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Vorläufige Insolvenz: Credicore Pfandhaus GmbH

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Im Verfahren zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens, das sich auf das Vermögen der Credicore Pfandhaus GmbH bezieht, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 168675, mit Sitz in der Schanzenstraße 65, 20357 Hamburg, und rechtlich vertreten durch den Geschäftsführer Karl-Miguel Meyer, hat das Amtsgericht Hamburg am 19. Dezember 2023 um 12:15 Uhr folgende Anordnungen getroffen:

Die Credicore Pfandhaus GmbH, deren Geschäftsbereich die Pfandleihe und damit verbundene Dienstleistungen umfasst, unterliegt nun einem Insolvenzeröffnungsverfahren.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde der Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, ansässig in Valentinskamp 24, 20354 Hamburg, ernannt. Gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO sind Verfügungen über Vermögensgegenstände der Credicore Pfandhaus GmbH nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters gültig.

Zudem ist es Drittschuldnern untersagt, Zahlungen direkt an die Credicore Pfandhaus GmbH zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und andere Forderungen des Unternehmens einzuziehen und eingehende Gelder zu empfangen. Drittschuldner müssen ihre Zahlungen unter Berücksichtigung dieser Anordnung leisten, wie in § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO festgelegt.

Weiterhin sind Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen, einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung, verboten, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits begonnene Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden vorläufig eingestellt, entsprechend § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO.

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