Mercedes Abgasskandal - OLG Naumburg verurteilt Daimler erneut

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Das OLG Naumburg hat im Mercedes-Abgasskandal erneut verbraucherfreundlich entschieden. Mit Urteil vom 15. Oktober 2021 sprach es dem Käufer eines Mercedes GLK 220 CDI 4Matic mit dem Dieselmotor OM 651 und der Abgasnorm Euro 5 Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu (Az.: 8 U 24/21).

Das OLG Naumburg hatte Daimler bereits am 18. September 2020 zu Schadenersatz wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in Gestalt der sog. Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verurteilt (Az.: 8 U 8/20).

Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sorgt dafür, dass im Prüfmodus der Kühlmittelkreislauf kühler gehalten und die Erwärmung des Motoröls verzögert wird. Das führt zu einer Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist die Funktion jedoch kaum aktiv, d.h. die Temperatur steigt und der Ausstoß der Stickoxid-Emissionen erhöht sich.

Das OLG Naumburg hat seine Rechtsauffassung, dass es sich bei der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, bestätigt. Das OLG führte dazu aus, dass die Funktion darauf ausgelegt sei, nur im Prüfbetrieb eine nennenswerte Reduzierung der Stickoxid-Emissionen zu erreichen, nicht aber im Straßenverkehr. Daher falle sie von vornherein nicht unter die zulässigen Ausnahmen. Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sei selbst dann unzulässig, wenn das Fahrzeug auch ohne diese Funktion die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß einhalten würde, machte das OLG Naumburg deutlich.

Der Kläger sei durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe daher Anspruch auf Schadenersatz, so das OLG. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs kann er die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Die Revision zum BGH hat das OLG Naumburg nicht zugelassen.

Die verbraucherfreundliche Rechtsprechung im Abgasskandal setzt sich fort. Neben zahlreichen Landgerichten und dem OLG Naumburg hat auch das OLG Köln Daimler bereits zu Schadenersatz verurteilt.

„Die Chancen Schadenersatz gegen Daimler durchzusetzen, stehen gut. Allerdings muss die Verjährung der Ansprüche im Blick behalten werden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Haben Mercedes-Halter im Laufe des Jahres 2018 den Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung erhalten, droht die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche Ende 2021.

Die Verjährung kann auch durch Teilnahme an der Musterfeststellungsklage gegen Daimler gehemmt werden. Die Klage umfasst allerdings nur bestimmte Modelle der GLC- und GLK-Baureihen. Wir beraten Sie gerne, ob die Teilnahme an der Musterklage für Sie in Frage kommt.

Bei anderen von unzulässigen Abschalteinrichtungen betroffenen Mercedes-Fahrzeugen empfiehlt sich die Einzelklage. Auch hier bieten wir eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Möglichkeiten an.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://www.bruellmann.de/faelle/mercedes-benz-daimler-ag 



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