Crowdfunding, Seedmatch und Co.

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Ist Schadensersatz bei einem Totalverlust möglich?

Gemäß Berichten des Handelsblatts und weiterer Online-Plattformen erging nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg eine darauf basierende Entscheidung des Landgerichts Dresden, bei der die Crowdfunding-Plattform Seedmatch zu Schadensersatz für ein gescheitertes Investment verurteilt wurde.

Was war geschehen?

Ein geschädigter Anleger von Protonet, das mittlerweile Insolvenz anmelden musste, hatte auf Schadensersatz geklagt.

Sowohl das Landgericht Dresden als auch zuvor das Oberlandesgericht Hamburg erachteten eine zentrale Vertragsklausel als unwirksam.

Dieses Vertragsmuster wurde unseren Erkenntnissen nach weitgehend bei Investments über die Plattform Seedmatch verwendet, zum Beispiel bei Ao Terra, Classiqs, Front Row Society, Lampuga, Ledstar, miBaby, MyCleaner, Paymey, Tollabox, Vibewrite, Wilmowsky und anderen.

Der entscheidende Punkt: Die unter § 13 festgehaltene "Qualifizierte Nachrangklausel" ist unwirksam.

Normalerweise bleibt ein Vertrag trotzdem bestehen, und das Fehlen einer Klausel führt nicht zwangsläufig zu erheblichen Konsequenzen. In diesem speziellen Fall jedoch wird das Investment, das kein Nachrangdarlehen mehr ist, sondern Einlagen darstellt, die gemäß Definition des Kreditwesengesetzes unbedingt zurückzuzahlen sind, zu einem lizenzpflichtigen Bankgeschäft.

Wer ohne entsprechende Lizenz Einlagegeschäfte betreibt, macht sich strafbar. Diese Regelung des Kreditwesengesetzes stellt ein sogenanntes Schutzgesetz dar, das in Verbindung mit zivilrechtlichen Bestimmungen die Grundlage für Schadensersatzansprüche bilden kann.

"... jedoch besteht ein Anspruch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 32 KWG. § 32 KWG wird von der Rechtsprechung und herrschenden Meinung als Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB angesehen. Dem Geschäftspartner des Anbieters von erlaubnispflichtigen Dienstleistungen, die nicht von einer Betriebserlaubnis nach § 32 KWG legitimiert sind, kann ein Anspruch auf Schadensersatz in Form der Rückabwicklung des Vertrags zustehen (vgl. Boos/FischerSchulte-Mattler, a.a.O., Rn. 31, BGH III ZR 238/03)."

Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 13. Zivilsenat Entscheidungsdatum: 11.03.2020 Rechtskraft: ja Aktenzeichen: 13 U 141/19

Bei einer möglicherweise insolventen Darlehensnehmerin ist ein Anspruch schwer umsetzbar. Daher ist die Entscheidung interessant, da die Crowdfunding-Plattform als Beihelferin in der genannten Entscheidung des Landgerichts Dresden zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde. Das Urteil ist nach Angaben der Plattform investmentcheck.de, nach Rücknahme der Berufung durch seedmacht, rechtskräftig.,

Das Rennen der Anleger hat begonnen.

In einer solchen Konstellation sind die rechtlichen Aussichten auf Schadensersatz gut. Wenn sich die Schadenersatzklagen häufen, könnte die betroffene OneCrowd Loans GmbH unter Druck geraten und möglicherweise nicht mehr alle Ansprüche bedienen können oder wollen.

Wenn Sie bei Seedmatch oder einer anderen Crowdfunding-Plattform investiert haben und einen Totalverlust erlitten haben oder unsicher sind, ob Ihr Geld gut angelegt ist, rufen Sie uns für ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch am Telefon unter der 0641 202121 an.

Foto(s): Jörg Reich

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