Darf man im Dienstwagen rauchen? – Zur Arbeitnehmerhaftung
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Ein aktuelles Urteil des LAG Köln bringt Klarheit
Das Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 14.01.2025 – 7 SLa 175/24) hat kürzlich entschieden: Es gehört zu den arbeitsvertraglichen Nebenpflichten eines Arbeitnehmers, ein ihm überlassenes Fahrzeug pfleglich zu behandeln und Schäden zu vermeiden, die über gewöhnliche Gebrauchsspuren hinausgehen.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht rate ich daher allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dringend, vom Rauchen im Dienstwagen abzusehen – selbst dann, wenn kein ausdrückliches Rauchverbot vereinbart wurde.
Der Fall im Überblick
Ein langjähriger Mitarbeiter einer Kfz-Karosseriewerkstatt nutzte einen Dienstwagen für seine Arbeitswege. Bei Rückgabe war der Fahrzeuginnenraum stark verschmutzt, wies Brandlöcher auf und roch intensiv nach Zigarettenrauch. Die Reinigung und Aufbereitung wurde auf über 2.400 Euro geschätzt.
Der Arbeitgeber verlangte Schadensersatz wegen der erheblichen Minderung des Wiederverkaufswerts. Der Arbeitnehmer verteidigte sich damit, dass das Rauchen nicht ausdrücklich untersagt gewesen sei und er das Fahrzeug ansonsten sorgsam genutzt habe.
Entscheidung des Gerichts
Das LAG Köln bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz: Der Arbeitnehmer musste dem Arbeitgeber Schadensersatz in Höhe von 898,35 Euro leisten.
Das Gericht stellte klar, dass auch ohne ausdrückliches Rauchverbot ein solches Verhalten eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten darstellt. Es sei selbstverständlich, dass überlassenes Eigentum – insbesondere Fahrzeuge – schonend und verantwortungsbewusst zu behandeln sei. Zigarettenrauch dringe tief in Polster und Materialien ein und lasse sich nicht einfach entfernen – auch das stelle einen Schaden dar.
Was bedeutet das für die Praxis?
Dieses Urteil betont die Verantwortung, die Arbeitnehmer im Umgang mit firmeneigenem Eigentum tragen – auch ohne ausdrückliche Regelungen.
Für Arbeitgeber:
- Klare Regelungen zur Fahrzeugnutzung – insbesondere ein Rauchverbot – sollten vertraglich oder in einer Car-Policy festgehalten werden.
- Eine sorgfältige Dokumentation des Fahrzeugzustands bei Übergabe und Rücknahme schafft im Streitfall Klarheit.
Für Arbeitnehmer:
- Wer ein Dienstfahrzeug nutzt, muss es so behandeln, als wäre es sein eigenes – sorgfältig und verantwortungsvoll.
- Selbst scheinbar „kleine“ Verstöße wie das Rauchen im Fahrzeug können teuer werden, auch ohne ausdrückliches Verbot.
Fazit
Das Arbeitsrecht – insbesondere im Bereich der Arbeitnehmerhaftung, Kündigungen und Kündigungsschutzklagen – ist ein vielschichtiges und sensibles Rechtsgebiet, das fundierte juristische Expertise erfordert. Eine frühzeitige Beratung durch eine Fachanwältin für Arbeitsrecht kann entscheidend sein, um Ansprüche wirksam durchzusetzen und Risiken zu minimieren.
Wichtig zu wissen: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Die finanzielle Belastung kann jedoch durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung deutlich reduziert werden. Wir unterstützen Sie dabei selbstverständlich – auf Wunsch holen wir für Sie kostenfrei die Deckungszusage Ihrer Versicherung ein.
Rechtsanwältin Julia Kleyman, vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Gerade dieser Perspektivwechsel ermöglicht es, die Denkweise, Ziele und Strategien der Gegenseite realistisch einzuschätzen – ein klarer Vorteil für unsere Mandanten.
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