CS Euroreal – Nach dem Aus: Klagen auf Schadensersatz

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Die Krise dieser Anlageklasse sorgte im Mai 2012 nach einer zweijährigen Schließung für das Aus des Branchenflaggschiffs CS Euroreal. Bei den Anlegern lösten diese Ereignisse Reaktionen zwischen Überraschung bis hin zur Enttäuschung aus, denn vor der Krise wurde die Investition in offene Immobilienfonds tausenden Anlegern als sichere Kapitalanlage empfohlen. Teilweise wurden solche Empfehlungen auch noch ausgesprochen, als die ersten offenen Immobilienfonds bereits mit ernsten Problemen kämpften.

Nach der Auflösung des offenen Immobilienfonds im Mai 2012 hängt das wirtschaftliche Endergebnis der Beteiligung am CS Euroreal maßgeblich vom Erfolg der Abwicklung ab. Da der CS Euroreal nicht der einzige in der Liquidation befindliche offene Immobilienfonds ist, wird sich erweisen müssen, wie erfolgreich das Management die Objekte des Fonds veräußern kann. Das Magazin Cash berichtet 25.10.2012 (Onlineausgabe) darüber, dass angesichts der Vielzahl von parallelen Liquidationen es in manchen Märkten schwierig werden könnte, die anvisierten Preise zu erreichen.

Welche Möglichkeiten stehen Anlegern außerhalb der Abwicklung offen?

Angesichts der bisherigen Entwicklung und der möglichen Zukunftsaussichten stellen sich nicht wenige Anleger des CS Euroreal die Frage, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Dutzende Anleger dieses offenen Immobilienfonds. Da es bei diesen Anlegern zu Falschberatungen kam, wurden bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht eingereicht.

So wurde beispielsweise nicht allen Anlegern vor der Investition in den CS Euroreal erklärt, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen können und sogar - wie geschehen - aufgelöst werden können. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Darüber hinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Auch erhielt nicht jeder Anleger rechtzeitig einen Verkaufsprospekt.

Offene Frage gibt es jedoch nicht nur im Zusammenhang mit der individuellen Anlegerberatung. Im Rahmen einer Interessengemeinschaft können sich Anleger des CS Euroreal zusammenschließen. Hierbei geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

Ein besonderes Thema, das im Zusammenhang mit Interessengemeinschaften immer wieder von (Anleger)Interesse ist, sind „Sammelklagen". In Deutschland gibt es keine Sammelklagen wie in den Vereinigten Staaten - es gibt aber ein ähnliches Verfahren: Das Kapitalanleger-Musterverfahren, auch Verfahren nach dem Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten (KapMuG-Verfahren) genannt. In einem KapMuG-Verfahren können Streitigkeiten und Fragen für alle Anleger einer Kapitalanlage verbindlich vor Gericht geklärt werden. Bei Prospektfehlern kann dies eine große Hilfe für individuelle Schadensersatzklagen sein.

Weitere Informationen zu den Themen offene Immobilienfonds und Interessengemeinschaft CS Euroreal befinden sich auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen unter www.dr-stoll-kollegen.de

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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