Daniel Sebastian Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig!

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Soforthilfe bei Daniel Sebastian Abmahnung bundesweit zu fairen Pauschalpreisen

Sie haben eine Daniel-Sebastian-Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen zu fairen Pauschalpreisen bundesweit. Diese Kanzlei mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH seit Jahren die Inhaber von Internetanschlüssen ab, deren Anschluss beim Filesharing ermittelt wurde. 

Die Berliner Abmahnkanzlei von Daniel Sebastian behauptet, der Abgemahnte trage die Verantwortung für das illegale Verbreiten urheberrechtlich geschützter Lieder bzw. Musikstücke und solle deshalb eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafensicherung abgeben. Zudem sollen Abgemahnte horrende Geldsummen zwischen € 600,00 und € 4.800,00 bezahlen. Zu Recht? 

Nicht zahlen – nicht unterschreiben! Viele Betroffene haften bei einer Filesharing-Abmahnung nicht!

Tatsächlich haften Betroffene einer derartigen Abmahnung wegen Filesharing meist nicht, wenn andere die Lieder über das Filesharing-Netzwerk angeboten haben. Dasselbe gilt für den Fall, dass Abgemahnte die Lieder nicht angeboten, sondern nur angehört oder heruntergeladen haben. 

Somit haben Abgemahnte immer dann eine Möglichkeit, die Abmahnung von Daniel Sebastian anzugreifen, wenn Dritte wie Partner, Kinder, Besucher, Mieter, Nachbarn oder andere als Täter in Frage kommen. In diesem Fällen muss insbesondere dann keine „modifizierte“ Unterlassungserklärung abgegeben und erst recht nichts bezahlt werden.

„Modifizierte“ Unterlassungserklärung abgeben? Nein!

Wer unschuldig ist, muss bei einer Daniel Sebastian Abmahnung überhaupt keine Unterlassungserklärung abgeben. Machen Sie sich klar, was eine „modifizierte“ Unterlassungserklärung, von der man oft im Internet liest, bedeutet. Es handelt sich hierbei um einen lebenslang gültigen und unkündbaren Vertrag, der eine Vertragsstrafe von € 5.000 bei jedem Verstoß auslösen kann. 

Gerade derjenige, der überhaupt nicht weiß, wer das Liedrepertoire angeboten hat, sollte tunlichst keinen solchen Vertrag abschließen, denn das wäre wie ein Kopfsprung in ein unbekanntes Gewässer. Schließlich kann man einen Verstoß gegen die Unterlassungserklärung nicht verhindern, wenn man den Täter überhaupt nicht kennt. 

Richtig verteidigen und alle Forderungen zurückweisen

Wer die Musik nicht angeboten hat, haftet auch nicht. Somit kann man in diesen Fällen alle Forderungen aus der Abmahnung zurückweisen. Selbstverständlich besteht immer die Möglichkeit, die geforderten Beträge mit guter juristischer Argumentation um mehr als die Hälfte herunterzuhandeln. Dann ist die Sache sofort erledigt. Aber auch in Fällen, in denen man die Forderungen komplett zurückweist, endet die Sache in der Regel nicht vor Gericht, sondern in der Verjährung. 

Sind weitere Abmahnung zu erwarten?

In der Regel nicht. Anderslautende Informationen im Internet, dass man nach Erhalt eines derartigen Abmahnschreibens noch weitere Briefe mit weiteren Forderungen erhält (insbesondere wenn man bezahlt), sind veraltet. Es kommen Fälle vor, in denen unsere Mandanten 2 Brief erhalten. Mehr jedoch ganz überwiegend nicht. 

Was tun? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!

Machen Sie keine Experimente und verteidigen Sie sich niemals selbst! Rufen Sie uns nach Erhalt der Daniel Sebastian Abmahnung für eine kostenlose Erstberatung unter sofort an. Wir vertreten Sie bundesweit zu fairen Pauschalpreisen. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular unter https://www.abmahnungs-abwehr.de/daniel-sebastian-abmahnung/ nutzen. Weitere Infos zur anderen Abmahnkanzlei dieses Berliner Rechtsanwalts finden Sie unter IPPC Law.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Hochspezialisierte Kanzlei: Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
  • Vermeidung einer modifizierten Unterlassungserklärung
  • Faire Pauschalpreise und bundesweite Hilfe

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.


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