CT Infrastructure Holding Ltd. (Thomas Lloyd) zur Rückzahlung von Beteiligungen verurteilt

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Anleger der Thomas Lloyd Investments GmbH (jetzt CT Infrastructure Holding Ltd.), deren Beteiligungen erst auf ein Minimum abgewertet wurden und deren Ausschüttungen nach der Verschmelzung mit der CT Infrastructure Holding ltd. mittlerweile auf Eis liegen, können dank mehrerer aktueller Gerichtsentscheidungen nach Kündigung auf Rückzahlung der einbezahlten Beträge hoffen. Mehrere Gerichte haben zwischenzeitlich entschieden, dass Beteiligungen zuzüglich Zinsen und Rechtsverfolgungskosten zurückzuzahlen sind.

Risiken und Rechte der Anleger

Das größte Risiko der Anleger besteht im Totalverlust der Beteiligung. Viele Betroffene wurden bei Zeichnung nicht oder nicht ausreichend über dieses erhebliche finanzielle Risiko aufgeklärt (Falschberatung). Sie vertrauten auf eine langfristige und sichere Anlage. Insbesondere die Vermittler der Anlagen haben Anleger nicht oder nicht ausreichend aufgeklärt. Auch die ausgegebenen Prospekte klärten nur unzureichend über die Risiken auf.

Im Fall einer unterbliebenen oder fehlerhaften Beratung (Falschberatung) können betroffene Anleger die Rückabwicklung ihrer Anlage und Auszahlung ihres Anlagebetrages geltend machen. 

Erste anlegerfreundliche Urteile gegen CT Infrastructure Holding Ltd.

Das Landgericht Offenburg verurteilte die CT Infrastructure Holding Ltd. am 3. März 2021 zu jeweils einer Zahlung von 24.156,85 Euro sowie 27.162,50 Euro zuzüglich Zinsen und Übernahme der Kosten des Rechtstreits. Auch das OLG Dresden hat zwischenzeitlich zugunsten eines Anlegers entschieden. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.

Weiter hat das Landgericht Marburg einer betroffenen Anlegerin 17.813,75 Euro zuzüglich Zinsen und die Kosten des Rechtsstreits zugesprochen.

Kostenloses Erstgespräch für betroffene Anleger

Rechtsanwalt Markus Mehlig vertritt eine Vielzahl betroffener Anleger bundesweit bei der Rückzahlung der Beteiligungen gegen Thomas Lloyd Gruppe (CT Infrastructure Holding Ltd.) und hat bereits mehrere Fälle vor dem Landgericht Offenburg verhandelt. Gerne steht er auch Ihnen im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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