Daimler-Dieselskandal: VON RUEDEN setzt sich erneut vor dem OLG Naumburg durch

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Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hat erneut zugunsten eines klagenden Mercedes-Käufers geurteilt. In diesem ersten OLG-Urteil gegen die Daimler AG im Dieselskandal, das in Kürze rechtskräftig wird, bewerteten die Richter die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) als unzulässige Abschalteinrichtung. Die erfolgreiche Klage wurde von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN durchgesetzt und kann wegweisend für künftige Verfahren wirken.

Vor dem OLG Naumburg wurde über einen Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4 MATIC verhandelt, der die illegale Prüfstanderkennung Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung nutzt. Mit Urteil vom 15. Oktober 2021 haben die Richter Daimler verurteilt, dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 16.543,40 Euro zu zahlen – gegen Rückgabe des Fahrzeugs (Az. 8 U 24/21). Die Richter beriefen sich in ihrer Urteilsbegründung unter anderem auf das wichtige BGH-Urteil vom 25. Mai 2020, demzufolge Käufern eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs Schadensersatz zusteht. Die Abschalteinrichtung KSR sorgt dafür, dass das Kühlmittel im Prüfmodus kühler gehalten wird, wodurch die Fahrzeuge den gesetzlich erlaubten Schadstoff-Grenzwert auf dem Prüfstand einhalten, jedoch nicht im normalen Straßenbetrieb.

Was sind die Besonderheiten des Urteils aus Naumburg?

1. Das OLG stuft die KSR auch dann als unzulässige Abschalteinrichtung ein, wenn das Fahrzeug die Grenzwerte ohne diese Funktion einhalten würde. Das ist vorteilhaft für Fahrzeugkäufer, deren Fahrzeuge vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) noch nicht verpflichtend zurückgerufen wurden. „Der Senat erteilt damit der bisherigen Praxis des Kraftfahrt-Bundesamts eine Absage. Die Behörde hatte die Fahrzeuge nicht amtlich zurückgerufen, wenn sie die KSR nachweislich enthalten, aber bei abgeschalteter KSR die Grenzwerte einhalten“, erklärt Rechtsanwalt Manuel Müller von der Kanzlei VON RUEDEN.

2. Das OLG Naumburg hat keine Revision vor dem BGH zugelassen, daher wird das Urteil voraussichtlich in Kürze rechtskräftig. Die Entscheidung kann dann richtungsweisend für weitere Verfahren im Daimler-Abgasskandal werden.

3. Das OLG Naumburg bestätigt die Auffassung der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, dass die in Darlehensverträgen verwendete Klausel, mit der Ansprüche gegen konzernangehörige Unternehmen „gleich aus welchem Rechtsgrund“ an die Mercedes-Benz Bank AG abgetreten werden sollten, unwirksam ist. „Die Einschätzung des OLG Naumburg kann nun auch auf weitere dieser Fälle übertragen werden, sodass auch Verbraucher auf Schadensersatz klagen können, die das Fahrzeug über eine sogenannte Autobank finanziert haben“, so Manuel Müller.

Mercedes-Dieselskandal: Jetzt Schadensersatz fordern!

Das aktuelle OLG Urteil aus Naumburg setzt die Serie verbraucherfreundlicher Entscheidungen im Mercedes-Abgasskandal fort: Die Richter halten es für erwiesen, dass Daimler seine Kunden mit dem Verkauf manipulierter Dieselfahrzeuge sittenwidrig und vorsätzlich geschädigt hat. Entsprechend hatten bereits die Oberlandesgerichte Köln, Nürnberg und Frankfurt geurteilt. Wie zahlreiche weitere Gerichte sehen auch sie in der Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung eine illegale Prüfstanderkennung.

Das OLG Naumburg hat den Einbau der illegalen Abschalteinrichtung KSR erneut verurteilt. Dieser Erfolg der Kanzlei VON RUEDEN verbessert die Chancen künftiger Kläger im Daimler-Dieselskandal weiter. Besitzern von Mercedes-Dieselfahrzeugen raten wir, uns zeitnah zu kontaktieren. Unsere Experten im Abgasskandal prüfen ihre Ansprüche und reichen auf Wunsch fristgerecht eine Einzelklage ein. Vom Abgasskandal Betroffenen bieten wir eine kostenlose Erstberatung über ihre Rechte an. Nutzen auch Sie Ihre Chance auf Schadensersatz im Dieselskandal!

Foto(s): Pexels


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