Daniel Sebastian Mahnbescheid – Was tun? Soforthilfe!

  • 3 Minuten Lesezeit

Hohe Forderung im Mahnbescheid von Daniel Sebastian 

Sie haben einen gerichtlichen Mahnbescheid von Daniel Sebastian im Auftrag der Digirights Administration GmbH erhalten? Dem Mahnbescheid vom Amtsgericht Hünfeld müssen Sie sofort widersprechen, sonst wird er rechtskräftig und Sie müssen die gesamte Forderung bezahlen.

Den Mahnbescheiden gingen Abmahnungen der DigiRights GmbH voraus. Diese Abmahnungen sind noch nicht erledigt und man versucht, die Abgemahnten mit der gerichtlichen Mahnung zu einer Zahlung zu bewegen. Bewahren Sie Ruhe. Gerne beraten wir Sie, was nun zu tun ist. Die gesamte Forderung zu bezahlen ist nicht notwendig. Mit den richtigen juristischen Argumenten können wir die Forderungen auf ein Minimum reduzieren.

Was ist jetzt zu tun nach Erhalt des Daniel Sebastian Mahnbescheides?

Legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein! Andernfalls beantragt Daniel Sebastian einen Vollstreckungsbescheid, mit dem er nach Rechtskraft die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher oder eine Kontopfändung gegen Sie betreiben kann, obwohl Sie vielleicht überhaupt nicht haften.

Verlieren Sie keine Zeit und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Die Anwaltskanzlei Hechler hat Erfahrung mit über 35.000 Filesharing-Abmahnungen und weiß, was zu tun ist. Wir können die Sache erledigen und dennoch massiv Geld für Sie sparen.

Warum fordert Daniel Sebastian Geld von Ihnen?

Rechtsanwalt Daniel Sebastian verfolgt keine eigenen Forderungen, sondern ist im Auftrag der Digirights Administration GmbH tätg. Vor dem Mahnbescheid aus Hünfeld haben die Abgemahnten eine Daniel Sebastian-Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung durch Filesharing erhalten. Den Adressaten des gerichtlichen Mahnbescheides wird vorgeworfen, von ihrem Internet-Anschluss seien Musikstücke für einige Sekunden angeboten worden. Bei diesem sog. Filesharing werden die Lieder auch anderen zum Download angeboten, was illegal ist.  Der Teilnehmer einer Internettauschbörse, haftet regelmäßig als Mittäter einer gemeinschaftlich mit den anderen Nutzern der Internettauschbörse begangenen Verletzung des Urheberrechts (BGH, I ZR 186/16). Zu klären ist daher, ob Sie für die Forderungen aus dem Mahnbescheid haften.

Wer nicht haftet, muss auch nichts an Digirights bezahlen

Dies hängt davon ab, ob Sie als Anschlussinhaber für das illegale Filesharing verantwortlich gemacht werden können. Es besteht allerdings zunächst eine Vermutung, dass der Anschlussinhaber das Filesharing selbst gemacht hat (BGH, I ZR 74/12). Schließlich ist es sein Internetanschluss. Diese Vermutung kann man im Falle eines Gerichtsverfahrens nur durch die Nennung eines potentiellen Täters entkräften. Sofern Sie keinen Täter benennen können, haften Sie selbst. War jemand anders der Täter, so haftet dieser selbst und muss auch noch die gesamten Kosten des Gerichtsverfahrens und der Abmahnung bezahlen (BGH, I ZR 265/16). Sofern Minderjährige als Täter in Frage kommen, so haften diese ab ca. 13 Jahren selbst. Somit können die Kosten bei einer Täterschaft eines Familienangehörigen insgesamt sogar höher liegen. 

Kann man die Forderungen herunterhandeln?

Mit der richtigen juristischen Argumentation können Sie die Forderungen aus dem Digirights Mahnbescheid herunterhandeln. Beim illegalen Filesharing von Musik gibt es keine branchenüblichen Vergütungssätze und Tarife. Bei Musiktiteln hat sich bei den Gerichten eine Bemessung nach Faktoren etabliert (BGH, 11 U 115/13). Grundlage für den Schadensersatz ist daher ein bestimmtes Vielfaches der Downloadkosten bei einem Portal wie z. B. Amazon in der Verwertungsphase. Da es somit keine festen Beträge gibt, sind die Forderungen immer massiv verhandelbar.

Ihre Kanzlei bei Daniel Sebastian-Mahnbescheiden

Rufen Sie uns nach Erhalt des Daniel Sebastian Mahnbescheides bundesweit für eine kostenlose Erstberatung an. Schnell erhalten Sie Hilfe von einem erfahrenen Anwalt im Urheberrecht.

Die Anwaltskanzlei Hechler steht für:

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Foto(s): Matthias Hechler

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