Darlehen bei Mercedes Benz Bank wirksam widerrufen – Urteil des OLG Schleswig

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Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat mit Urteil vom 16. Dezember 2021 entschieden, dass der Widerruf eines Darlehens mit der Mercedes Benz Bank auch noch lange nach Vertragsschluss möglich ist (Az.: 5 U 135/21).

Der Kläger hatte 2018 einen Mercedes E 220 gekauft und über ein Darlehen bei der Mercedes Benz Bank finanziert. Etwa zwei Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags erklärte er den Widerruf. Die 14-tägige Widerrufsfrist sei nie in Lauf gesetzt worden, weil die Pflichtangaben der Bank unzureichend seien. Der Widerruf sei daher auch nach zwei Jahren noch wirksam erfolgt, entschied das OLG Schleswig.

„Das OLG Schleswig ist damit der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs gefolgt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Der EuGH hat die Rechte der Verbraucher beim Widerruf von Darlehen mit Urteil vom 9. September 2021 erheblich gestärkt (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Demnach wird die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt, wenn die Bank gegenüber dem Verbraucher fehlerhafte bzw. unzureichende Pflichtangaben gemacht hat. Folge ist, dass der Kreditvertrag auch Jahre nach Abschluss noch möglich ist.

Der EuGH hatte u.a. festgestellt, dass eine pauschale Angabe zum Verzugszins unzureichend ist. Der Verzugszins müsse mit einem konkreten Prozentsatz angegeben und auch der Mechanismus zur Anpassung des Zinssatzes konkret beschrieben werden. Zudem machte der EuGH deutlich, dass dem Darlehensnehmer die wesentlichen Informationen über außergerichtliche Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren erteilt werden müssen.

In diesen beiden Punkten seien die Pflichtangaben der Mercedes Benz Bank unzureichend, stellte das OLG Schleswig fest. Der Verzugszinssatz sei nur pauschal mit „für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz“ angegeben. Das reiche nicht aus, so das OLG. Auch habe die Bank die Informationen über alle dem Verbraucher zur Verfügung stehenden außergerichtlichen Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren nicht ausreichend mitgeteilt. Folge dieser unzureichenden Angaben ist, dass die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf auch rund zwei Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags wirksam erfolgt ist.

Da bei Krediten zur Finanzierung eines Autokaufs häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird nach einem erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. Der Verbraucher gibt dann das Fahrzeug an die Bank und erhält im Gegenzug seine geleisteten Zahlungen inklusive Anzahlung zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich ggf. eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

„Der Widerruf ist finanziell zumeist deutlich lukrativer als ein Weiterverkauf des Autos. Er kann auch gerade in Zeiten des Abgasskandals und Fahrverboten eine interessante Option sein, sein Auto zu günstigen Konditionen loszuwerden. Dabei ist es für den Widerruf nicht notwendig, dass das Fahrzeug von Abgasmanipulationen betroffen ist. Voraussetzung ist lediglich, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet oder unzureichende Pflichtangaben gemacht hat. Solche Fehler sind nicht nur der Mercedes Bank unterlaufen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/widerruf-mercedes-darlehensvertraege 


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