Widerruf von Autokrediten: Richtungsweisendes Urteil des Landgerichts Stuttgart

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Mit Urteil vom 22.03.2018 hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass der Widerruf eines Darlehensvertrages auch noch viereinhalb Jahren nach Abschluss des Vertrags möglich ist (LG Stuttgart, Urteil vom 22.03.2018 – 14 O 340/17). Die Kanzlei Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann erstreitet hiermit erneut ein richtungsweisendes Urteil für die Verbraucher – dieses Mal in Sachen Widerruf von Finanzierungsverträgen.

Dabei folgte das Gericht der Rechtsauffassung vom Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Christopher Kress, dass der vorliegende Vertrag in so einer kleinen Schrift gefasst war, dass es einem durchschnittlichen Darlehnsnehmer nicht mehr möglich ist, diesen flüssig zu lesen. Damit begann die 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Vertrag war noch Jahre später widerrufbar.

Das Gericht verurteilte die Bank das Fahrzeug zurück zu nehmen, der Klägerin € 17.232,76 zu bezahlen und diese aus dem Vertrag raus zu lassen, sodass sie auch die weiteren Ratenzahlungen nicht mehr leisten muss.

Damit ist der Trend der Rechtsprechung klar erkennbar – immer mehr Gerichte bestätigen, dass Autokäufer ihre Finanzierungsverträge noch Jahre später widerrufen können. Neben dem oben erwähnten Urteil durch das Landgericht Stuttgart wurde dies bereits auch vom Landgericht Arnsberg mit Urteil vom 17.11.2017 (Az. 2 O 45/17), vom Landgericht Berlin mit Urteil vom 05.12.2017 (Az. 4 O 150/16), vom Landgericht Ellwangen mit Urteil vom 25.01.2018 (Az. 4 O 232/17) sowie vom Landgericht München I mit Urteil vom 09.02.2018, (Az.: 29 O 14138/17) bestätigt. 

Von diesen Urteilen sind insgesamt drei unterschiedliche Banken (Volkswagen Bank, Audi Bank sowie die Commerz Finanz GmbH) und auch unterschiedliche Fassungen der Verträge betroffen. Es sind jedoch in nahezu allen bisher von der Kanzlei Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann geprüften Finanzierungsverträgen über diese drei Banken hinaus fehlerhafte Informationen zu finden. Damit ist praktisch nahezu jeder Finanzierungsvertrag, der nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurde widerrufbar.

Widerrufsrecht

Gemäß § 355 Abs. 2 BGB beträgt die Widerrufsfrist eines Verbrauchers 14 Tage. Die Frist beginnt jedoch nicht, wenn die gesetzlichen Pflichtangaben nicht erfüllt sind, d. h., wenn der Finanzierungsvertrag Fehler enthält. Das Besondere hierbei ist, dass bereits ein einziger Fehler ausreicht, damit der Widerruf erfolgreich ist.

In nahezu allen bisher von der Kanzlei Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann geprüften Finanzierungsverträgen – sowohl Darlehens- als auch Leasingverträgen – wurden Fehler gefunden. Dies liegt insbesondere daran, dass viele Banken dieselben oder zumindest sehr ähnliche Muster verwendet haben.

Fehler

Solche Fehler können sowohl in der Widerrufsbelehrung selbst als auch in den sonstigen Pflichtangaben des Finanzierungsvertrags vorhanden sein. So müssen zum Widerrufsrecht die Informationen in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt und über die Bedingungen, Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts informiert werden.

§ 492 Abs. 2 BGB nennt die übrigen Pflichtangaben, die erforderlich sind. Dabei müssen diese vollständig sein und dürfen nicht irreführend in dem Finanzierungsvertrag aufgenommen werden.

In den Finanzierungsverträgen wird oft entweder gar nicht oder unzureichend über die Kündigungsmöglichkeiten des Darlehensnehmers, über die Vorfälligkeitsentschädigung die der Darlehensnehmer zu leisten hat oder über die Widerrufsfolgen und die finanziellen Folgen des Widerrufs hingewiesen.

Rechtsfolgen

Die Rechtsfolgen des Widerrufs sind gemäß § 358 Abs. 4 i.V.m. § 357 und den §§ 346 ff. BGB, dass die Bank die bis dahin gezahlten Zins- und Tilgungsraten an den Darlehnsnehmer zurückzahlen muss und der Darlehnsnehmer dafür das Fahrzeug an die Bank übergibt.

Sofern eine Anzahlung an den Händler, der die Finanzierung vermittelt hat, getätigt wurde, wird auch die Anzahlung von der Bank zurückgezahlt, da der Finanzierung – und der Kaufvertrag aufgrund von § 358 BGB als Einheit behandelt werden und die Bank an die Stelle des Händlers tritt.

Nutzungsersatz

Ob die Bank einen Anspruch auf Nutzungsersatz gegen den Darlehnsnehmer hat, ist bisher für die Verträge, die nach dem 14.06.2014 abgeschlossen wurden, noch nicht durch die Instanzen geklärt. Die Kanzlei Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann vertritt die Auffassung, dass der Bank keinen Nutzungsersatz zusteht und begründet dies mit einer Gesetzesänderung. Diese Auslegung ist auch nach dem EuGH Urteil vom 03.09.2009 – C- 489/07 europarechtlich nicht zu beanstanden. 

Für die Verträge, die davor abgeschlossen wurden, ist eine Nutzungsentschädigung abzuziehen. Diese berechnet sich nach der Formel: Die gefahrenen Kilometer sind mit dem Kaufpreis zu multiplizieren. Das Ergebnis ist mit der üblichen Gesamtfahrleistung zu dividieren. 

Ein Abzug nach dieser Formel ist nicht so hoch wie der übliche Wertverlust eines Fahrzeugs, wenn man bedenkt, wie hoch der Wertverlust eines Fahrzeugs generell bereits nach drei Jahren ist. Damit wird der Widerruf auch in PKW-Finanzierungsfällen zu Recht als Widerrufsjoker propagiert. 

Dieselskandal

Für Dieselfahrer, die von der Abgasmanipulation betroffen sind, ist der Widerrufsjoker erst Recht die eleganteste Lösung, sich gegen den Betrug zu wehren und das Fahrzeug zurück zu geben. Damit müssen die geschädigten Dieselfahrer den enormen Wertverlust ihres Fahrzeugs nicht selber tragen. 

Noch vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erhielten Diesel-Autos nach drei Jahren 55,7 Prozent ihres Restwertes. 

Aufgrund der drastischen Prognosen von Branchen-Experten, dass der Wertverlust bei Dieselfahrzeugen seit der Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung vom Februar 2018 nunmehr 20 % höher ausfallen wird, ist der Widerrufsjoker insbesondere für Dieselfahrer ein hervorragender juristischer Klimmzug. 

Rechtsverfolgungskosten

Sofern eine Rechtschutz- oder Verkehrsrechtschutzversicherung noch vor dem Widerruf abgeschlossen wurde, trägt die Versicherung grundsätzlich die Kosten.

Zu beachten ist jedoch, dass in den AGB der Versicherung der Widerruf nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist oder ob Wartezeiten vereinbart sind, ab wann der Versicherungsschutz gilt.

Eine weitere Besonderheit ist, dass der Versicherungsfall erst dann eintritt nachdem widerrufen wurde und die Gegenseite sich in der Sache einlässt.

Unser Service

Um einen reibungslosen Ablauf für Sie zu gewährleisten, ist deshalb in unserem Service folgendes enthalten:

  1. Kostenlose Prüfung Ihres Finanzierungsvertrages – Sie erhalten das Ergebnis unserer Prüfung bereits innerhalb von zwei Tagen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen.
  2. Erklärung des Widerrufs
  3. Deckungsanfrage bei der Versicherung

Danach führen wir die rechtliche Auseinandersetzung und die Vergleichsverhandlungen mit der Bank sowie den Prozess.

Auf unserer Internetseite können Sie den Finanzierungsvertrag direkt hoch laden oder aber auch über den Online Widerrufsrechner ihren konkreten Fall berechnen lassen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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