Cyber-Versicherung zahlt nicht? So wehren sich Unternehmen gegen Ablehnungen!
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Cyberangriffe sind längst keine abstrakte Gefahr mehr – sie treffen Unternehmen jeder Größe und Branche mit alarmierender Häufigkeit. Ein erfolgreicher Angriff kann den Betrieb lahmlegen, sensible Daten kompromittieren und immense, oft existenzbedrohende Kosten verursachen. Viele Unternehmen wiegen sich mit einer abgeschlossenen Cyber-Versicherung in vermeintlicher Sicherheit. Doch die böse Überraschung folgt nicht selten im Schadensfall: Der Versicherer lehnt die Deckung ganz oder teilweise ab. Was können betroffene Unternehmen in dieser kritischen Situation tun?
Warum Cyber-Versicherer die Leistung verweigern
Die Argumente der Versicherer für eine Leistungsablehnung sind vielfältig, folgen jedoch oft wiederkehrenden Mustern. Zu den häufigsten Gründen zählen:
- Verletzung von Obliegenheiten: Dies ist einer der Hauptgründe für Ablehnungen. Der Versicherer wirft dem Unternehmen vor, vertraglich vereinbarte Sicherheitsstandards nicht eingehalten zu haben. Beispiele hierfür sind der Einsatz veralteter Software, das Fehlen regelmäßiger und vollständiger Backups oder eine unzureichende Schulung der Mitarbeiter im Bereich Cybersicherheit. Bereits leichte Fahrlässigkeit kann hier zu einer empfindlichen Leistungskürzung oder gar zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen.
- Verspätete Schadensmeldung: Im Kleingedruckten der Versicherungspolicen sind oft sehr kurze Fristen für die Meldung eines Cyber-Vorfalls an den Versicherer festgelegt. Wird diese Frist versäumt, und sei es nur geringfügig, kann der Leistungsanspruch bereits gefährdet sein oder komplett entfallen.
- Fehlende Abdeckung durch die Police: Nicht jeder durch einen Cyberangriff verursachte Schaden ist automatisch versichert. Die Policen enthalten häufig Ausschlüsse für bestimmte Angriffsarten (z.B. bestimmte Arten von Malware), Schäden durch staatliche Akteure (die sogenannte "Kriegsklausel") oder Schäden, deren Ursache bereits vor Versicherungsbeginn lag.
- Unklare Schadenshöhe: Die genaue Bezifferung der Kosten für Betriebsunterbrechungen, die Wiederherstellung kompromittierter Daten oder eventuell gezahlte Lösegelder ist oft komplex. Versicherer nutzen diese Schwierigkeiten nicht selten, um die Höhe des Schadens zu bestreiten oder die Regulierung hinauszuzögern.
Was Unternehmen tun können – Prävention und Reaktion
Unternehmen sind einer ablehnenden Haltung des Versicherers jedoch nicht schutzlos ausgeliefert. Sowohl präventive Maßnahmen als auch das richtige Verhalten im Schadensfall sind entscheidend:
1. Prävention ist entscheidend:
- Police verstehen und analysieren: Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Cyber-Police detailliert zu prüfen – idealerweise bereits vor Vertragsabschluss. Welche konkreten Sicherheitsstandards (Obliegenheiten) werden gefordert? Welche Ausschlusstatbestände sind enthalten? Klären Sie Unklarheiten proaktiv mit dem Versicherer oder einem spezialisierten Berater.
- Sicherheit konsequent umsetzen: Implementieren Sie die in der Police geforderten technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen (TOMs) lückenlos. Wichtig ist hierbei auch eine sorgfältige und nachvollziehbare Dokumentation aller getroffenen Vorkehrungen!
- Mitarbeiter schulen und sensibilisieren: Ihre Mitarbeiter sind oft die erste Verteidigungslinie. Schulen Sie Ihr Team regelmäßig und praxisnah zu aktuellen Cyber-Gefahren wie Phishing, Social Engineering und dem sicheren Umgang mit Daten.
2. Im Schadensfall richtig handeln:
- Schnell und korrekt melden: Informieren Sie Ihren Versicherer unverzüglich über den Cyber-Vorfall, auch wenn das volle Ausmaß des Schadens noch nicht absehbar ist. Halten Sie dabei die vertraglich vereinbarten Meldefristen und -wege strikt ein.
- Alles minutiös dokumentieren: Sichern Sie sämtliche Beweise (z.B. Logfiles, Systemabbilder, Kommunikationsprotokolle). Dokumentieren Sie detailliert alle Schritte, die Sie zur Analyse und Begrenzung des Schadens unternommen haben, sowie alle daraus resultierenden Kosten.
- Vorsicht bei der Kommunikation mit dem Versicherer: Seien Sie bei Auskünften gegenüber dem Versicherer und dessen Dienstleistern präzise und sachlich. Vermeiden Sie jedoch voreilige Schuldeingeständnisse, ungesicherte Vermutungen oder Spekulationen über die Ursache oder den Hergang.
- Frühzeitig anwaltlichen Rat einholen: Zögern Sie nicht, spezialisierten Rechtsrat in Anspruch zu nehmen, insbesondere wenn der Versicherer bereits signalisiert, die Leistung kürzen, die Regulierung verzögern oder die Deckung komplett ablehnen zu wollen. Ein im Versicherungsrecht erfahrener Anwalt kann frühzeitig die Weichen für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung stellen.
Die rechtliche Perspektive bei Leistungsablehnungen
Ob die Ablehnung des Versicherers im Einzelfall berechtigt ist, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab: der genauen Formulierung der Versicherungspolice, der individuellen Situation und den getroffenen Vorkehrungen des Unternehmens sowie der aktuellen Rechtsprechung im Bereich Cyber-Versicherungen.
Häufig sind die Vorwürfe des Versicherers – beispielsweise eine angebliche Obliegenheitsverletzung – bei genauer juristischer Prüfung rechtlich angreifbar oder die vorgenommene Leistungskürzung ist unverhältnismäßig. Nicht selten übersehen Versicherer auch entlastende Umstände aufseiten des versicherten Unternehmens oder legen Vertragsklauseln zu Unrecht einseitig zu ihren Gunsten aus.
Als spezialisierte Anwälte im Versicherungsrecht prüfen wir die Ablehnungsentscheidung Ihres Cyber-Versicherers sorgfältig und fundiert. Wir analysieren Ihre Police im Detail, bewerten die Stichhaltigkeit der Argumente des Versicherers und vertreten Ihre Interessen engagiert – außergerichtlich oder, falls notwendig, auch gerichtlich, um Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durchzusetzen.
Ihr Cyber-Versicherer verweigert die Leistung? Handeln Sie jetzt!
Hatten Sie einen Cyber-Vorfall und Ihr Versicherer zögert mit der Zahlung oder hat die Leistung bereits abgelehnt? Warten Sie nicht, bis wertvolle Zeit verstreicht. Kontaktieren Sie für eine Ersteinschätzung Ihrer Situation. Wir helfen Ihnen, sich kompetent und erfolgreich gegen eine ungerechtfertigte Leistungsablehnung zu wehren!
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