Das Aussageverweigerungsrecht - wichtigstes Recht eines Beschuldigten

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Sollten Sie einer Straftat beschuldigt werden, so sollten Sie immer zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und schweigen. Dies gilt auch und gerade, wenn Sie unschuldig sind. Jede Aussage, die Sie bei den Ermittlungsbehörden machen, kann gegen Sie verwendet werden. Sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, so kann Ihnen indes nicht negativ ausgelegt werden. Es ist das wichtigste Recht, welches ein Beschuldigter hat.

Beachten sollten Sie, dass ein so genanntes Teilschweigen gegen Sie verwendet werden kann. Sollten Sie sich also zu bestimmten Punkten eines Vorwurfs äußern und zu anderen nicht, so können daraus negative Schlüsse gezogen werden.

Vor einer eventuellen Aussage zur Sache sollten Sie in jedem Fall durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen lassen. Nur der Rechtsanwalt erhält vollständige Akteneinsicht und nur nach Kenntnis der gesamten Akte kann beurteilt werden, wie die Beweislage aussieht. Erst dann kann entschieden werden, ob eine Einlassung zur Sache erfolgen sollte.

Ihre

Alexandra Braun

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin

Beim Schlump 58

20144 Hamburg

Telefon: 040 - 35709790

Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de

Homepage: www.verteidigerin-braun.de


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