Daniel Sebastian Mahnbescheid – HILFE hier – 1.073,40 € für einen Song?

  • 2 Minuten Lesezeit

Hohe Forderung im Mahnbescheid erfolgreich abwehren

Sie haben einen Mahnbescheid im Briefkasten und sollen für den illegalen Upload von einer einzigen Tonaufnahme satte 1.073.40 € Schadenersatz zahlen? Im Auftrag der Rechteinhaberin – DigiRights Administration GmbH – möchte man den Verbraucher mit der gerichtlichen Mahnung zu einer Zahlung bewegen. 

Was ist zu tun?

Wehren Sie sich! Ansonsten wird man Ihr Geld nehmen. Lassen Sie die Sache nämlich unbearbeitet liegen, droht eine Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, obwohl Sie eventuell überhaupt nicht in der Haftung stehen. Dabei kann man mit anwaltlicher Hilfe sogar die Forderungen aus dem Mahnbescheid abwehren. 

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Warum wird Geld von mir gefordert?

Dem Mahnbescheid aus Hünfeld ist damals eine Daniel-Sebastian-Abmahnung vorausgegangen. Mit dem Schreiben von Daniel Sebastian hat man eine Urheberrechtsverletzung geahndet. Diese soll im Haus des Verbrauchers passiert sein. Vor allem wird dem Internet-Anschlussinhaber vorgeworfen, dass er daheim einen Musiksong im Internet getauscht habe (sog. Filesharing). Das Filesharing von geschützten Songs ist illegal, sofern keine entsprechende Erlaubnis der DigiRights Administration GmbH vorliegt (Regelfall). Für solche Verstöße möchte man jetzt Schadenersatz kassieren. Insbesondere deshalb, weil durch die kostenlose Weitergabe an Dritte im Internet angeblich Verkäufe für die DigiRights ausgeblieben sind. 

Muss ich den Geldbetrag bezahlen?

Ob der Empfänger eines Mahnbescheides tatsächlich den dort genannten Betrag schuldet, hängt von der Haftung im Einzelfall ab. Nicht jeder Internet-Anschlussinhaber ist letztendlich für einen illegalen Musikupload über seinen Anschluss in der Verantwortung. Insbesondere gibt es keine automatische Haftung für den Verbraucher. Eine Zahlung des Mahnbetrages ist also wirklich nur im Haftungsfall fällig, dazu auch nur in einer reduzierten Höhe. Nach der aktuellen Rechtsprechung kann für den Upload einer Tonaufnahme maximal ein Betrag von 200 € Schadenersatz verlangt werden. Daher ist der Betrag im Mahnbescheid zu hoch angesetzt. Jedoch will man den Verbraucher unter Druck setzen. 

Ausgangslage für den Anschlussinhaber

Ob Betroffene für den illegalen Upload wirklich haften, klären wir mit Ihnen sofort am Telefon. Dazu zeigen wir Ihnen die beste Strategie auf, um sich erfolgreich gegen die Forderungen von der DigiRights Administration und Rechtsanwalt Daniel Sebastian zu wehren. Jedoch besteht anfangs eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Inhaber des Anschlusses auch für die hierüber begangenen Rechtsverletzungen persönlich verantwortlich ist. Gerade der Inhaber des Anschlusses nutzt sein Internet ja regelmäßig selbst (siehe auch BGH, Urteil vom 15.11.2012, I ZR 74/12). Der Verbraucher steht daher mit dem Rücken zur Wand. Daher müssen Sie sich jetzt wehren. Besonders ist die Täterschaftvermutung zu entkräften.

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Ihr Helfer bei Daniel Sebastian Abmahnung:

  • Soforthilfe am Telefon 9-20 Uhr 
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  • Klageverfahren vermeiden
  • Geldforderung aus dem Mahnbescheid abwehren

Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

> Wer nicht für den Upload haftet, schuldet keinen Geldbetrag <



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