CS Euroreal – Erhöhung der Liquidität, Öffnung noch in diesem Jahr möglich?

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CS Euroreal Achtung Verjährung!

Das Branchenschwergewicht CS Euroreal mit einem Fondsvolumen von 6 Mrd. € muss spätestens im Mai 2012 wieder für seine Anleger öffnen, wobei das Fondsmanagement des CS Euroreal sogar eine Öffnung noch in diesem Jahr anstrebt. Zweifelhaft ist allerdings, ob diese ambitionierten Pläne eingehalten werden können, da in letzter Zeit 2 eingefrorene offene Immobilienfonds aufgelöst werden mussten: der AXA Immoselect und der DEGI International.

Experten der Fondsbranche schätzen, dass für eine erfolgreiche nachhaltige Wiedereröffnung offener Immobilienfonds eine Liquiditätsquote von 25-30 % erforderlich ist. Mitte Oktober teilte die Credit Suisse Asset Management mit, dass der CS Euroreal drei Immobilien verkaufen konnte und sich seine Liquidität somit auf rund 21 % erhöht hat. Ende November konnte das Management des CS Euroreal eine weitere Immobilie verkaufen, ein belgisches Shoppingcenter. Die für die Anteilscheinrücknahmen verfügbare Liquidität des CS Euroreal erhöhte sich damit per 23.11.2011 auf 22,6 % und beträgt somit derzeit rund 1,38 Mrd. €. Seit der Aussetzung der Anteilrücknahme im Mai 2010 konnte der CS Euroreal insgesamt 12 Immobilien in einem Gesamtwert von knapp 1 Mrd. € veräußern.

Die Immobilienverkäufe des CS Euroreal bringen den offenen Immobilienfonds natürlich weiter an das Ziel der Wiedereröffnung noch in diesem Jahr heran. Doch reicht die Liquidität derzeit noch nicht aus, um die erwarteten Rückgabewünsche der Anleger im Falle der Öffnung vollständig befriedigen zu können; es müssen noch weitere Immobilienverkäufe folgen.

Anleger des CS Euroreal, die allerdings nicht länger warten wollen, sollten einen Ausstieg im Wege des Schadensersatzes gegenüber den Anlageberatern erwägen, da im Falle des Bestehens solcher Ansprüche auf Rückabwicklung der Anlage an dem CS Euroreal geklagt werden kann. Verluste durch den CS Euroreal wären im besten Fall dann nicht zu tragen. Solche Ansprüche der Anleger des CS Euroreal bestehen, wenn diese bei Anteilserwerb falsch beraten wurden, wenn ihnen also z.B. die erheblichen Risiken des CS Euroreal nicht aufgezeigt wurden. Weiterhin liegt eine Aufklärungspflichtverletzung der Anlageberater auch dann vor, wenn diese die Provisionen (Kick-Backs) verschwiegen haben, die diese von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung der Anteile an dem CS Euroreal erhalten haben.

Mit Blick auf eine drohende Verjährung der Ansprüche sollte allerdings nicht mehr allzu lange gewartet werden, sondern möglichst schnell eine Beratung durch einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt erfolgen.

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