Darauf müssen Sie beim Online-Banking achten

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Seit vielen Jahren wächst das Internet stetig und die Möglichkeiten für die Nutzer im Netz werden immer vielfältiger. Inzwischen ist es problemlos möglich, im Internet einzukaufen, Reservierungen vorzunehmen und die eigenen Bankgeschäfte zu erledigen. Onlinebanking ist nicht mehr nur ein Trend. Die Abwicklung der Bankgeschäfte über das Internet hat sich längst bei dem Großteil der Bankkunden durchgesetzt. Im digitalen Netz können Bankkunden ganz bequem Überweisungen durchführen, Daueraufträge ändern, Wertpapieraufträge eingeben oder einfach nur ihre Kontostände abfragen. Fast täglich erweitern die Banken die Optionen beim Onlinebanking.

Da bei vielen Verbrauchern hohe Geldbeträge transferiert werden und das Internet ein gern genutzter Ort von Betrügern ist, müssen Verbraucher jedoch einige Regeln beachten, um das Onlinebanking sicher zu nutzen. Die Banken haben zwar für einige Sicherheitsmechanismen gesorgt. Diese Vorkehrungen bringen allerdings nichts, wenn Nutzer nicht sensibel mit ihren Daten umgehen. In den meisten Fällen passiert beim Onlinebanking nichts. Wenn sich Betrüger aber Zugang zum Konto verschafft haben, stellt sich die Frage nach der Haftung. Dabei ist die Rechtslage klar und Verbraucher sollten ihre Rechte durchsetzen. Wir erläutern daher im nachfolgenden Artikel ausführlich, worauf Sie beim Onlinebanking achten sollten. Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie im Betrugsfall Ihre Rechte durchsetzen.

Straftaten beim Onlinebanking durch Sensibilität vorbeugen

Täglich nutzen Betrüger das Internet, um sich unbefugt Zugang zu den Computern fremder Menschen zu verschaffen. Im Optimalfall können sie hohe Geldbeträge oder wichtige Passwörter entwenden. Diese Gefahr besteht natürlich auch beim Onlinebanking. Daher ist es wichtig, dass Sie beim Homebanking sensibel mit Ihren Daten umgehen und Straftaten bewusst vorbeugen. Die Passwörter für die Bankgeschäfte im Internet sollten niemals direkt auf dem eigenen Computer gespeichert werden. Weiterhin ist es wichtig, eine aktuelle Firewall auf dem Computer installiert zu haben. Dies erschwert Betrügern den Zugang, sodass sie sich im Zweifel andere Ziele suchen.

Die IT-Sicherheit spielt beim Online-Banking die größte Rolle. Kunden können ihre Bankgeschäfte online grundsätzlich nur über gesicherte und verschlüsselte Seiten erledigen. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass die Seite der eigenen Bank bei jedem Besuch manuell in den Browser eingegeben wird. Problematisch wird es für Kunden vor allem dann, wenn auf Verlinkungen in Emails geklickt wird, die scheinbar auf die Seite des eigenen Kreditinstituts führen. Dabei handelt es sich um das bekannte Phishing, bei dem Betrüger über gefakte Webseiten die Passwörter der Bankkunden ausspähen und Geldbeträge transferieren. Beim Online-Banking sollten Kunden generell skeptisch gegenüber ungewöhnlichen Vorgängen sein. Die eigene Hausbank wird niemals nach Transaktionsnummern oder der Pin fragen. Viele Emails oder teilweise auch Anrufe gehen in diese Richtung und nicht selten werden Kunden so zum Opfer der zahlreichen Betrüger. Im Zweifel sollten Sie immer Ihre Bank kontaktieren und auf die Ungereimtheit aufmerksam machen.

Eine weitere und sehr entscheidende Möglichkeit, Straftaten beim Onlinebanking vorzubeugen, besteht in der Nutzung aktueller TAN-Verfahren. Vor vielen Jahren haben Bankkunden mit TAN-Listen gearbeitet. Dieser Prozess wurde aus Sicherheitsgründen digitalisiert. Derzeit arbeiten die Banken mit verschiedenen Verfahren. Zu den sichersten TAN-Verfahren gehört das TAN-Lesegerät. Auch die Nutzung der SMS-TAN und der PHOTO-Tan sind weitestgehend unbedenklich und sicher. Lassen Sie sich im Hinblick auf eine sichere Nutzung des Homebankings unbedingt umfassend beraten.

Das sind Ihre Rechte bei missbräuchlicher Verwendung Ihrer Bankdaten

Bei der täglichen Nutzung des Onlinebankings kommt es immer mal wieder zu Betrugsfällen. In einigen Situationen waren Nutzer unvorsichtig und haben ihre Daten rausgegeben. In anderen Fällen waren die Betrüger einfach sehr klug und haben die diversen Sicherheitsmechanismen ausgehebelt. Für Sie als Anwender sind daher Ihre Rechte im Betrugsfall von entscheidender Bedeutung. Grundsätzlich gilt, dass die Bank Ihnen im Fall der missbräuchlichen Verwendung Ihrer Daten das entwendete Geld erstatten muss. Konnte sich ein Betrüger unbemerkt Zugang zu Ihrem Konto verschaffen und Geld an ein unbekanntes Konto überweisen, muss Ihre Bank Ihnen das gestohlene Geld ersetzen.

Das Problem dabei ist allerdings, dass sich viele Banken weigern, das Geld zu erstatten. Der § 675u BGB regelt allerdings ganz klar Ihre Rechte. Ihre Bank ist dazu verpflichtet, nach einem Angriff auf Ihr Konto, Ihre Daten und Ihre Kontostände in den Zustand vor dem Angriff zurückzuversetzen bzw. das gestohlene Geld zu erstatten. Die einzige Voraussetzung zur Durchsetzung der eigenen Rechte ist, dass Sie nachweisen, dass tatsächlich eine fremde Person ohne Bevollmächtigung eine Transaktion von Ihrem Konto durchgeführt hat. Die meisten Banken werden versuchen, Ihren Erstattungsanspruch abzuwehren. Daher sollten Sie sich unbedingt einen Anwalt nehmen und Ihre Rechte gegenüber der eigenen Bank durchsetzen.

Beachtung der Sorgfaltspflicht durch den Kontoinhaber

Als Kontoinhaber haben Sie, wie vorab erläutert, beim Onlinebanking umfangreiche Rechte gegenüber Ihrer Bank. Allerdings unterliegen diese Rechte bestimmten Einschränkungen, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzen. Ihre Bank ist in jedem Fall dazu berechtigt, als Schadensersatz von Ihnen einen Betrag in Höhe von 150,00 EUR geltend zu machen. Wurden Sie Opfer beim Onlinebanking, kann Ihre Bank demnach 150,00 EUR von Ihnen verlangen. Im Gegenzug haben Sie natürlich das Recht, die Ihnen entwendete Summe von Ihrer Bank einzufordern. Anders sieht die Situation jedoch aus, wenn Sie gegen Ihre Sorgfaltspflicht verstoßen haben. Verwenden Sie für das Onlinebanking einen Computer, der nicht über aktuelle Virenschutzprogramme verfügt, so verletzen Sie Ihre Sorgfaltspflicht. Sie handeln in einem solchen Fall grob fahrlässig. Ähnlich gestaltet sich die Situation, wenn Sie Ihre Transaktionsnummer oder die PIN an fremde Personen herausgeben. Handeln Sie grob fahrlässig und verletzten Ihre Sorgfaltspflicht, kann Ihre Bank die komplette Schadenssumme von Ihnen fordern.

Ansprüche Ihrer Bank bei betrügerischer Verwendung des Kontos und grober Fahrlässigkeit

Grundsätzlich haben Sie bei jedem Betrug das Recht, von Ihrer Bank den entstandenen Schaden einzufordern. Gleichzeitig kann Ihre Bank allerdings den kompletten Schadensbetrag von Ihnen fordern, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Außerdem hat Ihr Kreditinstitut die Möglichkeit, die Schadenssumme von Ihnen zu bekommen, wenn Sie in betrügerischer Absicht die Nutzung Ihres Kontos ermöglicht haben. Da Sie in diesen Fällen Ansprüche gegen Ihre Bank stellen und die Bank Ansprüche in gleicher Höhe gegen Sie erhebt, werden beide Summen gegeneinander aufgerechnet. Letztlich muss also keine der beiden Parteien zahlen. Diese Situation ist für Sie allerdings ärgerlich, weil Sie auf dem Ihnen entstandenen Schaden sitzen bleiben. Daher sollten Sie stets darauf achten, dass Sie nicht grob fahrlässig handeln. In jedem Fall ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, der Sie rechtlich ausführlich berät.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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