Das Bußgeldverfahren und immer wieder etwas Neues - wir berichten:

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Das Bußgeldverfahren und immer wieder etwas Neues - wir berichten:

1.

Nicht zu schnell und trotzdem Bußgeld + Punkte ?!?!

Ja, das geht auch (mal) und dazu folgender kurioser Fall am AG Karlsruhe:

Ein LKW-Fahrer fuhr auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 64 km/h (absolut nicht zu schnell). Während der Fahrt bereitete er sich auf der Mittelkonsole ein frisches Müsli mit Milch zu und verspeiste es während der Fahrt, indem er die Hände locker auf das Lenkrad legte, mit einer Hand die Schale und mit der anderen einen Löffel hielt.

Und das AG Karlsruhe (und absolut richtig so):

Verurteilung wegen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit zu einer Geldbuße in Höhe von 100,00 Euro.

Quelle: AG Karlsruhe, Urteil vom 29.04.2019 – 6 OWi 440 Js 24131/18

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2.

Einsicht Messunterlagen + Messreihe und das Recht auf ein faires Verfahren 

Aus dem Recht auf faire Verfahrensgestaltung im Bußgeldverfahren ergibt sich grundsätzlich ein Anspruch des Betroffenen gegenüber der Bußgeldbehörde auf Zugang zu den bei ihr vorhandenen, nicht zur Akte gelangten Informationen, die aus Sicht des Betroffenen für die Beurteilung der Erfolgsaussichten seiner Verteidigung bedeutsam sein können. Dies gilt regelmäßig auch im Hinblick auf die vom betreffenden Messgerät am Tattag generierte sog. „Messreihe“. Hier ging es um eine Messung mittels PoliScan M1 HP.

Quelle: OLG Jena, Beschluss vom 17.03.2021, 1 OLG 331 SuBs 23/20

Mittlerweile ist in der Rechtsprechung, auch der OLG-Gerichte (und das ist besonders erfreulich), die Tendenz auszumachen, dass zur Stärkung der Rechte der Betroffenen (wie auch der Verteidiger) ein weitreichendes Einsichtsrecht in die Messunterlagen bestätigt wird. 

Und natürlich sollen hier nicht die richtungsweisenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts unterschlagen werden (Beschluss vom 12. November 2020, 2 BvR 1616/18 und Beschluss vom 04.05.2021, 2 BvR 868/20).


Foto(s): Rechtsanwälte . Fachanwälte Saß & Liskewitsch

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