Darlegungs- und Substantiierungspflichten des klagenden Patienten

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1. An die Darlegungs- und Substantiierungspflichten des klagenden Patienten sind im Arzthaftungsprozess nur maßvolle Anforderungen zu stellen, da ihm regelmäßig die genaue Einsicht in das Behandlungsgeschehen und das nötige medizinische Fachwissen zur Erfassung und Darstellung des Konfliktstoffes fehlen. Hiermit korrespondiert eine verstärkte Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts „von Amts wegen".

2. In der schwerwiegenden Verkennung dieser besonderen prozessualen Grundsätze für Arzthaftungssachen liegt ein wesentlicher Verfahrensfehler im Sinne von § 539 ZPO, der zur Aufhebung und Zurückverweisung führen kann.

Brandenburgisches Oberlandesgericht 1. Zivilsenat, Urteil vom 11. 7. 2001 - 1 U 4/01 (rechtskräftig)


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