluste drohen. Anleihegläubiger können innerhalb einer bestimmten Frist ihre Ansprüche in dem Insolvenzverfahren der Credicore Pfandhaus GmbH anmelden.

Anleihe ohne genehmigten Prospekt 

Im November 2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bezüglich der Credicore Pfandhaus GmbH einen Hinweis veröffentlich, dass der Verdacht besteht, dass die Gesellschaft Anleihen ohne den nötigen Wertpapierprospekt Anlegern in Deutschland anbietet.

In Deutschland dürfen Anleihen nach der EU-Prospektverordnung nur dann öffentlich angeboten werden, wenn der Emittent vorher einen von der BaFin genehmigten Prospekt veröffentlicht. Die Broschüre prüft die BaFin zwar nicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit, jedoch wird von der Behörde eine Prüfung vorgenommen, ob der Prospekt die gesetzlichen Mindestangaben enthält und dessen Inhalt plausibel ist.

Möglichkeiten für Anleihegläubiger der Credicore Pfandhaus GmbH

Anleger, die eine Anleihe der Credicore Pfandhaus GmbH gezeichnet haben, können zum einen Forderungen in dem Insolvenzverfahren anmelden. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Anleger bei der entsprechenden Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

Soweit Anleger Anleihen der Credicore Pfandhaus GmbH erworben haben, ohne dass ein von der BaFin gebilligter Prospekt existiert, kann sich für einen Anleger zum anderen nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) Ansprüche gegen den Emittenten und dem Anbieter gegen Rücknahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises ergeben. Dies muss in jedem Einzelfall geprüft werden.

Auch andere Schadensersatzansprüche, etwa gegen einen Anlageberater oder einem Anlagevermittler sind denkbar, sofern einem Anleger der Erwerb der Anleihen von einem Berater empfohlen worden ist.

Anlageberater oder Anlagevermittler sind verpflichtet, Anleger insbesondere über die Risiken und Hintergründe einer Anlage aufzuklären. Sofern dies nicht der Fall war oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, kann ein Schadenersatzanspruch bestehen.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner berät und unterstütz Anleger, die Anleihen der Credicore Pfandhaus GmbH erworben haben.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 08.02.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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