Daniel Sebastian Mahnbescheid - Amtsgericht Wedding

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Gerichtlicher Mahnbescheid Amtsgericht Wedding

Die Kanzlei Daniel Sebastian aus Berlin veranlasst regelmäßig gerichtliche Mahnbescheide im Auftrag von Robert Diggs. Der gerichtliche Mahnbescheid wird aufgrund des Sitzes der Firma von Robert Diggs im Ausland (Tarzana: USA) über das Amtsgericht Wedding beantragt. Das Mahngericht Wedding ist in Deutschland immer dann zuständig, wenn der Antragsteller seinen Sitz im Ausland hat, § 689 ZPO.

Forderungen von Robert Diggs im Mahnbescheid

  • Lizenzgeld (Schadensersatz)
  • Verfahrenskosten
  • Zinsen

Die Hauptforderung ist Schadensersatz aufgrund unerlaubter Nutzung urheberrechtliche geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragstellers. Hier wird Bezug auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung genommen.

 Vorgeschichte: Daniel-Sebastian-Abmahnung

Dem gerichtlichen Mahnbescheid ist eine Daniel-Sebastian-Abmahnung vorausgegangen. Diese liegt bereits einige Jahre zurück. Vor einiger Zeit soll der Inhaber des Internetanschlusses einen angeblichen illegalen Down- und Upload von Musikdateien vorgenommen haben. Urheber der Musik soll der Künstler Robert Diggs sein, der auch unter dem Künstlernamen RZA bekannt ist.

Tipp: Aktiv werden 

Die Frist für eine Reaktion beträgt 2 Wochen. Lassen Sie den Mahnbescheid nicht liegen. Gegenwehr lohnt sich. Versäumen Sie jedoch alle Fristen, kann es zur Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen kommen. Das geschieht dann unabhängig davon, ob Sie in der Haftung stehen oder nicht. 

Ziel des Vorgehens von Robert Diggs

Gerichtliche Mahnbescheide stellen für viele Betroffene ein Druckmittel dar. Privatpersonen neigen schnell dazu, den Forderungen im Mahnbescheid nachzugeben. Ein Mahnbescheid dient zudem als Vorbereitung zur Erlangung eines Vollstreckungsbescheides. Dieser ist zwingende Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung in Ihr Vermögen. Sie müssen reagieren.

Sind die Forderungen verjährt?

Der Schadensersatz (Lizenzschaden) im Urheberrecht verjährt erst nach 10 Jahren.

Widerspruchsfrist 

Die Frist für einen Widerspruch beträgt 2 Wochen. 

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