Crowdinvestments & Crowdfundings - kleine Beträge und manchmal ärgerlicher Verlust

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Grundsätzlich sind Crowdfundings und Crowdinvestments eine gute Sache. Sie stammen ursprünglich aus dem Ansatz, neue Geschäftsideen zu finanzieren und dies über kleine Beteiligungen zu ermöglichen. Was mal gut gedacht war, hat inzwischen gerade im Bereich der Immobilienentwicklung und -finanzierung ein Eigenleben entwickelt und wurde zunehmend professionalisiert. Grund genug für Anleger bei Anbietern und Geschäften genauer hinzuschauen. Zinsen über 4 % sind in der heutigen Zeit nicht ohne Risiko zu bekommen.

1. Crowdinvestments und Crowdfunding - welche Arten gibt es? 

Grundsätzlich gibt es verschiedene Formen von Crowdfunding- bzw. Crowdinvestments. Das sind: 

  • Reward-based Crowdfunding 
  • Crowdinvesting 
  • Crowddonating 
  • Crowdlending

Klingt alles ähnlich, ist aber nicht das gleiche: 

a) Reward-based Crowdfunding

Beim Reward-based Crowdfunding handelt es sich um eine Form der Finanzierung, die vor allem aus dem Kreativbereich stammt. Hier gibt es keine klassische Gegenleistung in Form eines Mittelrückflusses, sondern es gibt vielmehr nur ein "Dankeschön" für die Unterstützung. Dies kann z.B. eine fertige CD sein. Bei dieser Finanzierungsform steht der "unterstützende" Charakter im Vordergrund. 

b) Crowdinvesting

Anders sieht es beim Crowdinvesting im klassischen Sinn aus. Hierunter fallen vor alle Finanzierungen von Start-Up-Unternehmen. Hier gibt es eine gute Geschäftsidee oder ein Produkt, was aber einer finanziellen Unterstützung bedarf. Aus verschiedenen Gründen möchte das Unternehmen sich nicht an klassische Finanzierungen wenden. Als Gegenleistung erhält der Anleger z.B. einen tatsächlichen oder ideellen Anteil am Unternehmen und ist während der Dauer des Investments an Unternehmen gebunden. Hier steht der erhoffte "Profit" klar im Vordergrund. 

c) Crowddonatig

Wie der Name "donating" (zu deutsch: spenden) schon sagt, geht es hier ebenfalls mehr um eine ideelle Unterstützung in Form einer Spende. Meist sind dies gemeinnützige Projekte oder Projekte einzelner Personen aufgrund einer speziellen Situation". Ein "Dankeschön" in Form einer kleineren Gegenleistung wird hier meist nicht erwartet. Im Gegenteil: So weit möglich können hier teilweise sogar Spendenquittungen ausgestellt werden. Es geht hierbei darum, "etwas Gutes" zu tun. 

d) Crowdlendig

Am wenigsten mit der ursprünglichen Idee der Schwarmfinanzierung zu tun hat das Crowdlending. Hier wird der "Schwarm" faktisch als andere Form eines Darlehensgebers tätig. Die Darlehensgeber haben meist keine direkten Sicherheiten und stehen entweder gleichwertig oder sogar nachrangig nach allen anderen Gläubigern des Unternehmens. Inzwischen ist diese Form der Finanzierung vor allem Immobilienbereich hochprofessionell ausgestaltet und erfolgt entweder über Vermittler oder Vermittlungsplattformen. Hier steht die "Gegenleistung" - in der Regel ein Zins - ganz klar im Vordergrund. Der Vorteil: man bekommt mehr Zinsen, die meist über dem Marktniveau liegen. Der Nachteil: Meist steht man im Falle einer Insolvenz ohne Sicherheiten und ganz hinten in der Gläubigerschlange. 

2. Welche Regeln gibt es beim Crowdinvesting bzw. Crowdfunding? 

Da gerade beim Crowdinvesting (siehe oben 1.b)) als auch beim Crowdlending (siehe oben 1. d)) die wirtschaftliche Tätigkeit und die Gewinnerzielung im Vordergrund stehen, gibt es dafür gesetzliche Regelungen. Je nach Ausgestaltung der Schwarmfinanzierung sind gewisse Regeln zu beachten. Zum einen unterliegen diese Finanzierungen teilweise der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und sind erlaubnispflichtig. Mit anderen Worten: Ohne Erlaubnis der BaFin keine Finanzierung. Das hängt aber von der Form des Investments ab. 

In jedem Falle sind aber gewisse Informationspflichten gegenüber dem Anleger zu beachten, die unterschiedlich weit gehen. Je nach Ausgestaltung und Umfang der Finanzierung kann es ausreichend sein, wenn ein einfaches Produktinformationsblatt oder Vermögensanlageninformationsblatt mit allen Risiken zu erstellen, manchmal ist aber auch ein sehr umfangreicher Prospekt erforderlich. 

Warum ist das wichtig? Was sich ziemlich langweilig anhört, ist für Anleger von entscheidender Bedeutung. Werden hier Fehler gemacht, dann gibt es unter Umständen Schadensersatzansprüche, die vor allem dann von Interesse sind, wenn das Investment mal nicht so läuft, wie es laufen sollte. 

3. Formen von Crowdinvestments - Nachrangdarlehen & Co. 

Allen Formen der Investments gemein ist, dass sie in der Regel "eigenkapitalähnlich" ausgestaltet sind. Das bedeutet, dass es sich zwar um Gelder eines Dritten - dem Schwarm - handelt, die aber nicht wie normale Gläubiger behandelt werden, sondern wirtschaftlich meist hinter den normalen Gläubiger stehen. Das hat bilanzielle und aufsichtsrechtliche Gründe (s.o.). So werden Crowdinvestments in der Regel als 

  • Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt / Nachrangdarlehen
  • Genussrechte
  • atypisch stille Beteiligungen oder 
  • Schuldverschreibungen 

begeben. Jede dieser Formen wiederum hat ihre eigenen Regeln. Werden diese wiederum nicht eingehalten, können sich daraus ebenfalls Ansprüche des Anlegers ergeben. Wenn z.B. ein qualifizierter Rangrücktritt nicht wirksam, weil intransparent, ist, dann ergibt sich daraus ein Schadensersatzanspruch. Wenn eine Genussrechtsklausel unwirksam ist, dann kann dies ebenfalls dazu führen, dass der Anleger sein Kapital vorzeitig zurückfordern kann. 

4. Und was, wenn es mal nicht läuft? 

Nicht alles im Leben läuft glatt - so ist es auch bei Crowdinvestments. Warum eine Rückzahlung nicht oder verspätet erfolgt, kann verschiedene Gründe haben. Eine Verzögerung im Baufortschritt oder der Entwicklung eines Produktes können vorkommen und das muss man als Anleger auch bis zu einem gewissen Punkt akzeptieren. 

Schwieriger wird es, wenn die Zahlungsprobleme in Serie auftreten. Wenn also die überwiegende Anzahl der Investments eines Anbieters oder einer Plattform nicht "läuft", dann kann dies systemische Ursachen haben. Diese muss man sich dann anschauen. Wenn Fehler bei der Auflage, der Konzeption oder der Information der Anleger gemacht wurden, dann muss man das nicht hinnehmen. Hier lohnt sich ein genaues Hinsehen manchmal. 

5. Geringe Investitionshöhen sind kein "Freibrief"

Manchmal haben wir das Gefühl, dass sich manch Anbieter von Crowdinvestments darauf ausruht, dass die Beteiligungssummen der Anleger nicht so hoch sind. Nicht anders ist die teilweise katastrophale Informationspolitik bei Verzögerung zu erklären. Offensichtlich geht man davon aus, dass kein Anwalt viel Lust hat, für einen Betrag von 1.000 € Investitionssumme eine zeit- und arbeitsintensive Recherche durchzuführen bzw. einen Rechtsstreit vor Gericht auszufechten. Anleger haben aber auch hier einen Anspruch auf vertragsgerechte Erfüllung. Erfolgt die nicht, dann muss man sich dagegen wehren. 

Woran es im konkreten Fall liegt, ist nicht immer offensichtlich. Nicht jede Verzögerung ist darauf zurückzuführen, dass der Anbieter "unsauber" gearbeitet hat. Das muss im Einzelfall geklärt werden. 

Wenn sich mehrere Anleger einer Beteiligung zusammenschließen, dann kann man manchmal mehr erreichen, als einzelne Anleger. 

Gern können Sie mich zu Ihrem konkreten Crowdinvestment ansprechen, wenn es dort mal haken sollte. Im Rahmen einer kostenlosen Erstbewertung bzw. einem kostenlosen Erstgespräch können wir gemeinsame mögliche Schritte erarbeiten. Nicht immer ist dann ein Anwalt weiter erforderlich - in anderen Fällen schon. Gern können Sie sich mit dem unten stehenden Kontaktformular oder den aufgeführten Kontaktdaten an mich wenden oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . Eine Erstbewertung ist kostenlos, aber meist nicht umsonst. 


Foto(s): https://pixabay.com/de/users/lars_nissen-2780243/


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